Versicherung Ponyreiten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich empfehle, das zu lesen:

https://www.vierpfotenmakler.de/mitversicherte-reitbeteiligung/

Auch, wenn er damit für seine THV wirbt. Klar, dass er das nimmt für die Werbung, was er mehr hat und nicht, was er weniger anbieten kann. Wenn man sich dessen bewusst ist, dass man bei jemandem liest, der selbst so ein Produkt hat, durchaus informativ.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981
Jalowdog 
Fragesteller
 12.06.2023, 13:12

Hast du zufällig ne Ahnung wie viel die Versicherungen bei ihr kosten? Finde das interessant und wenn es nicht übertrieben ist würde ich mich auch dort direkt versichern. Mich hats nur von den Socken gehauen, das die für ihre Verträge 50 € rum verlangen ^^

Hab mich da jetzt bereits vom Muster inspirieren lassen für einen eigenen Vertrag, das geht ja zumindest kostenlos 😅

0
Baroque  12.06.2023, 18:30
@Jalowdog

https://pferd.vierpfotenmakler.de/

Im Vergleich mit der Deckungssumme sind das m. E. übliche Preise. Es gibt schon auch welche um die 50 Euro, aber wenn ich die Deckungssumme und ausgeschlossenen Leistungen ansehe, kann ich nicht dazu raten, sowas abzuschließen. Ich bin in der Jugend mal neben einem Bahngleis gestürzt - Verkettung unglücklicher Situationen. Die Stute rannte Richtung Bahnübergang, es nahte ein LKW. Einem vorbeifahrenden Pferdekenner ist es gelungen, das Zugunglück zu verhindern. Da wirst mit 5 bis 10 Mio Deckungssumme nicht froh.

0
Jalowdog 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:40
@Baroque

Oh ne richtige Horrorsituation. Jetzt bin ich entgültig verwirrt was ich bezüglich meiner Versicherung mache. Habe momentan eine Haftpflichtversicherung für 80 €, welche 10 Millionen glaub deckt. Aber so wie ich das versteh sind Personenschäden und gegenseitige Leistungen ja gar nicht abdeckbar mit so einer Versicherung:(

0
Baroque  12.06.2023, 21:47
@Jalowdog

Gegenseitige eben dann nicht, wenn die RB quasi mit Versicherungsnehmer ist, außer, das ist dann explizit wieder eingeschlossen. Das wieder explizit einzuschließen ist das, womit er eben wirbt, weil nicht überall gegeben.

Ich habe 50 Mio abgeschlossen eben aus dem Gedanken heraus, dass ich damit ja den worst case absichern möchte. Ginge es nur darum, dass mein Pferd sich zum Hintern kratzen auf's Türchen setzt und das kaputt geht, könnte ich das auch selbst zahlen und bräuchte keine Versicherung. Die großen Unfälle hingegen bekommt man nicht selbst bezahlt und Invalidität eines oder mehrerer Unfallopfer ist das, was mich alles kosten kann - meine Pferde, meine Wohnung, meine eh zu karge Altersvorsorge, meine Existenz.

0
Jalowdog 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:55
@Baroque

Okay danke für den Tipp, informiere mich mal bei meiner Haftpflicht und wechsle ggf.

0
Baroque  12.06.2023, 22:12
@Jalowdog

Mach das am besten per E-Mail o. ä., damit du nachweislich bestätigt hast, was enthalten ist und was nicht

0
Es ist einfach gerade schön das er zumindest einen Teil seiner Stallmiete wieder reinbringt und er scheint mir sehr zufrieden bei mehr Auslastung.

Das ist schon gewerblich, es muss ja kein Gewinn erwirtschaftet werden.

Somit benötigst Du eine gewerbliche Halterhaftpflicht, einen Sachkundenachweis sollte auch vorliegen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut
Jalowdog 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:37

Es ist erst dann ein Gewerbe, wenn die Einnahmen die Ausgaben überschreiten (= Gewinn), oder wenn angestrebt wird, einen Gewinn zu erzielen ;)

Also doch das ist genau die Definition. Aso das was die Reitbeteiligung/Mütter mit Kindern dazusteuern gibts sowas von keinen Gewinn :D Das wär zu schön, aber ein Hobby kostet eben.

0
StRiW  12.06.2023, 21:38
@Jalowdog

Auch die Kosten zu minimieren ist eine Gewinnabsicht

0
Jalowdog 
Fragesteller
 13.06.2023, 08:43
@StRiW

Ein Gewinn ist ein Überschuss über den Kostenaufwand. 😅 Weißt du denn was ein Gewerbe ist? 😂

Aber egal jetzt war auf jeden Fall nicht hilfreich, trotzdem danke für deine Antwort.

0
Punkgirl512  13.06.2023, 10:00
@Jalowdog

Ein Gewerbe kann auch Verluste machen. Die Gewinnerzielungsabsicht muss vorhanden sein, richtig. Ein Gewinn muss nicht zwingend vorhanden sein - wenn man aber über Jahre nur Verluste macht, dann fragt das Finanzamt schon mal genauer nach...

0
Jalowdog 
Fragesteller
 14.06.2023, 08:31
@Punkgirl512

"Von einer Gewinnerzielungsabsicht wird immer dann gesprochen, wenn eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen wird, um damit Geld zu verdienen. Das bedeutet, die Einnahmen müssen nicht nur die Kosten decken, sondern die Ausgaben übersteigen und so einen Gewinn erzielen."

Heißt ja trotzdem das ich vor haben müsste, dass ich Gewinn erziele und das ist ja nicht der Fall, da ich weiß das es nur eine finanzielle Erleichterung ist und mein Hobby trotzdem noch auch meinen Geldbeutel belastet.

0
DerHans  12.07.2023, 09:42
@Jalowdog

Das ist falsch. Sobald du für die Ausleihe Geld verlangst, ist das ein meldepflichtiges Gewerbe. Ob dabei steuerpflichtige Gewinne entstehen, ist unerheblich. Und dann ist das garantiert NICHT, über deine Tierhalterhaftpflicht gedeckt. Und auch Einnahmen, die deine eigenen Ausgaben reduzieren sind ja letztlich ein "Gewinn" für dich. Dass dabei keine Steuern anfallen, ist ja klar.

1
Jalowdog 
Fragesteller
 13.07.2023, 23:52
@DerHans

Uff danke, werde das mal checken. Ist das unproblematisch als Studentin ein Gewerbe am Laufen zu haben das ledeglich seine Eigenkosten schmällert?

0

Du solltest auf jeden Fall eine Mitreiterversicherung haben, diese deckt Schäden ab, die dein Pferd unter der Obhut anderer verursacht. Was immer mal sein kann und wenn er nur das Rapsfeld vom Bauern platt rennt - wie die Sache aussieht wenn Personen ins Spiel kommen, zB worstcase Pony rennt in ein Auto... - mag man sich ja ohnehin besser nicht vorstellen.

Du trägst volles Risiko für alle Verletzungen, die dem Pferd unter fremder Obhut entstehen. Vertritt er sich also auf der Galoppstrecke unter der RB oder irgendein Mutter-Kind-Gespann tackert ihn auf bretthartem Boden und das Tier steht da anschließend mit Sehnenschaden, ist das dein Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
Jalowdog 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:41

Mich würde eher interessieren wie es mit Personschäden ist, bringt mir die Mitreiterversicherung da was?

0
Hjalti  12.06.2023, 22:25
@Jalowdog

Frag das doch deinen Versicherungsanbieter. Oft ist ja das Fremdreiterrisiko schon in der Tierhalterhaftpflicht enthalten und es steht dann ja auch drin, welche Schäden in welcher Höhe abgedeckt werden und unter welchen Voraussetzungen.

0
DerHans  15.07.2023, 10:39
@Jalowdog

Deine Tierhalterversicherung deckt ALLE Schäden, die DRITTEN entstehen. Aber eben NICHT, wenn du das Tier gegen Bezahlung verleihst.

0

Eine Tierhalterhaftpflicht ist in jedem Fall empfehlenswert, da Du allein aus dem Besitz des Tieres haftest - egal, ob ein Verschulden vorliegt.

Wenn der fremde Reiter runterfällt und sich etwas bricht, will die Krankenkasse Geld von Dir.

Bei der Versicherung muß auf jeden Fall die Reitbeteiligung mitversichert werden. Unentgeltlicher Verleih ist oft mitversichert - ob in Deinem Fall mußt die klären. Wenn noch entgeltlicher Verleih stattfindet, kostet das noch extra.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Jalowdog 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:42

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtversicherung fürs Pferd und Tierhalterhaftpflichtversicherung? LG

0