vermieter erhöht mietpreis, das amt zahlt das nicht, was soll ich tun?

4 Antworten

mit deinem normalen Bürgergeld die differenz ausgleichen und ggf. noch dazu arbeiten (100€ gehen ja sogar zusätzlich oben drauf)


geissenssgeil 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 20:30

bin a.u. ...

geheim007b  12.06.2025, 20:32
@geissenssgeil

dann halt erstmal vom normalen Bürgergeld ausgleichen und in der Zwischenzeit ne günstigere Wohnung suchen. Oder dann arbeiten wenn du wieder arbeitsfähig bist.

geissenssgeil 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 20:33
@geheim007b

bin auf lebzeit a.u. und behindert. hier gibt es nichts... leider

geheim007b  12.06.2025, 20:37
@geissenssgeil

also bekommst du dein Geld vom Sozialamt? Weil die wären da ja dann zuständig. Ich weiß nicht ob es Härtefallanträge gibt, aber dann solltest du das Sozialamt auffordern dir eine entsprechende Wohnung zu stellen die in ihrem Budget liegt, dazu sind sie verpflichtet.

Zunächst einmal hast Du mit Deinem Vermieter einen Vertrag, der nicht einseitig geändert werden kann. Im Vertrag ist die Höhe der Miete festgelegt. Möchte der Vermieter nun eine höhere Miete haben, bekommt er die rechtssicher nur, wenn Du dem zustimmst. Ohne Deine ausdrückliche Zustimmung gilt auch keine höhere Miete. Die Zustimmung kann schriftlich erfolgen oder einfach durch zahlen der neuen (höheren) Miete.

Ob Du dem zustimmen solltest, hängt von ein paar Faktoren ab, einer ist für Dich beispielsweise das Amt, welches die höhere Miete nicht bezahlen will. Warum nicht? Haben die schon was dazu gesagt?

Ansonsten ist zu prüfen, ob die Miete die ortsüblichen Mieten für eine vergleichbare Wohnung übersteigt. Falls ja - Erhöhung ablehnen. Die Kappungsgrenze muss ebenfalls beachtet werden, ansonsten gilt auch hier: Mieterhöhung ablehnen.

Und wenn das alles korrekt ist, und Du keine rechtliche Handhabe gegen eine höhere Miete hast, kannst Du dennoch die Zustimmung verweigern. Nur dann wird Deine Vermieter die "Zustimmung einklagen". Bedeutet nichts anderes, als dass ein Gericht die neue Miete als gültig und von Dir zu bezahlen festlegt.

Wird ein Vermieter gegen einen Bürgergeldempfänger klagen, der schon deutlich gemacht hat, das Amt wird die höhere Miete nicht tragen? Halte ich für unwahrscheinlich, außer er möchte Dich sowieso loswerden.


geissenssgeil 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:04

danke dir :-)

geissenssgeil 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:03

ja, das amt hat gesagt, daß der geforderte mietpreis so hoch ist, daß es vom amt nicht bezahlt werden kann.

geheim007b  13.06.2025, 07:49

wäre natürlich auch ne strategie, von dem Mieter ist dauerhaft nichts zu holen und die Gerichtskosten müsste letztendlich der Vermieter tragen, inkl. Räumungskosten und alles was dazu gehört. Etwas asozial, aber in der Situation möglich. Ist die Frage ob man wirklich auf dem Niveau spielen will.

ronalda  13.06.2025, 07:24

So einen Mieter möchte der Vermieter sicherlich lis werden.

Zunächstmal muss man prüfen, ob die Mieterhöhung berechtigt ist. Das heißt, die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und darf auch die Kappungsgrenze von 15 oder 20% innerhalb von 3 Jahren nicht überschreiten.

Liegt die Mieterhöhung nicht im gesetzlichen Rahmen ist diese abzulehen und die alte Miete weiter zu zahlen. Liegt die Mieterhöhung im gesetzlichen Rahmen und hat die Wohnung eine angemessene Größe, dann ist diese vom Amt zu übernehmen. Hier muß ggf. gegen das Amt geklagt werden.

Grundsätzlich gilt beim Bürgergeld, nicht fragen, sondern klagen. Weil klagen kostet in dem Fall nichts.

Woher ich das weiß:Recherche

Da wirst halt selbst zuzahlen dürfen und zugleich nach was neuem ausschau halten müssen, ansonsten überlegen ob du eine günstigere Gegend findest, allerdings solltest du das dann auch mit dem Amt besprechen.