Sollte es bei Denkmälern, besonderen kulturellen Gebäuden einer Gemeinde immer ein Vorkaufsrecht der Gemeinde geben und keine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung?
Damit im Falle auch nach erfolgter Erfüllung der schriftlich vereinbarten Investitionsverpflichtung, ein nachträglicher Verfall in der Zukunft vorgebeugt wird, und das besonders schützenswerte Objekte (Baudenkmäler, kulturelle Güter) erhalten bleiben.
2 Antworten
die Gemeinde hat bei jeden Immobilienverkauf ein Vorkaufsrecht. Es wird nur selten angewendet. Was soll die Gemeinde mit vielen Baudenkmahlen
Das gibt es sogar gar nicht SO unhäufig. Nur eine Gemeinde mit massiven Problemen macht kaum davon Gebrauch.
MEIN Grundstück , mit allen Gebäuden, die Gemeinde HÄTTE sogar ein Vorkaufsrecht gehabt. Natürlich haben sie es NICHT ausgeübt, weil sie einfach kein Geld dafür haben. Die haben eher gehofft, daß ich das wieder auf Vordermann bringe. Ich versuche ! alles zu erhalten, habe aber nicht genug Geld. Die sind MIR eher dankbar, daß ich tatsächlich das WICHTIGSTE mache, weil sie nichtmal für das WICHTIGSTE Geld hätten.
Zu meinen Lebzeiten wird warscheinlich kein Gebäude8AUF MEINEM GRUNDSTÜCK einstürzen, ABER ich bekomme leider auch keine Zuschüsse, weil für sie das Verwaltungszentrum am wichtigsten ist undn nicht die BLÖDEN peripheren Dörfer.
Nur , was nützen die jemanden mit geringem Einkommen?.
Würdest Du mir was nennen, wo ich mit geringen Einkommen profitieren könnte, wäre ich ECHT dankbar. Nenn mir meinetwegen auch ein steuerliches Konstrukt, wo mein Nachwuchs-besseres Einkommen- mir dabei helfen könnte. Ich VERTRAUE meinem Nachwuchs
es gibt zumindest Steuererleichterungen