Beendetes Arbeitsverhältnis - Nachträgliche Forderung trotz Verzichtserklärung?

8 Antworten

Nein,denn er hat ja verzichtet,somit kann auch keine Forderung oder sonstige Ansprüche gestellt werden

Matze071290 
Fragesteller
 26.04.2016, 13:11

Im Strafrecht können aber dann Forderungen gestellt werden? Oder gelten diese auch als abgegolten? Es heißt ja unbekannte Forderungen nach Beendigung des AV sind damit abgegolten...

Da hat er Dich gut abgezockt. Man soll vorher lesen was man unterschreibt, tut mir leid. Aus dem Schreiben geht hervor, dass Du auf ALLE Forderungen verzichtest.

Sind allerdings noch nachweislich Zahlungen an Dich offen, so kannst Du versuchen dies einzuklagen, denn gesetzlich gesicherte Zahlungen an Dich können durch einen Vertrag Deines ehem. Arbeitgebers nicht ausgehebelt werden. Der gerichtliche Streit würde sich dann um den Nachweis drehen, ob Du nun alle Gelder erhalten hast oder nicht.


PS: In Österreich gibt es z.B. die AK, (Arbeiterkammer), die Dir gratis Infos und im Streitfall auch einen Anwalt stellen wird, wenn die Chance auf einen positiven Ausgang gut ist.

Die Verzichtserklärung bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis. Das Weihnachtsgeld ist eine Leistung hieraus. Somit kann er meines Erachtens nach hier keine Forderung stellen.

Umsatzbeteiligungen beziehen sich ebenso auf das Arbeitsverhältnis.

Unterschlagung und Diebstahl sind Straftaten, die nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben und aus diesem Grund fallen sie  nicht darunter.

Matze071290 
Fragesteller
 26.04.2016, 12:48

Weihnachtsgeld kann bis zu einer bestimmten Höhe bis zum 31.03. des Folgejahres, wenn es arbeitsvertraglich geregelt ist, zurückgefordert werden. Das habe ich zumindest auf mehreren Rechtswissen Seiten gelesen.

Interesierter  26.04.2016, 12:51

Das dachte ich im ersten Moment auch. Doch bei genauerem Lesen fiel mir etwas auf.

Etwas stutzig macht mich hier die Formulierung "dass mit Erfüllung dieser Vereinbarung..." Hiermit wird letztlich die Verzichtserklärung an die Erfüllung einer Vereinbarung geknüpft.

Ob diese Vereinbarung erfüllt wurde oder nicht, wissen wir nicht.

Matze071290 
Fragesteller
 26.04.2016, 12:52
@Interesierter

es wurde mein März Gehalt mit dem geforderten Weihnachtsgeld verrechnet. Im gleichen Schreiben aufgeführt... Sorry hätte ich erwähnen sollen. Somit sollte die Erklärung bestand haben?

Interesierter  26.04.2016, 12:55
@Matze071290

Warum bekommst du noch Geld, wenn beide Seiten auf alle Ansprüche verzichtet haben? Das macht irgendwie keinen Sinn.

Matze071290 
Fragesteller
 26.04.2016, 12:57
@Interesierter

Ich hätte noch Geld bekommen sollen (mein anteiliges März Gehalt). Dieses wurde aber dann mit der Sonderzahlung verrechnet.

Nein, mit dieser Erklärung sind keine Forderungen, von keinen mehr möglich!


weihnachtsgeld, boni, etc sind fertig

illegale handlungen nicht, das können sie immer fordern