Sollte die Leugnung des menschengemachten Klimawandels unter Strafe gestellt werden?

Rheinflip  19.07.2023, 08:43

Hast du irgendwo eine Quelle für deine Behauptung?

trans64 
Fragesteller
 19.07.2023, 11:42

Für was den?

PatrickLassan  19.07.2023, 13:31

'Sich damit beschäftigen' ist etwas anderes als ein Verbot von Äußerungen zu verlangen.

trans64 
Fragesteller
 19.07.2023, 13:32

Natürlich gibt es auch welche die Strafen fordern. Wie oben im Link. Es geht aber drum dass man die Info nach 1 Sekunde hat wenn man Googlet

42 Antworten

Die Leugnung des Holocaust ist als Unterfall der Volksverhetzung mit Strafe bedroht. Geschützte Rechtsgüter sind die Menschenwürde und der öffentliche Friede. Ich sehe nicht, dass das bei der Leugnung des menschgemachten Klimawandels auch der Fall sein sollte, dass dies also auch ein Fall von Volksverhetzung sein sollte. Natürlich ist auch die Meinungsfreiheit zu beachten, wenngleich diese natürlich eingeschränkt werden kann (s. o,). Insgesamt muss man aufpassen dass solche Einschränkungen nicht überhand nehmen.

Nein, denn davon haben wir nichts, außer Verwaltungsaufwand.

Wir profitieren nur von konkreten Klimaschutzmaßnahmen.

Viele, die vom menschengemachten Klimawandel überzeugt sind, setzen sich nicht aktiv für Klimaschutz ein. Das ist das eigentliche Problem.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich kenne mich aus. 📋

Das ginge zu weit. Man kann den Klimawandel nicht mit dem Holocaust vergleichen, da dahinter keine bösen Absichten stecken und er eher lange nicht ernst genommen wurde.

NEIN NEIN und nochmals NEIN

Wir müssen endlich damit aufhören, den Menschen vorzuschreiben, was sie sagen und denken dürfen.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist an dieser Stelle doch recht eindeutig - auch wenn es die Meinungsfreiheit gleich hernach sofort wieder einschränkt.

Aber eine staatliche Verordnung, was man sagen und denken darf, ist einfach nur ein UNDING!

Vor allem, weil der "menschengemachte Klimawandel" nur eine von vielen wissenschaftlichen Theorien ist - genau wie der Urknall, die Evolution etc.

Es lassen sich zu diesen Theorien immer Beweise und Gegenbeweise finden.

Beispiel: Gerade ist die Wissenschaft dabei, das Thema "Urknall" massiv anzuzweifeln und alternative Denkmodelle hierzu aufzustellen. Gäbe es nun ein Verbot, den Urknall anzuzweifeln, dann würden solche Forschungen nicht stattfinden dürfen, man dürfte keine andere Meinung als "Urknall = TRUE" haben und wir würden niemals herausfinden, was alles mit der Urknall.-Theorie nicht stimmt.

Und daher dürfen wir uns bitte KEINERLEI Schranken und Grenzen auferlegen. Wir müssen offen und frei bleiben in unseren Gedanken und Ideen und unserer Neugier und Kreativität folgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Die Leugnung des menschengemachten Klimawandels mit dem Holocaust oder Genozid zu vergleichen ist derart niveaulos, dass ich mich als normal denkender Mensch frage, wie viele Gehirnzellen jemandem fehlen müssen, um das für eine gute Idee zu befinden, solchen Unsinn öffentlich im Internet zu verbreiten...

Ich vermute, du weißt auch nicht, warum dieses Gesetz überhaupt existiert...

[...] der Holocaust sei das singuläre Ereignis der deutschen Geschichte und damit Begründung für ein eigenes Gesetz.
Die Würde der Opfer und ihrer Angehörigen. Sie müssen sich nicht gefallen lassen, dass ihr Schicksal geleugnet wird.
Die Holocaustleugnung ist Teil des Volksverhetzungsparagrafen. Der Paragraf ist sehr viel älter als der Holocaust, er stammt noch aus der Kaiserzeit. Damals stellte er die „Anreizung zum Klassenkampf“ unter Strafe und diente zur Unterdrückung von Sozialisten und Kommunisten. Die Nazis nutzten ihn anschließend, um Pfarrer zu verfolgen, die kritisch predigten. Paragraf 130 StGB ist also ein ambivalenter Paragraf, der schon in unterschiedliche Richtungen scharf gemacht wurde. Bis in die Mitte der 1950er Jahre galt der Wortlaut aus der Kaiserzeit, es war Kalter Krieg und der Feind stand links. Die KPD wurde schon vor ihrem Verbot 1956 mit politischem Strafrecht verfolgt, das weit in die Meinungsfreiheit eingriff.

Ergo könnte man auch geschmackloserweise behaupten, dass du diesen Paragraphen nutzen willst, um andere Meinungen, die nicht in dein Weltbild passen, zu unterdrücken und unter Strafe zu stellen.

Böse Zungen würden behaupten, dass eine solche Idiologie und Mentalität weitaus strafwürdiger sind, als die Leugnung eines menschengemachten Klimawandels.

Es gibt auch Gesetze, Verordnungen usw., die einen solchen Eingriff verhindern!

Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung enthalten explizite Artikel, inwieweit ein solcher Eingriff gerechtfertigt und rechtlich gedeckt ist und nur in Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt wird. Bestes Beispiel §130 (StGB), Absatz 3.

Sie müssen meinungsneutral einem bestimmten Zweck dienen, nämlich ein anderes Rechtsgut schützen.

Diesen Grund sehe ich hier in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt gegeben.

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Ps. das ausgerechnet du einem Benutzer die Auszeichnung der "Hilfreichste Antwort" gibst, dessen einziger Inhalt "Ja, das könnte man durchaus tun" ist, beschämt mich zutiefst. Es bestärkt mich in meiner Annahme, das deine Aussage weder durchdacht, noch zu Ende gedacht oder mit der Realität vereinbar ist.

Das ist eine völlig verquere Denkweise und realitätsferne Idiologie.

Meiner Meinung nach, sollte eine solche undemokratische Denkweise unter Strafe gestellt werden und nicht umgekehrt!

Es obliegt mir, die Notwendigkeit einer gewissen Ambivalenz in deiner Äußerung zu erkennen, welche zweifellos die Gesetze kritisiert, die beispielsweise das Recht auf Meinungsfreiheit oder das Selbstbestimmungsrecht umfassen, von denen du selbst während des Abfassens deiner Aussage Gebrauch machst und dennoch zu beschränken begehst.
- Marcel
Woher ich das weiß:Hobby – Vor und nach der Wahl sind inäqual!