Schenkung bei Bedürftigkeit rückgängig machen?
Wenn Eltern A und B der Tochter C ihr Haus im Wert von 400.000 2023 verschenken und die Eltern dann 2029 kein Geld mehr haben und Grundsicherung beantragen, muss dann die Tochter 400.000€ an die Eltern zahlen?
Oder wird das 10% weniger pro Jahr also nach 6 Jahren muss die Tochter noch 40% also 160000€ zahlen? Oder 40% von Wert des Hauses 2029?
also wenn die eltern ins pflegheim müssen
Haben die Eltern sich ein Wohnrecht eintragen lassen oder einen Nießbrauch?
Ja aber nur ein wohnrecht im Erdgeschoss. Die tochter wohnt im 1.stock.
2 Antworten
Die letzten 10 Jahre, wobei es jedes Jahr 10 % weniger wird.
Das weiß ich ganz sicher, da ich 1 Monat, nachdem ich meine Eigentumswohnung bekommen habe, eine Ausbildung zur Pflegekraft gestartet habe. Im Unterricht haben wir auch dieses Thema behandelt. Da hab ich die Dozentin gefragt und sie hat mich gefragt, wie lange das schon her ist. Ich antwortete ihr 1,5 Monate. Darauf hin meinte sie, wenn die Pflegebedürftigkeit heute eintritt, muss ich 100 % zurückzahlen. Wenn die Schenkung 1 Jahr zurück liegt, sind es 90 % usw....
In deinem genannten Beispiel wären es noch 40 %
Das Amt wird die komplette Schenkung ggf. rückabwickeln. 10 Jahre zurück (ab Antrag) ist das möglich. Auch ohne Zustimmung der Eltern.
Bei uns wollte das Amt die ganze Schenkung rückabwickeln, zahlbar in Raten in Höhe der monatlichen Kosten, bis die Summe aufgezehrt gewesen wäre.
Zum Glück gibt es die 10Jahres-Frist und sie konnten uns den Buckel runterrutschen. Wir hatten 10 Jahre und 1 Monat. Da waren wir raus.
Allerdings wird der Schenkwert nur im ersten Jahr nach dem Tod in voller Höhe berück-
sichtigt. Danach schmilzt er jedes Jahr um 10 Prozent ab. Zu beachten ist aber, dass die
Frist nach der Rechtsprechung überhaupt nicht zu laufen beginnt, wenn sich der Schenker
noch umfangreiche Rechte an der Immobilie vorbehalten hat. In diesem Fall wurde das
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Eigentum nur formal aus den Händen gegeben, während die eigentliche Nutzungsmöglich-
keit beim Schenker verbleibt.
https://www.notar.de/fileadmin/user_upload_notarde/pressemitteilungen/Medienverbund_Die-Zehn-Jahres-Frist-bei-der-Immobilienschenkung_1903.pdf