Eingliederungshilfe... wer kennt sich aus?
Thema -Eingliederungshilfe- unzwar geht es m die 31jährige Tochter meiner Arbeitskollegin ( meine Kollegin bat mich, um Infos da sie selbst keinen PC hat) also die Tochter hat wohl auch eine Behinderung.... die Eltern haben keinen Kontakt zu ihr (schon lange nicht) nun hat der Vater Post bekommen, in diesem schreiben geht es um die Eingliederungshilfe, die Eltern sollen mon. ca. 32.- euro zahlen..... verstehen aber nicht so ganz warum, denn letztes Jahr wurde diese Eg. hilfe schonmal gemacht und auch da mussten die Eltern zahlen ( aber etwas weniger) Ich find im Netz zwar zahlreiche gesetzestexte und § aber wirklich verrständlich erklären kann ich es meiner Arbeitskollegin nicht-.- vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann einige Fragen beantworten: Warum müssen die Eltern für ein 31jähriges Kind zahlen? Was machen wenn die Eltern nicht zahlen können, da sie selbst genug belastungen haben ( Haus, 2 Autos, Kredi tilgung, Fixkosten...) Der Vater Arbeitet zwar Vollzeit aber ist auch kein Topverdiener, die Mutter (meine Kollegin) hat eine Behinderung und Arbeitet geringfügig(da beide Arbeiten auch 2 Autos) Gibt es möglichkeiten diese 32.- nicht zahlen zu müssen? -warum wird von den Eltern keine Einnahmen/Ausgaben Rechnung gemacht? teil zwei bei den antworten
3 Antworten
Hallo,
Unterhaltspflicht hat nichts mit dem Alter zu tun. Es werden 80-jährige Eltern angeschrieben, wenn ihr 60-jähriges "Kind" Unterstützung nach dem SGB XII - §§52ff. Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.
Es wird geprüft, ob diese 31€ ( letztes Jahr waren es 28€ ) zumutbar sind. Belastungen werden berücksichtigt.
Wir reden von maximal monatlich 31€.
Am Besten die Sachbearbeiterin vom LVR anrufen. Die haben eine Tabelle mit allen Pauschalen und können es relativ zügig ausrechnen. Vielleicht kommt ja als Ergebnis ein Anteil von 18€ oder vielleicht auch 0€.
Aber man muss auf jeden Fall das Einkommen offenlegen. Dazu ist man verpflichtet, es ist ja das eigene Kind. Und da man ja eventuell für das eigene Kind ein Leben lang zahlen muss, gibt es diese maximale Begrenzung. ( Die gibt es nur bei unterhaltspflichtigen Eltern. )
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Gruß
Celestine
Na dann schau doch mal nach unter www sozialgesetzbuch de,hier SGB IX und XII,sowie unter bmas de,und bmj bund de,hier gibst du Pfändungsfreigrenze ein findes es unter Gesetze und SGB III,unter sozialgesetzbuch de
Bei Eltern von volljährigen behinderten Kindern entfällt die Einkommens- und Vermögensprüfung. Diese Zahlen einen einheitlichen Kostenbeitrag von 31,06 Euro pro Monat.
dieen satz fand ich im internet... hoffe hier kann jemand helfen. vielen dank