Österreichische Polizei verhindert Hochzeit und schiebt einen jungen Türken ab. Was steckt dahinter?
Verwackelte Aufnahmen zeigen einen konsternierten jungen Mann, der Braut kommen die Tränen: Mit einem drastischen Schritt hat die Polizei in Österreich eine Eheschließung verhindert.
Der ORF hat die Festnahme des Mannes während der standesamtlichen Trauung auf Schloss Vösendorf in Niederösterreich auf Instagram mit einem Video dokumentiert . Übereinstimmenden österreichischen Medienberichten zufolge handelt es sich beim Bräutigam um einen türkischen Staatsbürger, der zehn Tage vor dem Vorfall einen negativen Asylbescheid erhalten hatte. Nun sitzt der Mann in Schubhaft, dem österreichischen Pendant zur deutschen Abschiebehaft.
Durch die Eheschließung wäre der 26-Jährige sofort aufenthaltsberechtigt gewesen, zitiert der ORF auf seiner Internetseite dessen Anwalt. Die Polizei habe die Hochzeit aber verhindern wollen.
3 Antworten
Ich hab das heute auch gelesen.
Was wirklich dahinter steckt weiß wohl keiner so ganz genau.
Jedenfalls finde ich es menschlich gesehen mehr als fragwürdig mit so einer Aktion eine Hochzeit zu unterbrechen. Da die Frau deutsche Staatsbürgerin ist, bleibt aber dennoch die Möglichkeit für die beiden in Deutschland zu heiraten. Dafür muss er sich vorher halt entsprechende Papiere und ein Visum holen.
So haben meine Frau und ich das gelöst. Ich lebe auch als deutscher Staatsbürger in Österreich und meine Frau ist Staatsangehörige eines Nicht-EU-Landes, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Nach einigem Hin und Her (das fast 7 Jahre lang dauerte!!!), kam vor etwas mehr als einem Jahr der Abschiebebefehl. Im Jänner vergangenen Jahres haben dann meine jetzige Frau (damals noch Freundin), ihr Bruder und ihre Mutter Österreich in Richtung ihres Heimatlandes verlassen um so einer Abschiebung zuvorzukommen. Im Sommer bin ich dann ebenfalls dorthin gereist und habe ihr einen Antrag gemacht, da ich einfach nicht mehr ohne sie leben wollte. Sie hat JA gesagt und im Oktober haben wir dann in Deutschland geheiratet, wodurch sie automatisch das dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsrecht im gesamten EU-Raum (also auch in Österreich) bekommen hat. Der ganze bürokratische Hickhack, bis die Hochzeit in Deutschland tatsächlich stattfinden konnte, war aber durchaus schon nervenaufreibend. Aber wir haben es geschafft und sind jetzt sehr glücklich zusammen!
...der zehn Tage vor dem Vorfall einen negativen Asylbescheid erhalten hatte...
Und damit hast du den Grund. Und warum soll der Staat (die Polizei ist nur ausführendes Organ) denn nicht durchsetzen, was er beschlossen hat. Wenn er heiraten möchte, dann kann er dies auch in seinem Herkunftsland tun. Und sich dann ordnungsgemäß darum bemühen nach Österreich zu kommen.
Abgelehnter Asylbescheid und nochmal schnell heiraten um zu bleiben ist eben nicht Sinn der Sache.
Weil er mit der Heirat ein Bleiberecht bekommen hätte. Und genau das sollte ja verhindert werden. Wie diesbezüglich die Rechtslage in Österreich ist kann ich dir nicht sagen. Oder war dein Fall auch in Österreich?
Vielleicht gab es auch in dem Fall Indizien für eine Scheinheirat. Aber das ist nur Spekulation.
Ah ok,- wie gesagt, ich weiß nicht warum das dort nun so schnell abgearbeitet worden ist und man sollte sich auch kein vorschnelles Urteil erlauben ohne die Einzelumstände wirklich zu kennen. Also
Anscheinend macht man bei der Polizei große Unterschiede je nach Herkunftsland der abzuschiebenden Personen...
das würde ich jetzt nicht so unterschreiben.
Steht doch im Text. Asylantrag abgelehnt.
Übereinstimmenden österreichischen Medienberichten zufolge handelt es sich beim Bräutigam um einen türkischen Staatsbürger, der zehn Tage vor dem Vorfall einen negativen Asylbescheid erhalten hatte.
Warum will die Polizei ihn um jeden Preis abschieben?
Was ist an 'negativem Asylbescheid' nicht zu verstehen?
Als meine damalige Freundin (jetzige Ehefrau) vor etwas mehr als einem Jahr den Abschiebebescheid erhalten hat, gab man ihr 60 Tage Zeit freiwillig das Land zu verlassen um einer Abschiebung zuvor zu kommen. Warum man das in diesem Fall nicht auch so gehalten hat erschließt sich mir überhaupt nicht. Anscheinend macht man bei der Polizei große Unterschiede je nach Herkunftsland der abzuschiebenden Personen...
Als meine damalige Freundin (jetzige Ehefrau) vor etwas mehr als einem Jahr den Abschiebebescheid erhalten hat, gab man ihr 60 Tage Zeit freiwillig das Land zu verlassen
Möglicherweise ist das hier auch der Fall.
Offenbar nicht, denn sonst hätten sie ihn nicht nach 10 Tagen schon für eine Zwangsabschiebung festgenommen.
Mir erschließt sich nicht, warum er so schnell abgeschoben werden sollte - nach nur 10 Tagen?
Als meine damalige Freundin (jetzige Ehefrau - siehe meine Antwort) vor etwas mehr als einem Jahr den Abschiebebescheid erhalten hat, gab man ihr 60 Tage Zeit freiwillig das Land zu verlassen um einer Abschiebung zuvor zu kommen. Warum man das in diesem Fall nicht auch so gehalten hat erschließt sich mir überhaupt nicht. Anscheinend macht man bei der Polizei große Unterschiede je nach Herkunftsland der abzuschiebenden Personen...