Noten verweigern?
Ich war das gesamte 2. Halbjahr nicht in der Schule wegen psychischen Problemen habe aber neulich trotzdem die ZPs geschrieben. Jetzt will mir mein Schulleiter aber meine Noten nicht geben ohne mir einen Grund zu nennen? Darf er das? Eine Ersatzleistung für die Mathe ZP wurde mir ebenso verboten, weil ich am regulären und am Nachschreibetermin entschuldigt gefehlt habe. Er erlaubt mir keine Ersatzleistung, obwohl ich eine möchte.
6 Antworten
Da in NRW die Versetzungskonferenz nach den Leistungen des 2. Halbjahres entscheidet, Du aber die Schule nicht besucht hast, kannst Du nicht versetzt werden.
Auch kannst Du eine Pädagogische Versetzung nicht bekommen, da mit der Versetzung eine Berechtigung zum Übergang in die Oberstufe verbunden ist und auch ein Schulabschluss (Mittlere Reife). In diesem Fall ist eine solche Versetzung nicht erlaubt.
Deshalb ist ein Nachschreibetermin überflüssig. Deine Noten sollte er Dir mitteilen, muss er aber nicht, da sie keinerlei Relevanz haben.
Und die ist eben im 10. Schuljahr nicht möglich. Siehe §22.3.
Kannst du mir den Link senden finde das dazu irgendwie nicht?
Habe ich doch schon.
(3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus besonderen Gründen nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. Eine Versetzung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn damit die Vergabe eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden ist.
Das stimmt, aber bei APO-GOSt Paragraph 1 Absatz 2 wird das erlaubt wenn ich mich nicht irre
Dann bist Du nicht in der Oberstufe und für Dich zählt APO-S I
Und eben obige Bestimmungen.
Also gibt es wirklich keine einzige Ausnahme Regelung? Bzw pädagogischen Spielraum
Nein, in Klasse 10 nicht.
Es ist auch nicht sinnvoll mit so einem Defizit an Anwesenheit in die Oberstufe zu wechseln. Weiterhin solltest Du Dich fragen, wie Du diese psychisch schaffen willst, wenn Du schon die Sek I nicht gepackt hast.
Du hast an den du hast am ersten Termin gefehlt, du hast am Zweittermin gefehlt. Die Schule kann dir eine dritte Chance anbieten, muss es aber nicht.Ob dir eine Ersatzleistung gewährt wird, liegt im Ermessen der Lehrerkonferenz(alle Lehrer, die dich im zehnten Schuljahr unterrichtet haben.) d.h. sie werden über deinen Einzelfall beraten und dann entscheiden, ob du die Ersatzleistung antreten darfst oder nicht. Ich bin mir sehr sicher, dass bei deinen massiven Fehlzeiten die Lehrerkonferenz sich für ein Wiederholen des zehnten Schuljahrs entscheiden wird.
Okay danke. Aber diese Lehrerkonferenz findet ja aktuell nicht statt wie wird das dann entschieden ?
Die Notenkonferenzen finden gewöhnlich ca. 14 Tage vor Ende des Schuljahres statt. Und diese entscheidet dann auch Dein Schicksal.
Aber wie soll nach einer notenkonferent noch eine Ersatzleistung stattfinden? Da sind doch alle Zeugnisse schon gemacht
Die Zeugnisse können bis zu letzten Schultag geändert werden.
Bei Dir ist das aber nicht der Fall, da Du nie im Unterricht warst und so nicht bewertbar bist. Damit musst Du das Schuljahr wiederholen.
In Ausnahmefällen kann die Note unter Zustimmung der Schulleitung und der Lehrerkonferenz bis zum Ausdrucken, Siegeln und Unterschreiben noch geändert werden.
die Antworten werden alle gleich sein wie auch die von Vivy78 zeigt
Hä wieso nervt es dich so ? Hahaha ich will nur mehr Meinungen außerdem unterscheiden sich die Antworten schon etwas
mich nervt das nicht, ich wollte dich nur darauf hinweisen das du hier immer wieder die gleiche Antwort bekommst, die Unterscheidung der Antworten sind nur minimal aber Sinngemäß sind sie alle gleich zu setzen.
Du wirst hier Niemanden finden der dir Recht gibt.
Bei der Menge an Fehlzeiten kann ich mir nicht vorstellen dass die Prüfung gewertet wird, wahrscheinlich bekommst du deshalb auch keine Noten. Sonst müsste ja niemand zum Unterricht gehen und nur die Prüfung schreiben
Ja an sich wird die auch nicht im Zeugnis gewertet nur die Prüfung so wird doch benotet oder? Jede Zp muss doch eigentlich korrigiert werden
Der Schulleiter darf Noten nicht willkürlich zurückhalten; wenn durch entschuldigtes Fehlen im 2. Halbjahr eine sichere Beurteilung ausbleibt, muss er eine Feststellungsprüfung am Ende des Schuljahres oder – bei verhinderungsbedingtem Fehltritt – eine Nachtragsprüfung zu Beginn des nächsten Schuljahres anbieten (§20 Abs 2 u. 3 SchUG). Für versäumte Schularbeiten und Tests steht dem Schüler darüber hinaus einmal pro Semester eine mündliche Ersatzprüfung zu (§5 Abs 2 LBVO). Verweigert der Schulleiter trotz entschuldigter Abwesenheit Prüfungen und Notenausgabe, kann der Schüler binnen fünf Tagen bei der Schulbehörde Widerspruch erheben; diese prüft auf Antrag die Noten sowie die Rechtmäßigkeit der Prüfungsverweigerung (§71 Abs 2 SchUG).
Hab mich glaube irgendwo verschrieben, meinte pädagogische Einzelfallentscheidung