Neuwagen bestellt und nicht abgeholt?
Hallo,
Ich habe vor 4 Monaten einen Neuwagen bestellt (21.000€). Nun habe ich letzte Woche den Anruf erhalten, dass ich den Wagen abholen kann (mit Bezahlung).
Der Abholtermin war auf gestern festgelegt. Ich bin jedoch nicht erscheinen, weil ich mich finanziell überschätzt habe.
Nun habe ich Neuwagen bestellt welches angekommen ist, welches ich aber nicht abholen kann , da ich es mir finanziell nicht leisten kann.. ratenzahlung geht auch ned.
Ich habe seit gestern mehrere Anrufe des Autohauses erhalten. Was kann und wird passieren?
Spart euch die Vorwürfe, ich weiß MEINE SCHULD!
9 Antworten
Das ist meine ich eine verbindliche Bestellung, das heißt du musst das Auto nehmen wenn du den Kaufvertrag unterschrieben hast, sonst begehst du Vertragsbruch und musst Schadensersatz an das Autohaus zahlen und bekommst kein Auto.
Vielleicht kann man ja nochmal mit dem Händler reden ob man das Fahrzeug vielleicht dir als Leasingfahrzeug verkaufen kann, dann musst du keine 21.000€ zahlen, sondern nur noch insgesamt 10.500€ Ohne Anzahlung für um die 218€/Monat wenn du es 4 Jahre nimmst.
versetze dich in die lage des autohauses oder des herstellers.
DU hast das auto bestellt und der vertrag ist vom hersteller erfüllt worden. also musst auch du deiner pflicht nachkommen.
du kannst mit dem händler sprechen, dass du dir das auto nun nicht mehr leisten kannst.
vlt kann der händler es als vorführwagen zulassen, dadurch verliert es aber sofort an wert, als kann er und wird dir auch diesen verlust in rechnung stellen.
man kauft sich kein auto, wenn man befürcheten muss, dass man es sich dann doch nicht leisten kann. wenn dir vorherschon klar war, dass du es nicht kannst und der händler das herausfindet kann das u.u. sogar als betrug gewertet werden.
wenn man sich ein auto kaufen will, dann weiß man dass das geld hierfür sicher ist. entweder hat man es auf dem konto dafür gesichert oder hat sie kreditzusage der bank
so oder so, händler und hersteller bekommen ihr geld von dir, ob du willst oder nicht!
Du hast einen Vertrag, und wenn der Händler auf Erfüllung besteht, musst du zahlen.
Dann kann der Autohändler zwangsvollstrecken. Die Karre und alles weitere was du hast, wird gepfändet, bis die Schuld beglichen ist.
Dann wird der Händler wahrscheinlich einen Vollstreckungsbescheid erwirken, und du bekommst Besuch vom Gerichtsvollzieher, der dann möglicherweise in der Abgabe einer Vermögensauskunft endet.
Ein vollstreckbarer Titel gilt übrigens 30 Jahre lang.
Der Autohändler hat das Auto für dich bestellt und dadurch sind schon Kosten entstanden. Natürlich kann er das Auto jemanden anderen verkaufen, muss aber vermutlich einen Rabatt geben ...
Den Schaden, der dem Händler entstanden ist, musst bist du ihm schuldig. Je eher du mit dem Händler verhandelst, desto geringer ist der Schaden. Du vermeidest Gerichtskosten etc. etc.
Besprich das mit dem Autohaus, schildere ihnen die Situation. Die werden sich dann gemeinsam mit dir um eine Lösung bemühen müssen - sonst sitzen sie auf der Karre und haben kein Geld, denn wenn du keines hast, ist bei dir auch nichts zu holen.
Rechtlich ist es so, dass der Kaufvertrag besteht und von beiden Seiten erfüllt werden muss, das ist klar.
Aber aufpassen, immer nett und lösungsorientiert bleiben! Etwas zu bestellen, im Wissen es nicht zahlen zu können, ist ggf. Betrug. Wenn du dem Autohaus zu blöd kommst, könnten sie dich evtl. anzeigen.
Du bist am A... Du musst den Wagen abnehmen. Wie du das machst ist nicht das Problem vom Autohaus. Wenn du die Kiste ums verrecken nicht nehmen willst, ist eine Vertragsstrafe fällig deren Höhe sich nach dem Kaufvertrag richtet. Aber so so zwischen 15 und 30% vom Kaufpreis sind da durchaus realistisch.
Ja, aber was ist, wenn ich nicht zahlen kann?