Nach Abiprüfung?
Habe gestern Abi Deutsch GK geschrieben
Und ich hatte einige Fragen zu dem Gedicht welches ich analysiert habe
also habe ich meinen Lehrer angeschrieben und er hat mir zurück geantwortet, dass dir leider nichts dazu antworten darf
warum?
Die Abiturprüfungen in Deutsch sind komplett zu Ende
Danke für für jede sinnvolle Antwort
2 Antworten
Ganz ehrlich: Ich glaub er wollte sich da nur drum rum rückern, daß er's selber nicht weiß.
Die Lehrer erfahren die Aufgaben ja selbst erst am Tag der Prüfung. Unmittelbar nach der Abiturprüfung kann er sich ja schlecht sofort den Lösungshorizont durchgelesen haben, wahrscheinlich wußte er noch nicht mal, was im Erwartungshorizont alles steht.
Bei uns war's damals auch so gewesen. Hatten Abiprüfung am 13. März. Letzter Schultag war 13. Mai.
Erst am 13.5 bekamen wir die Noten für unsere Abiprüfungen. Zwischenzeitlich gab's keine Information. Selbst wenn die Prüfungen schon lange korrigiert waren..das Ergebnis wurde erst am letzten Schultag am 13.5. bekanntgegeben.
Zwischenzeitlich haben sogar schon Leute provosorisch angefangen für die Nachprüfung zu lernen, weil sie ja noch nicht sicher waren ob sie bestanden haben oder nicht.
Man möchte Einsprüchen kein Material liefern. Die Klausuren werden in ein paar Monaten bei der Standardsicherung veröffentlicht, deine eigene kannst du in 10 Jahren einsehen und mitnehmen (falls sich das zwischenzeitlich nicht geändert hat).
Vielleicht etwas nachdenken?
dass dir leider nichts dazu antworten darf
warum?
war deine Frage. Jetzt nochmal meine Antwort lesen?
Auskünfte eines Lehrers können als Material für Einsprüche darauf basierend genutzt werden
ja aber keine fragen
Wenn der mir allgemeine Fragen beantwortet, können diese auch nicht als Material für Einsprüche geltend gemacht werden
Und erst recht nicht, wenn die Auskünfte des Lehrers mit dem Erwartungshorizont übereinstimmen
Um Zweifelsfällen vorzubeugen, sind die Lehrer verdonnert, grundsätzlich keine Auskünfte zu den Klausuren zu geben, und dein Lehrer hält sich offensichtlich daran.
Und eine Auskunft zum Erwartungshorizont wäre sicher erst recht verboten.
Das waren ja auch keine Einsprüche, sondern Fragen
Wieder so ne komplett unnötige Antwort