Mutter zahlt mein Gas – Ärger mit dem Jobcenter?
Hallo,
ich beziehe Bürgergeld und bin vor Kurzem in meine erste eigene Wohnung gezogen. Den Strom zahle ich selbst, aber das Gas übernimmt meine Mutter (per SEPA-Lastschrift über ihr Konto). Der Gasvertrag läuft aber auf meinen Namen.
Meine Mutter wohnt in einer anderen Wohnung und ist dort auch Kundin bei RheinEnergie. Jetzt übernimmt sie zusätzlich die Gaskosten für meine Wohnung – einfach um mir zu helfen. Sie überweist mir das Geld nicht, sondern zahlt direkt an den Anbieter.
Kann das Probleme mit dem Jobcenter geben? Oder ist das so erlaubt?
Danke für eure Hilfe!
7 Antworten
Nur könnte man eine Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter und Sohn sehen, da hier ein Wechselseitiger Wille füreinander gegeben ist. Das ist dann eher die Problematik die entstehen KANN, aber nicht muss.
Besser wäre es also selber zu bezahlen, das Geld dann BAR von der Mutter zurück zu bekommen.
Deswegen kann ihr Einkommen bei dir angerechnet werden.
Eine Bedarfsgemeinschaft, in diesem Fall wäre es eine Haushaltsgemeinschaft (da Verwandt), hat nichts damit zu tun, ob beide Bürgergeld beziehen.
Aber der Wechselseitige Wille füreinander Sorge zutragen, ist durch diese Aktion, gegeben.
Du hast ja schon die Antwort, dass das so nicht erlaubt ist.
Und es wird auffallen. Du musst ja alle paar Monate Deine Kontoauszüge ans Jobcenter schicken und dort ist ja erkennbar, dass Du kein Gas bezahlst.
Wenn Du das sowieso nicht vom Jobcenter bekommen solltest, was allerdings unwahrscheinlich ist, ist das kein Problem, sondern dumm, weil das Jobcenter dafür zuständig ist. Dann würde Deine Mutter freiwillig etwas bezahlen, wofür Du gar keinen Vorteil hast.
Wenn das Jobcenter aber Deine Heizkosten übernimmt, werden sie Dir die gezahlten Beträge vom Deinem Bürgergeld rückwirkend abziehen. Und möglicherweise bekommst Du Ärger, weil du das nicht angegeben hast.
Dann würde Deine Mutter freiwillig etwas bezahlen, wofür Du gar keinen Vorteil hast.
Genau deswegen ist dein Beitrag falsch.
Es geht ja eben genau darum KEINEN Vermögenswertbaren Vorteil zu erhalten, was hier vorliegt. Ob der Kunde GAS bezahlt oder nicht, ist dem JC doch egal. Wären ja wenn seine Schulden. Schwierig wird es nur, wenn der Kunde beim JC um Geld bittet, um GAS-Schulden zu bezahlen und wenn das JC dann nachweise sehen will dass man nicht gezahlt hat, können die sagen dass es hier Eigenverschulden ist.
Aber an sich ist es erstmal so kein Problem.
Nur könnte man eine Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter und Sohn sehen, da hier ein Wechselseitiger Wille füreinander gegeben ist. Das ist dann eher die Problematik die entstehen KANN, aber nicht muss.
Du hast ja schon die Antwort, dass das so nicht erlaubt ist.
Wie kommst Du darauf, dass dies verboten wäre?
Du hast meinen Beitrag anscheinend nicht zu Ende gelesen. Es ist verboten, die einfach zu tun, ohne des dem Jobcenter mitzuteilen, wenn das Jobcenter die Kosten übernimmt.
Wenn das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt, was aber sehr unwahrscheinlich ist(!), ist es natürlich erlaubt.
Aber der Normalfall ist eben, dass die Heizkosten vom Jobcenter bezahlt werden.
Du hast meinen Beitrag anscheinend nicht zu Ende gelesen.
Dann ist die Einleitung schon Unsinn.
Das Jobcenter zahlt BTW nicht meine Heizkosten die zahlen mir nur meine Warm Miete
Ich wusste nicht, dass das Jobcenter die monatlichen Gaskosten übernehmen kann. Leider wurde ich von meinen Sachbearbeitern darüber nicht aufgeklärt. Da ich mir die Gasabschläge momentan nicht leisten kann, hat meine Mutter sich bereit erklärt, diese vorübergehend zu übernehmen.
Das ist eine Zuwendung und muss angegeben werden. Der Betrag wird dir dann nicht gezahlt da du ihn ja nicht benötigst. Deine Mutter sollte dir lieber das Geld in bar geben und du überweist es an den Stromanbieter.
Deine Mutter sollte dir lieber das Geld in bar geben
... und immer wieder diese Tipps zum Betrug, erschreckend
Ich wusste nicht, dass das Jobcenter die monatlichen Gaskosten übernehmen kann. Leider wurde ich von meinen Sachbearbeitern darüber nicht aufgeklärt. Da ich mir die Gasabschläge momentan nicht leisten kann, hat meine Mutter sich bereit erklärt, diese vorübergehend zu übernehmen.
Wer bezahlt denn für die Unterkunft, das Center, also Versicherung, Abfall, Hausmeister, und auch die Wärme.
Die freuen sich, sparen sie doch einen heftigen Betrag.
Es ist zumindest erklärungsbedürftig, das Gaskosten grundsätzlich vom Jobcenter erstattet werden.
Zudem kann das Jobcenter die Schenkung anrechnen.
Da freut sich das Center, muss es doch nun weniger bezahlen für Deine Unterkunft.
Ich sehe da keine Hilfe von Muttern, eher das Gegenteil.
Meine Mutter kriegt kein Bürgergeld nur ich!