muss ich aussage bei polizei machen als opfer weil ich habe kein bock drauf?

5 Antworten

Wenn du dich nicht auf die Hinterfüße stellst, sondern die ganze Geschichte nur vergessen möchtest, was hindert den Täter daran, morgen wieder vor deiner Türe zu stehen? Wenn du dich wie ein ängstliches Opfer verhältst, bietest du dich für weitere Geschichten geradezu an.

Und wenn du nicht bei der Polizei erscheinst, die nächste Vorladung kommt dann über die Staatsanwaltschaft. Verfahren wegen Sexualdelikten, insbesondere mit Gewalt, inkl. Diebstahl usw. werden eher nicht eingestellt. Und spätestens vor Gericht musst du aussagen.

Bei der Polizei musst du gar nichts sagen. Aber wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, muss du dort erscheinen und eine Aussage machen.


Lenalenalena172 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:41

ja er wurd ja verhaftet weil zeuge haben polizei gerufen

SIR420743  08.06.2025, 22:41

Als Opfer muss man nie etwas machen. Man muss erst etwas machen als Zeuge..

SIR420743  08.06.2025, 22:43
@Lenalenalena172

Das meine ich nicht. Es kommt darauf an was DU bist. Als Zeuge muss man immer Aussagen, außer man hat ein Zeugnisverweigerungsrecht..

ruhrgur  09.06.2025, 13:26
@SIR420743
Als Opfer muss man nie etwas machen. Man muss erst etwas machen als Zeuge

Der Geschädigte ist im Strafverfahren nichts anderes als ein Zeuge. Der FS ist zum Erscheinen verpflichtet, wenn der Ladung ein Auftrag der StA zugrunde liegt (§ 163 III 1 StPO).

SIR420743  09.06.2025, 20:05
@ruhrgur

Ich habe auf die konkrete Frage geantwortet, nämlich ob man als Opfer bei der Polizei aussagen muss, wenn man einfach keinen Bock hat. Und die Antwort ist ganz klar: Nein, muss man nicht.

Dass ein Opfer im Verfahren auch als Zeuge auftreten kann, mag ja stimmen, aber genau darum ging es hier nicht. Es ging weder um eine gerichtliche noch staatsanwaltliche Ladung, sondern einfach nur um eine Aussage bei der Polizei.

Mein Satz war bewusst einfach gehalten: Als Opfer muss man nichts, erst wenn man als Zeuge offiziell geladen wird, kann das anders aussehen. Deine Ergänzung ist juristisch korrekt, aber für die Frage völlig am Thema vorbei.

ruhrgur  09.06.2025, 21:04
@SIR420743
erst wenn man als Zeuge offiziell geladen wird

Der FS wurde als Zeuge geladen (zumindest ließt sich die Frage so, anderenfalls ergäbe es keinen Sinn, dass er von den konkreten Vorwürfen weis). Eine Vorladung als „Opfer” gibt es nicht. Sofern der polizeilichen Ladung ein Auftrag der StA zugrunde liegt, muss er auch bei der Polizei erscheinen. Ob letzteres der Fall ist, geht aus der Frage nicht hervor.

Bei der Polizei nicht, aber in der Gerichtsverhandlung wirst du als Zeugin geladen und dann darfst du nur schweigen, wenn deine Aussage dich selbst belasten (also einer Straftat bezichtigen) würde.

Ich lese gerade in den Kommentaren, dass du süchtig bist und er dein Dealer. Da kannst du in der Tat die Aussage verweigern, aber ich denke mal, dass die der Polizei bekannten Fakten schon für eine Anklage reichen würden.

Hallo, bei der Polizei musst du niemals eine Aussage machen, auf polizeiliche Vorladungen auch nicht reagieren.

Wenn es aber zu einem Gerichtsverfahren kommt, muss du erscheinend und auch eine Aussage abgeben.


Marco2218  09.06.2025, 09:08

Als Opfer muss er doch eine Anzeige bei der Polizei machen und begründen

ruhrgur  09.06.2025, 13:26

Das gilt nur für den Beschuldigten. Liegt der Ladung ein Auftrag der StA zugrunde, ist ein Zeuge zum Erscheinen verpflichtet.

Verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht so ganz. Wenn du das Opfer bist, ist das sicherlich sehr belastend, aber wenn der Täter seine Strafe bekommen soll, wäre es sinnvoll, dass du deinen Beitrag dazu auch leistest.


Lenalenalena172 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 22:42

nein er soll keine strafe bekommen da es mein dealer ist. alles wär schön und gut und ich hätt ihm das geld gegeben. aber er musste sex wolllen und komplett durchdrehen. hätte er mich einfach nicht halb tot geschlagen wär alles toll