Beschuldigter in fahrrad Diebstahl?
Hallo uns war habe ich 2 Fahrräder auf eBay Kleinanzeigen gekauft ein von den Fahrräder habe ich weiter verkauft und ich wusste nicht das die Fahrräder geklaut sind
jetzt habe ich ein berief von der Polizei bekommen und werde beschuldigt ich bin 17 und habe noch den ganzen Chat von dem ich das Fahrrad gekauft hab kann die Polizei was bei mir machen ?
3 Antworten
Leider musst du dir vor dem Kauf klar sein, dass der Verkäufer der korekte Besitzer der Räder ist somit kann die Polizei dich schon verurteillen. Würde mir einen Anwalt dazu ziehen wen es ernst ist.
Leider musst du dir vor dem Kauf klar sein, dass der Verkäufer der korekte Besitzer der Räder ist
Quelle?
Stichwort gutgläubiger Erwerb nach BGH Urteilen
Da kann Dir doch gar nichts passieren, denn
- Du hast die Fahrräder in Gutem Glauben gekauft das der Verkäufer der rechtmäßige Besitzer ist
Vom rechtmäßigen Besitzer wäre ein gutgläubiger Eigentumserwerb möglich (§ 932 BGB). Als Dieb war er aber nicht der rechtmäßige Besitzer.
Besitzer? Das war er ja wohl. Aber das nutzt was?