Geklautes Fahrrad gekauft, und wieder Verkauf (Straffbar für mich)?

12 Antworten

Das ist Hehlerei

du wusstest dass das Fahrrad geklaut war

da hättest du eigentlich direkt zur Polizei gehen können

Frage nicht gelesen?

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@Fidreliasis

Wahrscheinlich glaubt er Dir Deine Unwissenheit nicht. Durchaus verständlich.

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Diebsegut verkaufen ist Hehlerei und strafbar. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wobei es in diesem Fall auch unglaubwürdig ist wegen der fehlenden Seriennummer.

Nennt sich Hehlerei.

Ob du schuldig bist, ergibt sich aus der Ermittlungsakte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium

der Straftatbestand der Hehlerei erfordert nicht nur eine Erfüllung der in § 259 StGB genannten Tatbestandsmerkmale, sondern auch ein Zusammenwirken mit dem Vortäter (hier dem angeblichen Fahrraddieb);

wenn Du also das Fahrrad zu einem reellen Preis auf einem Fahrradflohmarkt erworben hast, fehlt es an dem Zusammenwirken mit einem Vortäter; da gibt es natürlich auch Abstufungen: solltest Du zB ein teures E-Bike auf dem Flohmarkt für 100 Euro erworben haben, könnte durchaus bedingter Vorsatz vorliegen und dann eine Straftat vorliegen;

An einer gestohlenen Sache ist im übrigen kein gutgläubiger Erwerb möglich, für Dich nicht und auch nicht einen weiteren Käufer;

ob der Eigentümer ermittelt werden kann, steht auf einem anderen Blatt; das Fahrzeug käme dann in die Asservatenkammer und würde nach bestimmter Zeit versteigert werden; bei einer Versteigerung kann dann originäres Eigentum erworben werden;

Unter Umständen kannst du wegen Hehlerei angezeigt werden.

Ob derjenige damit durch kommt, kann ich allerdings nicht sagen.

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