Geklautes Fahrrad gekauft, und wieder Verkauf (Straffbar für mich)?
Hey Leute, ich hab vor 2 Monaten ein Fahrrad gekauft was wahrscheinlich geklaut ist, nur davon wusste ich nix.
Ich hab es Gestern verkauft, und der Käufer hat mir gesagt das das Fahrrad keine Rahmennummer hat.
Deswegen gehen wir beide davon aus das es geklaut ist.
Nur ich weis jetzt nicht was ich machen soll.
Das Fahrrad kauf ich von ihm wieder Zurück da er sagte ich hab mich Strafbar gemacht als ich es verkauft habe.
12 Antworten

Das ist Hehlerei
du wusstest dass das Fahrrad geklaut war
da hättest du eigentlich direkt zur Polizei gehen können

Wahrscheinlich glaubt er Dir Deine Unwissenheit nicht. Durchaus verständlich.

Diebsegut verkaufen ist Hehlerei und strafbar. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wobei es in diesem Fall auch unglaubwürdig ist wegen der fehlenden Seriennummer.

Nennt sich Hehlerei.
Ob du schuldig bist, ergibt sich aus der Ermittlungsakte.

der Straftatbestand der Hehlerei erfordert nicht nur eine Erfüllung der in § 259 StGB genannten Tatbestandsmerkmale, sondern auch ein Zusammenwirken mit dem Vortäter (hier dem angeblichen Fahrraddieb);
wenn Du also das Fahrrad zu einem reellen Preis auf einem Fahrradflohmarkt erworben hast, fehlt es an dem Zusammenwirken mit einem Vortäter; da gibt es natürlich auch Abstufungen: solltest Du zB ein teures E-Bike auf dem Flohmarkt für 100 Euro erworben haben, könnte durchaus bedingter Vorsatz vorliegen und dann eine Straftat vorliegen;
An einer gestohlenen Sache ist im übrigen kein gutgläubiger Erwerb möglich, für Dich nicht und auch nicht einen weiteren Käufer;
ob der Eigentümer ermittelt werden kann, steht auf einem anderen Blatt; das Fahrzeug käme dann in die Asservatenkammer und würde nach bestimmter Zeit versteigert werden; bei einer Versteigerung kann dann originäres Eigentum erworben werden;

Unter Umständen kannst du wegen Hehlerei angezeigt werden.
Ob derjenige damit durch kommt, kann ich allerdings nicht sagen.
Frage nicht gelesen?