Freund fahrrad gestohlen mir verkauft, bin ich straftätig?
Hab von einem Freund ein fahrrad gekauft, nach 2 wochen stellt sich bei der Polizei heraus dass er es geklaut hat aber es gehört nun mir. Bin ich straftätig oder er? Ich wusste es ja nicht
2 Antworten
Ja. Du hast Dich strafbar gemacht. Auch der Käufer von Hehlerware macht sich natürlich strafbar.
es gehört nun mir
Nein. Tut es nicht. Es hat Dir niemals gehört, da der Verkäufer kein Eigentumsrecht an dem Fahrrad hatte.
Strafbarkeit würde hier Vorsatz erfordern, der bei gutgläubigem Erwerb gerade nicht vorliegt.
Er hat sich auf jeden Fall strafbar gemacht. Bei dir kommt es darauf an, ob du hättest wissen müssen, ob es sich um Hehlerware handelt (zB weil er es dir viel zu günstig verkauft hat).
Das Rad gehört im übrigen nicht dir. An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Das geht wieder an den richtigen Eigentümer zurück. Du kannst dann deinen Freund auf Herausgabe des Gelds verklagen.