Freund fahrrad gestohlen mir verkauft, bin ich straftätig?

2 Antworten

Ja. Du hast Dich strafbar gemacht. Auch der Käufer von Hehlerware macht sich natürlich strafbar.

es gehört nun mir

Nein. Tut es nicht. Es hat Dir niemals gehört, da der Verkäufer kein Eigentumsrecht an dem Fahrrad hatte.

RobertLiebling  15.05.2023, 14:59

Strafbarkeit würde hier Vorsatz erfordern, der bei gutgläubigem Erwerb gerade nicht vorliegt.

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Er hat sich auf jeden Fall strafbar gemacht. Bei dir kommt es darauf an, ob du hättest wissen müssen, ob es sich um Hehlerware handelt (zB weil er es dir viel zu günstig verkauft hat).

Das Rad gehört im übrigen nicht dir. An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Das geht wieder an den richtigen Eigentümer zurück. Du kannst dann deinen Freund auf Herausgabe des Gelds verklagen.