Minijob nicht mitgeteilt?

1 Antwort

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Hallo, es ist gut, dass du dich rechtlich sauber verhalten möchtest. Da ich deinen Arbeitsvertrag nicht kenne und auch die näheren Umstände nicht, kann ich nur eine allgemeine Antwort zum Thema Nebenbeschäftigung geben.

  • Darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Berufsfreiheit, sie ist ein Grundrecht. Pauschale Verbote durch den AG des Hauptjobs wären also nicht möglich.

Wenn du jedoch bei einer direkt konkurrierenden Firma anfangen möchtest, dann kann dir der AG das verbieten. Aber sie muss wirklich konkurrierend sein; die gleiche Branche reicht da als Argument nicht aus.

  • Muss man eine Nebentätigkeit beim AG anzeigen?

Ja, wenn dein Arbeitsvertrag dich dazu verpflichtet. Das hast du nicht getan, also ist das ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und kann eine Abmahnung zur Konsequenz haben. Ein Kündigungsgrund ist das aber nicht.

  • Was du jetzt tun kannst:

Sprich mit deinem AG offen und ehrlich und räume dein Fehlverhalten ein. Sicher wird er Verständnis haben, wenn du nicht bei einer direkt konkurrierenden Firma arbeitest.