Vermieter verweigert Hund, kann ich mit Attest zur Angstbewältigung einen Hund zulegen (unter 4KG)?
Hallo,
ich frage (wirklich) für eine Freundin....
Sie wohnt in einem kleinen Einfamilienhaus freistehend mit Garten in einem kleinen Nest. Ihr Mann ist oft auf Dienstreise und sie ist psychisch nur 90% stabil, hat oft Angst vor Einbrechern, wenn sie alleine ist etc.
Aus diesem Grund möchte sie gerne einen kleinen Begleiter, aber der Vermieter verwehrt einen kleinen Hund (Yorkshireterrier oder sowas) mit der Begründung, dass der Hund die Türen (einfache Holztüren - nichts besonderes, original aus 1934) verkratzen würde und grundsätzlich möchte der Vermieter keine Tiere im Haus.
Kann dieses "Verbot" mit einem Attest vom Arzt für einen "Begleithund" ausgehebelt werden?
Es geht nciht um irgendwelche Kostenübernahmen, sondern nur um den Mietvertrag...
8 Antworten
Wenn der Vermieter es verbietet, kann ma immernoch klagen. Ob man den Stress mit seinem Vermieter anfangen will, ist die andere Sache.
Wenn deine Freundin mit einem Attest für einen "Begleithund" ankommt, dann muss sie auch einen ausgebildeten "Begleithund / Assistenzhund" haben, da geht nicht einfach irgend ein Hund aus dem Tierheim oder vom Züchter, den sie als Begleithund betitelt. Es ist auch strafbar, einen nicht ausgebildeten und nicht "annerkannten" Hund, als Assistenzhund betitelt, i.wo hin zu schleppen, wo z.B. nur Assistenzhunde erlaubt sind.
Wenn der Vermieter also einem Assistenzhund zusagt, dann muss es auch ein ausgebildeter Assistenzhund sein.
Ein Ausschnitt einer KI dazu was ein Assistenzhund ist:
"Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen. Die Anerkennung als Assistenzhund erfolgt nach der AHundV und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft."
Im Einfamilienhaus und der Vermieter wohnt ebenfalls im Haus - würde ich den Schritt nicht wagen, da der Vermieter hier vereinfacht kündigen kann. Vielleicht hat der Vermieter ja Angst vor Hunden.
Sollten sie das Haus jedoch komplett gemietet haben - würde ich es versuchen die Zustimmung des Vermieters zu erwirken..Mit Begleithund würde ich aber nicht argumentieren.
Die Mieter haben einer individuellen Klausel zugestimmt und möchten nun eine Änderung.
Mal diesen Artikel durchlesen
https://www.tierrecht-anwalt.de/hundehaltungsverbot-mietrecht/darf-vermieter-hund-verbieten.html
Es ist jetzt ein "wenn" und ein "aber". Streit mit dem Vermieter dürfte vorprogrammiert sein.
In dieser Wohnsituation wird es der Vermieter sehr schwer haben, die Haltung eines Hundes zu verbieten. Klage auf Zustimmung zur Haltung des Hundes (bestimmte Rasse).
Für evtl. durch den Hund verursachte Schäden gibt es doch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Kann dieses "Verbot" mit einem Attest vom Arzt für einen "Begleithund" ausgehebelt werden?
Nein, wobei sie es natürlich damit versuchen kann.
Der letzte Ausweg wäre dann eine Klage auf Zustimmung des Vermieters. Ein Hund kann ja nur mit gutem Grund und mit Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter verboten werden.
Da stehen die Chancen der Freundin nicht so schlecht, wobei mich nicht ganz klar ist, wie so eine kleine "Fußhupe" tatsächlich vor einem Einbrecher schützen soll, bzw. ein Schutzgefühl verschafft.
selbst kleine Hunde können gut Radau machen, und von außen ist die Rasse nicht erkennbar.
versuch mal bei mir reinzukommen, auch wenn die Tür offen steht, meine Hunde schlagen an.
Naja, bei einem Yorkshire-Terrier hört man die Größe des Hundes schon heraus. Schreckt das wirklich Einbrecher ab?
Selbst mein größerer Hund (Beagle-Mischling) wird von 99% aller Besucher als putzig und harmlos empfunden (was er auch ist).
hier laufen 2 Bomas rum, seitdem keine Landstreicher oder Bettler oder sowas mehr an der Tür gewesen. selbst Kinder als Nikolaus bleiben fern
Hallo Alsiel,
lieben Dank für deine Antwort, ich hab inzwischen vom Arzt die Info bekommen, dass es nur eine Art von Begleithund gibt, und das sind Blindenhunde.
Somit fällt das leider aus den Optionen raus...