Meine ex kommt nicht aus dem mietvertrag weil ich zu wenig verdiene kann ich dann einfach ein bürgen angeben?

8 Antworten

Kommt auf den Vertrag an.

Wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen habt, könnt ihr entweder gemeinsam kündigen. Oder einer zieht aus und der andere haftet "gesamtschuldnerisch" für die Miete. Letzteres geht ja finanziell nicht.

Dann würde es auch nichts nützen, den Gemeinschaftsvertrag gemeinsam zu kündigen und du schließt einen eigenen neuen Vertrag ab. Der Vermieter muss aber keine Bürgen o.ä. akzeptieren und wird Einkommensnachweise verlangen. Du wirst behandelt wie jeder neue Interessent.

Vielleicht können deine Eltern oder wohlhabende Verwandte / Freunde mit dem Vermieter reden wegen einer Bürgschaft. Aber ich rate davon ab. So etwas schafft ungute Abhängigkeiten.

Du kannst auch mit dem Vermieter verhandeln, falls du einen neuen Mitbewohner findest, der so zahlungsfähig ist wie deine Ex. Das muss er nicht akzeptieren, aber die Chancen, in der Wohnung zu bleiben, steigen doch etwas.

also meine Ex-Freundin will aus dem Mietvertrag aussteigen

"Aussteigen" ist sowieso schon mal das falsche Wort. Aus einem Vertrag kann man nicht aussteigen.

Ihr könnt gemeinsam kündigen und der Vermieter macht mit dir allein einen neuen Vertrag, wenn er möchte. Und er möchte wohl nicht.

Muss die Hausverwaltung den Bürgen annehmen

"Müssen" muss sie nur, was bisher vertraglich vereinbart ist. Zu allem anderen kann sie ja oder nein sagen.

Wenn der oder die das auch will kein Problem, er muss unterschreiben!

wie aussteigen

die Wohnung kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden. ob der Vermieter danach mit dir einen neuen Mietvertrag abschließt - wahrscheinlich nicht

Von Experte Gerhart bestätigt

Aus einem Mietvertrag kann man nicht "aussteigen".

Wenn der Vermieter die Ex nicht aus dem Vertrag entlassen möchte bleibt nur die gemeinsame Kündigung.

Bürgen nutzen nichts.