Kriegt man die AFD mit den fast 21 % noch verboten?

11 Antworten

Das kommt ganz darauf an. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteienverbot, liegen grundsätzlich sehr hoch. So muss der Partei in einem Verbotsverfahren hinreichend nachgewiesen werden, dass diese es sich insgesamt zum Ziel gesetzt hat, die freiheitlich- demokratische Grundordnung in Deutschland beseitigen zu wollen. Ein Parteiverbotsverfahren, wird grundsätzlich beim Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe geführt und dauert in der Regel mehrere Jahre lang, da sämtliche vorgebrachten Beweise sorgfältig überprüft werden müssen. Eingeleitet werden, kann ein solches Verbotsverfahren aus der Mitte des deutschen Bundestages, von der Bundesregierung oder aber auch vom Bundesrat. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine weitere Voraussetzung neben dem Ziel, dass die Partei insgesamt die freiheitlich- demokratische Grundordnung beseitigen möchte auch die realistische Möglichkeit dazu, dieses umzusetzen. Alleine das Ziel, genügt also noch nicht, sofern nicht auch die realistische Möglichkeit hierzu besteht. Mit dieser Begründung, hat das BVerfGE in der Vergangenheit die insgesamt rechtsextreme NPD (für die AfD, gilt dies bislang "nur" für Teile der Partei), NICHT verboten, da es festgestellt hat, dass die NPD zwar verfassungswidrige Ziele verfolgt, diese aber angesichts ihrer geringen Wählerstimmen und dass sie noch nichteinmal im deutschen Bundestag vertreten ist aber niemals umsetzen würde können. Das sehen manche Experten bei der AfD jetzt anders, denn sie ist ja gerade im deutschen Bundestag vertreten und erhält auch immer mehr Wählerstimmen und somit auch Sitze im Parlament. Sie ist also näher an der Erreichung verfassungswidriger Ziele, falls sie denn insgesamt welche verfolgt. Welche Beweise die Verfassungsschutzbehörden genau gegen die AfD gesammelt haben, dass kann hier schlichtweg niemand wissen. Ich bin allerdings der Ansicht, dass wenn es hinreichende Beweise gäbe, dann schon längst ein Verbotsverfahren eingeleitet worden wäre. Die anderen Parteien möchten nämlich kein Risiko eingehen und ein Verbotsverfahren einleiten, welches dann scheitert. Dies wiederum bedeutet aber für mich logisch gedacht, dass es auch unter den Experten berechtigte Zweifel am Erfolg eines solchen Verfahrens gibt und dass gerade keine 100% sicheren Beweise, die ein Verbot unumgänglich machen würden, vorliegen. Manche Forderungen der AfD, mögen zwar radikal klingen für Einige, sind aber perse noch nicht verfassungswidrig. So würde zum Beispiel das Grundgesetz die geforderte Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze sogar erlauben, da Artikel 16a GG bereits in den 1990er Jahren dahingehend abgeändert worden ist und diese Änderung auch damals schon bereits vom BVerfGE höchstpersönlich für verfassungskonform befunden worden ist!. Solche Forderungen, würden demnach kein Parteiverbot begründen. Sie würden unter Umständen zwar gegen europäisches Recht verstoßen, worüber dann aber der europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden hätte, jedoch nicht perse gegen das Grundgesetz und genau hierauf, käme es an.

Mfg

Sie zu verbieten wäre gegen die Meinungsfreiheit

LG Show1Runner

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerRoll  27.02.2025, 09:40

Wie kommst du auf diesen Unfug? Wie und wann Parteien in der Bundesrepublik Deutschland verboten werden können ist ein genau geregelter Prozess, der nichts, aber auch gar nichts mit "Meinungsfreiheit" zu tun hat, sondern lediglich mit der Frage ob die Bestrebungen der Partei gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind.

Leichter wird es jedenfalls nicht. Diese Meldung kam heute:

Die AfD sitzt zukünftig mit 152 Abgeordneten im Bundestag und stellt damit die zweitstärkste Fraktion. Abgeordnete, die ein AfD-Verbot prüfen lassen wollten, geben notgedrungen auf. Sie planen aber einen neuen Anlauf.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-antrag-100.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Ein eventuelles Verbot hat nichts mit den Stimmen zu tun welche die Partei hat.

Ob sie verboten wird hängt an anderen Faktoren.

Es ist unwarscheinlich das ein Verbot erfolg hat.

Für ein Verbotsverfahren einer Partei ist es völlig unerheblich, wie viele Stimmen oder Sitze sie bei einer Wahl erzielt haben. Im Falle dieses Falles (tatsächliches Verbot) sind die Abgeordneten aus ihrer Dienstpflicht entlassen, und dürfen den Bundestag nicht mehr betreten.