Ist es Verletzung des Datenschutzes, wenn eine Lehrerin im Rahmen eines Schülerpraktikums den Ausbilder fragt, ob der Schüler bei ihm auch immer zu spät kommt?

7 Antworten

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Datenschutzverletzung durch Lehrerin bei Schülerpraktikum

Im beschriebenen Fall liegt ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Die Lehrerin hat während eines Schulbesuchs im Rahmen eines Schülerpraktikums vertrauliche Informationen über den Schüler ohne dessen Zustimmung an den Ausbilder weitergegeben. Dies stellt eine unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten dar.

Rechtliche Grundlagen:

1. Personenbezogene Daten: Unter personenbezogene Daten fallen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Die Information über das unpünktliche Erscheinen des Schülers in der Schule zählt zu solchen Daten.

2. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Laut Art. 6 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Bedingungen erfüllt ist. Dazu zählen die Einwilligung der betroffenen Person oder ein berechtigtes Interesse, das die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegt. In diesem Fall lag keine Einwilligung des Schülers oder seiner Eltern vor, und ein berechtigtes Interesse seitens der Lehrerin, diese Information weiterzugeben, ist nicht ersichtlich.

3. Zweckbindung und Datenminimierung: Gemäß Art. 5 DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Zudem sollen nur die Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Die Lehrerin hätte allgemeiner fragen können, ob der Schüler pünktlich ist, ohne spezifische und negative Informationen preiszugeben.

Konsequenzen:

Verletzung des Vertrauens: Durch die Weitergabe negativer Informationen über den Schüler ohne seine Zustimmung wurde das Vertrauen des Schülers und seiner Eltern in die Schule und die Lehrerin verletzt.

Potenzielle Auswirkungen auf zukünftige berufliche Chancen: Die unerlaubte Weitergabe solcher Informationen könnte die Chancen des Schülers auf einen Ausbildungsplatz bei der betreffenden Firma beeinträchtigen.


Fidreliasis  23.11.2024, 16:08
  1. welche Daten wurden hier automatisiert verarbeitet?
  2. Hier wurde wieder nichts verarbeitet
  3. Wie 1 und 2

somit keine Konsequenzen und eine sinnlose Antwort.

Ist es Verletzung des Datenschutzes, wenn eine Lehrerin im Rahmen eines Schülerpraktikums den Ausbilder fragt, ob der Schüler bei ihm auch immer zu spät kommt?

Nein, das ist es nicht.


Rosenmary 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 15:05

Weil?

Es ist zumindest nicht die feine Art und taktlos von der Lehrerin und wer so was anfechten will, wird da sicher Mittel und Wege finden - der Schüler wird bloßgestellt und schlecht gemacht, was ihn nicht mehr neutral macht und ggf. Nachteile bei Bewerbungen bewirken könnte.

Am Ende zählt sicherlich der Eindruck vor Ort mehr - aber auf mich kommt das rein subjektiv so rüber, als ob die Lehrerin den Buben nicht besonders mag, ihn schlecht machen und ihm eins auswischen will.

Das kann ein Fall fürs Schulamt sein, wenn man aufs Ganze gehen will. Ich ermutige nicht zu diesen Gang, rate aber auch nicht konkret davon ab, will nur sagen, was denkbar wäre.

XXX

Normalerweise wird das Thema, ob jemand pünktlich ist usw., in Praktika über Bewertungsbögen geregelt, die von der Schule vorher an die Praktikumsstellen herausgegeben werden, zum Teil muss der Praktikant selbst sie dort am ersten Tag oder in Vorgesprächen mitbringen. Dort muss der für den Praktikanten zuständige Mitarbeiter ankreuzen oder eintragen, ob der Proband pünktlich erschien, zuverlässig war, freundlich auftrat und so weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rosenmary 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 23:08

Danke, es geht um den Kumpel meines Kindes.

rotesand  22.11.2024, 23:11
@Rosenmary

Das dachte ich mir bereits.

Seitens der Lehrerin ist das kein feiner Zug.

Es ist keine Datenschutzverletzung. Es erinnert mich ein wenig an meine jüngste Tochter.

Sie kam immer mit ihre Rechte als Kind, was ihr zusteht wie Taschengeld. :D

Dann dreht ich den Spieß um und zeigte ihr ihre Pflichten.

Pünktlichkeit ist eine Respektfrage und auch keine Einbahnstraße.


Darkrider280  23.11.2024, 19:50
Sie kam immer mit ihre Rechte als Kind, was ihr zusteht wie Taschengeld. :D
Dann dreht ich den Spieß um und zeigte ihr ihre Pflichten.
Pünktlichkeit ist eine Respektfrage und auch keine Einbahnstraße.

Was hat das mit der Frage zu tun? Mit dem Austausch von Informationen?

Darkrider280  24.11.2024, 06:09
@schalkeattacke

Da gibt es nichts nachzudenken, da Deine Antwort nichts mit der Frage zu tun hat.

Es ging um die Frage des Datenschutzes, nicht darum, welche Pflichten/Rechte Kinder haben und auch nicht darum, wie wichtig Pünktlichkeit ist.

Rosenmary 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 00:16

Keine Ahnung, was du mit der Antwort bezweckt oder ob Du die Frage nicht verstehst. Er WAR im Betrieb jeden Tag pünktlich und das hat der Ausbilder auch so kommuniziert.

Auf ihre Frage, ob er pünktlich kommt, antwortete er "Wieso? Bei Ihnen nicht??"

Das Praktikum findet im Rahmen des Unterrichts statt, von daher sehe ich da kein großes Problem.

Der Betrieb hatte die Möglichkeit, sich von der Pünktlichkeit des Praktikanten zu überzeugen. Welche Rolle spielt dann noch, ob er in der Schule pünktlich ist? Offenbar ist ihm ja Pünktlichkeit möglich, wenn ihm die Sache wichtig ist.

Ebenso könnte gefragt werden ob Zeugnisnoten eine Verletzung des Datenschutzes sind. Weil ja auch das ausschließlich Informationen aus dem Schulalltag darstellt.


Rosenmary 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 00:13

Der Schüler war tatsächlich im Betrieb pünktlich... da ich ihn morgens mitgenommen habe, zusammen mit meinem Sohn.😃