Ich arbeite aber meine Freundin + unser Sohn nicht. Kriegt sie dann Geld?
Hallo,
ich möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen. Wir haben einen 1 jährigen Sohn und sie lebt bisher alleine. Die Wohnung kriegt sie bezahlt. Ihre Ausbildung hat sie pausiert bzw. wird sie wahrscheinlich nicht beenden. Ich verdiene 2k€ im Monat.
sie bezieht momentan Elterngeld und Unterhalt. Ich frage mich ob sie überhaupt noch Geld bekommen wird oder ob ich mit den 2000€ im Monat die Miete und für uns sorgen müsste. Klar den Unterhalt muss ich dann nicht mehr zahlen. Aber das ist doch Schwachsinn wenn 3 Personen von so wenig Geld im Monat leben sollten.
7 Antworten
Korrekt, sobald ihr offiziell zusammen zieht, musst Du keinen Unterhalt mehr zahlen, dann bildet ihr automatisch eine BG - Bedarfsgemeinschaft und dein und ihr Einkommen wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf euren Gesamtbedarf angerechnet.
Das Kindergeld ist vorrangiges Einkommen des Kindes, solange es das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt.
Wenn deine Partnerin derzeit noch Elterngeld bekommt, dann wird wohl eher kein Anspruch mehr bestehen, kommt natürlich auf die Höhe des Elterngeldes, der Warmmiete, ohne Abschlag für den Haushaltsstrom an und was Du an Brutto und Nettoeinkommen hast.
Hast Du tatsächlich 2000 Euro Netto, dann kannst Du unter Bürgergeld den seit Juli 2023 erhöhten Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 378 Euro bei min. 1500 Euro Brutto vom Nettoeinkommen abziehen.
Es blieben dann max.um die 1622 Euro anrechenbares Nettoeinkommen.
In einer BG - Bedarfsgemeinschaft liegt euer Bedarf derzeit bei min. 2 x 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 1 x 318 Euro Regelbedarf für das Kind unter 6 Jahren.
Man käme also auf min. 1220 Euro für die Regelbedarfe und dazu min.noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Die Warmmiete wird pro Kopf verteilt und kommt zum jeweiligen Regelbedarf und ggf. Mehrbedarf dazu und ergibt den jeweiligen Bedarf der Person.
Es blieben dann nach meiner Rechnung noch um die 400 Euro anrechenbares Nettoeinkommen bei dir, dann kommt das Kindergeld von 250 Euro dazu und ihr Elterngeld.
Aber wenn das dann nicht mehr gezahlt würde, dann blieben max.um die 650 Euro für die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und der Beitrag für ihre Krankenversicherung müsste man dann auch noch in die Berechnung einbeziehen.
Wenn Du zu ihr ziehen würdest oder sie zu dir, dann fällt auch der Alleinerziehenden Mehrbedarf weg und wie geschrieben, der Regelbedarf für den Lebensunterhalt sinkt von derzeit 502 Euro auf dann nur noch jeweils 451 Euro für euch beide.
Man könnte dann ggf.einen Anspruch auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag bei der Agentur für Arbeit prüfen, kostenlose Rechner findest Du im Internet und für Kinderzuschlag auch noch das Merkblatt.
Für Bürgergeld findest Du auch kostenlose Rechner im Internet.
Das wären dann ja erst einmal nur um die 200 Euro weniger als der Grundbedarf, solange sie noch Elterngeld bekommt, wenn die Warmmiete bei 1000 Euro liegt.
Dann könnte man erst einmal vorrangig einen evtl. Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen.
Kinderzuschlag kann es pro Kind max. 250 Euro zusätzlich zum Kindergeld geben und Wohngeld dann ggf.noch separat dazu, aber dafür gibt es ja die kostenlosen Rechner.
Wenn dann das Elterngeld entfällt und der Beitrag für die Krankenversicherung ggf.selber gezahlt werden muss, dann läge man ja schon bei einer Differenz von um die 550 Euro im Monat, denn dann kämen ja für den KK - Beitrag um die 200 Euro dazu.
Dann müsste man sehen ob dann immer noch Wohngeld und Kinderzuschlag, oder dann doch eine Aufstockung mit Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht käme.
Bitteschön
Elterngeld wird sie bekommen (allerdings möglicherweise weniger, gibt da nen Schlüssel). Unterhalt nicht mehr, der kam ja von dir.
Bei der Wohnung hängt es davon ab, wer und warum zahlt.
Wenn ihre elternzeit beendet ist, wird sie sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf soziale Hilfen haben.
2k Euro ist sehr viel Geld. Das reicht völlig für drei Personen. Wenn ihr mehr haben wollt, sollte sie nach Ende der elternzeit wieder arbeiten gehen.
aber 1k Miete, 2 Fahrzeuge die unterhalten werden~300€, essen trinken~400€, Windeln~50€, Versicherungen~200€…….
ich Seh da schwarz um ehrlich zu sein mit der jetzigen Situation
Dann wird sie nach Ende der elternzeit arbeiten gehen / Ausbildung weiter machen müssen oder ihr müsst in eine kleinere Wohnung oder ein Auto abgeben.
So ist das, wenn ein Partner zu Hause bleibt. Man kommt zurecht, wenn das verbleibende Einkommen hoch genug ist, aber möglicherweise auf einem anderen Level von Lebensstandard. Wenn ihr euch dafür entscheidet, dass sie Hausfrau ist, dann mit allen Konsequenzen. Ist nicht Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass ihr mit einem Einkommen zwei Autos unterhalten könnt
Aber das ist doch Schwachsinn wenn 3 Personen von so wenig Geld im Monat leben sollten.
Nein, Schwachsinn ist es, während 9 Monaten Schwangerschaft und dem gesamten ersten Lebensjahr des gemeinsamen Kindes keine Pläne für die Zukunft zu machen.
Beratungsstellen für junge Eltern gibt es reichlich, und deine Freundin wäre nicht die erste, die trotz Kind eine Ausbildung macht. Alternativ könnte sie ungelernt arbeiten gehen und eine Externenprüfung anstreben.
Rein theoretisch habe ich mehr Geld wenn wir beide arbeitslos sind und vom Staat leben. Und ja ich antworte nicht auf Sprücheklopfer.
Ihr werdet eine Bedarfsgemeinschaft bilden und somit Dein Einkommen angerechnet. Ich befürchte, daß Ihr nicht viele Zuschüsse bekommen werdet.
Kann man nicht auch ohne Auto die Einkäufe erledigen?
Meine Nichte mit zwei Kleinkindern (zwei und vier Jahre alt, mit Fahrerlaubnis, in Vollzeit und Drei-Schicht-Dienst tätig) wuppt den Alltag ganz ohne Auto und staatlichen Zuschüssen.
Leider kann man ohne Auto keine Einkäufe erledigen.. 3schicht-System ist nicht für jedermann, Hut ab.
Meine NIchte erledigt alle Einkäufe ohne Auto, nur mit Fahrrad ... nein, kein Lieferservice.
2000 Euro sind nicht wenig. Eine Ausbildung kann man auch in Teilzeit absolvieren - da muss man nicht abbrechen!
Das Kind ist 1 Jahr alt, d.h Tagesmutter die auch Geld kostet. (Wenn sie die Ausbildung 2,5 Jahre weiter machen möchte für 700€) + weitere spritzigsten etc. weil sie auch ein Auto besitzt fürs einkaufen Arbeit etc.
Mag hart klingen, aber das Finanzielle sollte man auch Durchdenken beim Kinderkriegen. Nach der Ausbildung gibt's mehr Geld. Also muss man sich jetzt eben einschränken 🤷🏻♀️
die tagesmutter wird gezahlt gestaffelt nach einkommen. wenn sie wenig oder keines hat, zahlt sie auch keine gebühren
Also sie kriegt 150€ Elterngeld, weil sie es auf 2 Jahre gerechnet beziehen wollte. Das heißt + 250€ Kindergeld wären wir bei 800€ anrechenbares Nettoeinkommen, welches nicht ausreichen würde für die Warmmiete, weil die bei ~1000€ liegt ohne Strom und heizkosten.. hmmmm