Hat man den Führerschein für immer?

10 Antworten

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Eine einmal erworbene Fahrerlaubnis hat nach jetzigem Sachstand eine lebenslange Gültigkeit. Es überprüft niemand, ob man auch tatsächlich gefahren ist und man hat rechtlich nicht die Verpflichtung, sich nach längerer Zeit in der man nicht gefahren ist, einer Überprüfung zu unterziehen. Sich nach längerer Pause um eine eventuell notwendige Auffrischung zu kümmern, liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Man kann auch Fahrstunden nehmen, wenn man die Fahrerlaubnis bereits besitzt, dies ist allerdings freiwillig und keine rechtliche Verpflichtung.

Bestimmte Fahrerlaubnisklassen sind auf fünf Jahre befristet. Danach muss man sich vom Arzt und vom Augenarzt untersuchen lassen. Eine erneute Überprüfung der fahrerischen Fähigkeiten, ist allerdings auch hier nicht vorgesehen.

Mfg

Der Führerschein. Das ist so ein Ding mit dem Führerschein. Manche wollen ihn unbedingt und manche machen ihn, weil es z.B. gefordert ist für ihren Job. Manche fahren gerne und gut Auto und manche fahren Auto, aber nicht gerne und auch nicht gut.

Der Führerschein wird noch auf Dauer ausgestellt. Lediglich eine erneuerung des Formulars wird alle 15 Jahre gefordert. Leider ist das nur eine für den Führerschein-Inhaber kostenpflichtige Beschäftigungstherapie für Verwaltungsangestellte.

Es wäre wünschenswert, wenn mit dieser Verlängerung auch eine Überprüfung einher ginge. Zumindest z.B. eine Überprüfung der Sehfähigkeit und eine gesundheitliche Tauglichkeitsbescheinigung, wie es auch bei den LKW- und Bus-Führerscheinen gefordert ist. So manche/r hat vielleicht durch gesundheitliche Probleme nicht mehr die volle Kraft für das Führen eines Fahrzeugs. Und jeder kennt jemand im Bekannten- und Familienkreis, der/die sich krampfhaft am Führerschein und am Autofahren festhält, obwohl er/sie eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist. Es besteht bereits die Möglichkeit einen freiwilligen Fahrtest zu machen. Aber die meisten Probanten für diesen Test fürchten das Ergebnis und sperren sich daher dagegen. Der Führerschein hat da eine emotionale Bedeutung und ist meist das erste Stück Freiheit, das man mal erlangt hat. Das gibt man nicht gerne auf, selbst wenn man sich dessen bewusst ist, dass man eigentlich nicht mehr fahren sollte.

Die 70jährige Ex-Frau, die hier benannt wurde, durfte damals wahrscheinlich nur den Führerschein machen, damit sie ihren besoffenen Ehemann nach dem Kneipenbesuch heimfahren konnte. Mehr Fahrpraxis konnte sie nicht erlangen, denn sonst durfte sie das "heiligs Blechle" nicht bewegen. Wahrscheinlich ist ihr so auch die Lust am Autofahren ausgetrieben worden. Und das ist vielen Ehefrauen aus dieser Zeit so ergangen.

Aber die Fahrtauglichkeitsprüfung sollte sich nicht nur auf ältere Verkehrsteilnehmer beziehen. Die können so manches Manko durch ihre langjährige Fahrpraxis auch wieder ausgleichen.

Ein Problem stellt für mich auch und viel schwerwiegender die Möglichkeit dar, dass Fahranfänger ohne Fahrpraxis sich in PS-starke Boliden setzen und damit viel Schaden anrichten können. Auch da sollte es eine Regelung geben, die es Fahranfängern unmöglich macht, solche Fahrzeuge zu fahren. Wir hätten weniger Verkehrslärm in den Städten, hätten weniger PS-Prozerei, weniger Raserei in den Städten und weniger Unfallopfer.

Der Führerschein. Es gibt wohl kaum ein anderes Ausweisdokument, das so viele Emotionen hervorruft und so viele Diskussionen beflügelt.

Leider

hat man ihn für immer. Bestes Beispiel meine Ex - Frau. Sie ist heute 70. Sie machte den Führerschein mit 18,war "etwas unsicher", fuhr exakt 7 mal allein Auto nach dem FS und dann nie wieder.

Sie dürfte sich in einen 300 PS Wagen setzen und auf die Autobahn. Sie hat ja den Führerschein.

Ich selbst bin 71 und wäre sehr dafür das Leute meinen Alters alle zwei Jahre ihre noch vorhandene Fahrtüchtigkeit in einer Fahrstunde nachweisen müssten. Das sehe ich als selbst Alter nicht als Diskriminierung - sondern als Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Lachlan  30.03.2023, 09:20

Dann hat sie Dich also 7x von der Kneipe heimfahren dürfen, weil Du zu besoffen dafür warst. Wieso hackst Du jetzt so auf Deiner Ex rum? Weil sie die Ex ist oder was?

Allein, dass sie nicht mehr fährt, zeugt von ihrer richtigen Selbsteinschätzung ihrer Fahrfähigkeit. Wahrscheinlich hat sie den Führerschein inzwischen eingerahmt an der Wand hängen.

Du hast auch den Führerschein und dürftest Dich in einen 300PS-Wagen setzen. Aber bei Dir ist das okay? Wie selbstgefällig und heuchlerisch ist das denn? Machst Du denn alle zwei Jahre einen Fahrtüchtigkeitstest? Wahrscheinlich nicht, denn Du bist ja der tolle Autofahrer, der das alles noch bestens meistert. Aber die anderen, die sollten unbedingt einen Test machen. So bist Du doch gestrickt oder habe ich Deinen Text falsch interpretiert.

Übrigens, ich bin mit 70 Jahren den 300PS-starken Wagen meiner Nachbarin gefahren, weil sie es nicht mehr konnte, aber lange nicht einsehen wollte. Ich bin den Wagen gefahren, weil ich es konnte, trotz meines Alters.

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Nein, muss man nicht.

Es ist vollkommen legitim, dass jemand den Führerschein macht, dann 40 Jahre lang kein Auto fährt und sich dann einen SUV mit 600 PS mietet... dass er damit dann niemanden umbringt, beruht allein auf dem Prinzip "Hoffnung".

Mirko117 
Fragesteller
 28.03.2023, 16:41

Also ist Autofahren lernen wie Fahrrad fahren? Man verlernt es also nie?

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RedPanther  28.03.2023, 16:46
@Mirko117

Du hast nach dem Führerschein gefragt. Nicht danach, wie es mit dem praktischen Können ist.

Was das Können angeht, kommt es sehr stark darauf an, wie viel Fahrpraxis man hatte, bevor man aufgehört hat zu fahren.

Jemand, der nach der Fahrprüfung nur noch 3-4x selbst gefahren ist und dann aufgehört hat, fährt nach 2-3 Jahren Pause kaum noch besser als ein Fahrschüler in der 2. oder 3. Fahrstunde.

Wogegen jemand, der 20 Jahre lang täglich 50 km gefahren ist, sicherlich auch mal 10 Jahre ohne Auto leben kann, um sich dann einfach reinzusetzen und ohne Probbleme loszufahren.

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Die Gültigkeit von Führerscheinen ist seit dem 19.01.2013 auf 15 Jahres befristet (§ 24a Abs. 1 FeV).

Die meisten gängigen Fahrerlaubnisklassen (AM, A1, A2, A, B, BE, L und T) sind hingegen unbegrenzt gültig (§ 23 Abs. 1 FeV). Ausnahmen gibt es nur für LKW, Busse und die gewerbliche Personenbeförderung (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung), hier liegt die Gültigkeitsdauer jeweils bei maximal fünf Jahren.

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