Essensrückerstattung bei Bahnausfall/Verspätung (und welche Höhe)?
Habe gerade erfahren, dass man bei einer DB Verspätung bzw Ausfall das Recht hat, Essen und Trinken zu kaufen und dieses dann später mit Beleg im Fahrgastformular zurückerstattet zu bekommen.
Stimmt das, und in welcher Höhe wäre das?
Und wie sieht das bei Hotels aus? Welche Preisklasse?
2 Antworten
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte
https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html
Ab gewissen Verspätungen habe ich einen Tetrapack mit Wasser gratis abholen können. Gratis-Essen habe ich trotz div. Verspätungen mit Gratis-Wasser nie bekommen. Zumal die letzten Male das Bord-Gastro-Angebot ohnehin sehr eingeschränkt war.
Bei Hotels gibt's nur wachsweich "angemessen".
Immer zuerst versuchen die Bahn zu fragen, ob sie dir was organisiert.
notting
Im Prinziep ja,
das ganze ist aber sehr unscharf formuliert und es gibt immer einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Die Fahrgastrechte die greifen erst ab einer Verspätung von 60 Minuten und innerhalb von 1 Stunde ist noch niemand verhungert oder verdurstet.
In der Praxis wird dann das Bordrestaurant geöffnet und jeder Fahrgast bekommt dann eine Wasserflasche.
Für kostenloses Essen da müsste schon der ganze Zug mitten auf der STrecke liegen blieben über Stunden.