DB - Verspätung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist im Recht. Bei einer Verspätung von 60 Minuten besteht gemäß der europäischen Fahrgastrechteverordnung Anspruch auf die Erstattung von 25% des Fahrpreises.

Schicke einen schriftlichen Widerspruch an das Servicecenter Fahrgastrechte. Falls die sich dann immer noch weigern, kannst du das Eisenbahn-Bundesamt hinzuziehen, das in Deutschland mit der Durchsetzung von Fahrgastrechten beauftragt ist.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beschwerdeformular/beschwerdeformular_node.html;jsessionid=C7FD887C0120621C61E2416DC6F6AC71.live21323

von 59min und 59 Sekunden ist eine Sekunde bis 60 ab 60 ist es eine Sekunde bis 60:01

da muss man dann wirklich mal Sekunden genau sein.

MysticzZ 
Fragesteller
 31.03.2022, 21:18

Also bin ich da im Recht?

0
MarSusMar  31.03.2022, 21:19
@MysticzZ

Du gibt uns keine 100 % nutzbare Uhrzeit für eine Antwort. Ich dachte Handys können das?

0
MysticzZ 
Fragesteller
 01.04.2022, 10:23
@MarSusMar

Eigentliche Ankunftszeit: 22:19; wirkliche Ankunftszeit: 23:19. Außerdem war es sicher ungefähr 23:19:30.

0
MarSusMar  01.04.2022, 13:27
@MysticzZ

Womit du halt 30 Sekunden drüber warst nur das Durch zubekommen. Schwierig

In dem DB Kundenkonto kannst du das deine Fahrgastrechte wohl auch anmelden. Versuch es mit der Information noch mal.

1

Reklamiere und wende Dich gegebenenfalls an die Schlichtungsstelle (soep-online.de).

MysticzZ 
Fragesteller
 31.03.2022, 20:24

Was soll ich da sagen? Was steht in meinem Recht?

0

Dann ist es mies gelaufen. AB 60 Minuten gibt's nur money, nicht BEI 60 Minuten

Bahnfahrer401  01.04.2022, 10:21

Der genaue Wortlaut der Fahrgastrechteverordnung ist:

Artikel 17
(1) Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, kann ein Fahrgast bei Verspätungen vom Eisenbahnunternehmen eine Fahrpreisentschädigung verlangen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel 16 erfolgt ist. Die Mindestentschädigung bei Verspätungen beträgt
a) 25 % des Preises der Fahrkarte bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten;
b) 50 % des Preises der Fahrkarte ab einer Verspätung von 120 Minuten.

Das inkludiert auch Verspätungen, die genau 60 Minuten betragen.

0
Lukays  01.04.2022, 10:25
@Bahnfahrer401

Mist. Die erste Antwort von Google war nämlich: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 %

Tja deshalb würde ich gerne die Funktion haben, meine eigenen Kommentare löschen zu können.

0