DB - Verspätung?
Hey Leute,
ich bin mit einem Ice gefahren und kam genau 60min später an, weshalb ich die Entschädigungsantrag gemacht habe. Heute bekam ich den Brief und meinte, dass die 60min Verspätung zu den unter 60min Verspätung gehört. Ist das wahr oder muss ich mich verteidigen?
Danke für eure Hilfe!
4 Antworten
Du bist im Recht. Bei einer Verspätung von 60 Minuten besteht gemäß der europäischen Fahrgastrechteverordnung Anspruch auf die Erstattung von 25% des Fahrpreises.
Schicke einen schriftlichen Widerspruch an das Servicecenter Fahrgastrechte. Falls die sich dann immer noch weigern, kannst du das Eisenbahn-Bundesamt hinzuziehen, das in Deutschland mit der Durchsetzung von Fahrgastrechten beauftragt ist.
von 59min und 59 Sekunden ist eine Sekunde bis 60 ab 60 ist es eine Sekunde bis 60:01
da muss man dann wirklich mal Sekunden genau sein.
Eigentliche Ankunftszeit: 22:19; wirkliche Ankunftszeit: 23:19. Außerdem war es sicher ungefähr 23:19:30.
Reklamiere und wende Dich gegebenenfalls an die Schlichtungsstelle (soep-online.de).
Dann ist es mies gelaufen. AB 60 Minuten gibt's nur money, nicht BEI 60 Minuten
Der genaue Wortlaut der Fahrgastrechteverordnung ist:
Artikel 17
(1) Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, kann ein Fahrgast bei Verspätungen vom Eisenbahnunternehmen eine Fahrpreisentschädigung verlangen, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Artikel 16 erfolgt ist. Die Mindestentschädigung bei Verspätungen beträgt
a) 25 % des Preises der Fahrkarte bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten;
b) 50 % des Preises der Fahrkarte ab einer Verspätung von 120 Minuten.
Das inkludiert auch Verspätungen, die genau 60 Minuten betragen.
Mist. Die erste Antwort von Google war nämlich: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 %
Tja deshalb würde ich gerne die Funktion haben, meine eigenen Kommentare löschen zu können.
Also bin ich da im Recht?