Enkelkind ist rotzfrech gegenüber Oma und Opa! Wie würdet ihr handeln?

spanferkel14  10.10.2022, 04:53

Und woher weißt du das alles? Warst du dabei? Wie alt ist das Enkelkind denn, wenn es schon "säuft"?

DerTermineder  05.02.2023, 13:28

waren deine oma und opa auch im auto und im freibad und beim bahnhof dabei?

DerTermineder  05.02.2023, 13:32

dann versteh ich nicht woher du das alles so detailliert weißt, außer daher, dass du das selbst warst

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So was nennt man mit einem freundlichen Ausdruck "Stille Post". Die Nachbarn erzählen es deiner Oma, deine Oma erzählt es dir und du erzählst jetzt alles uns.

Wie mag sich dieser Ausflug ins Schwimmbad wohl wirklich zugetragen haben? Das können nur die Großeltern und der Enkel sagen, jeder aus seiner Perspektive. Du und wir wissen es mit Sicherheit nicht.

Wahrscheinlich gibt es einen Grund für solche oder ähnliche Verhaltensauffälligkeiten. Aber was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

spanferkel14  11.10.2022, 13:34

🦑🦀Vielen Dank für deinen Stern! 🐙🦐

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klingt so, als ob du dieser Enkel bist

es wird der letzte Besuch bei den Großeltern gewesen sein

und für entstandene Schäden werden die Eltern aufkommen müssen, diese sollten ihrerseits dann die fälligen Konsequenzen bei ihrem missratenem Früchtchen ziehen

Aliha  05.02.2023, 13:27
für entstandene Schäden werden die Eltern aufkommen müssen

Nein, dafür muss er selbst aufkommen. Ab 7 ist man deliktfähig.

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DerTermineder  05.02.2023, 13:30

true, also wenn man das so detailliert alles erzählt, ohne dabei gewesen zu sein, kann man es wirklich nur selbst gewesen sein

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Tand0r  05.02.2023, 13:35
und für entstandene Schäden werden die Eltern aufkommen müssen,

Nein, nur wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.

Die hatten aber in dem Moment wenn überhaupt Oma und Opa. Wenn also müssten die für Schäden aufkommen.

Bei einem 16 jährigen wird aber auch das nicht mehr zutreffen, der wird wohl selber für aufkommen müssen.

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Wie alt ist er denn,der Sprössling? Wenn er sich irgendwo betrinkt, müsste er ja mindestens schon 18Jahre alt sein. Deinen Schilderungen jedoch ist zu entnehmen, dass er sich wie ein Dreijähriger in seiner ersten Trotzphase aufgeführt hat

Zu Deiner Frage: als Außenstehender kann man da überhaupt nicht handeln. Aber die Großeltern dieses Früchtchens ziehen hoffentlich Konsequenzen aus dieser Erfahrung.

Beeindruckend finde ich übrigens Deinen detaillierten Bericht. Man könnte meinen, Du seist dabei gewesen und hättest jede seiner Verfehlungen protokolliert. 🙂

Bei einem 16-jährigen wäre insbesondere die Sachbeschädigung ein Fall für die Polizei. Nebenbei wäre abzuklären, ob der Jugendliche möglicherweise an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leidet, so liest es sich jedenfalls für mich.

Kontakt abbrechen, Eltern des Jugendlichen die Rechnung schicken für die Schäden.

Und nach einem Gespräch mit den Eltern ggf. das Jugendamt einschalten.