Opa ins Heim, gibt Enkel das Auto, bei Geldnot muss das Auto für 2000€ verkauft werden für das Sozialamt?


19.10.2021, 10:51

Beim Haus ist klar, aber was ist mit dem Inventar des Hauses kann das die Familie aufteilen


19.10.2021, 11:10

Der Opa hat das Auto 3 mal angeeckt und es gab einen Schwelbrand kurz nach dem Kauf. Der Wert ist eigentlich ruiniert. Der Enkel müsste erstmal in die Werkstatt damit alles o.k. ist. Aber ein Kaufvertrag wäre hier wohl richtig. Die Batterie muss erneuert werden, dass wissen wir schon.

8 Antworten

Wenn ein Haus verkauft wird/werden kann, wozu das Sozialamt noch? Evtl. geht das Sozialamt ein paar Monate in Vorleistung aber mit Verkauf des Hauses ist das Geld zurück zu zahlen und dann ist das Sozialamt erstmal nicht mehr involviert.

Naja, wenn das Auto offiziell verschenkt ist, ist es weg. Dann kann höchstens das eigene Verpflichtungsgefühl des Enkels dazu führen, dass das Fahrzeug für äußert wird/werden muss, um Finanzen flüssig zu machen. Wenn man sichergehen will, dass die Schenkung offiziell anerkannt wird, sollte man aber vielleicht entweder einen Schenkungsvertrag machen oder aber das Fahrzeug nicht mehr auf den Opa anmelden…


Trapper21  19.10.2021, 10:45

so einfach ist das nicht § 528 BGB. Das Geschenk muss der Opa eventuell zurückfordern.

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T3Fahrer  19.10.2021, 10:48
@Trapper21

Aber doch vermutlich nur, wenn es in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang zu sehen ist mit einer absehbaren Finanznot, wo er das Geld gebraucht hätte.

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Trapper21  19.10.2021, 10:52
@T3Fahrer

§ 529 BGB - bis zu 10 Jahre nach der Schenkung gibt es diesen Rückforderungsanspruch
Bei einem alten Auto wäre hier dann natürlich der Fall, dass das nach irgendwann gar nichts mehr wert ist und der Beschenkte dann wegen Entreicherung nichts mehr zurückgeben kann.

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Sofern das zuständige Sozialamt feststellt, dass der Betreute vor seiner Einweisung bewusst Vermögenswerte verschenkt hat, kann es unter Berufung auf §§ 528 BGB, 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII diese Schenkungen zum Anlass nehmen, den Beschenkten in Höhe der Zuwendungen zur Zahlung in Anspruch zu nehmen (Regress). Bei Immobiienvermögen kann auch die Schenkung selbst angefochten und rückgängig gemacht werden. Das ist zudem innerhalb der Verjährungsgrenze von 10 Jahren rückwirkend der Fall.

Von Experte FordPrefect bestätigt

Wenn das Auto geschenkt wurde, kann es zurückgefordert werden (§ 529 BGB i V. mit § 93 SGB XII) = Sozialhilferegress - das betrifft Schenkungen bis zu 10 Jahre rückwirkend.

Wenn das Auto offiziell noch immer dem Großvater gehört - es sich also nicht ordentlich um die Übergabe gekümmert wurde - dann geht das Auto wie alle anderen Vermögenswerte eben auch für die Pflege drauf. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

Das Auto muss eben offiziell verschenkt oder verkauft werden.