Auto verkauft?

3 Antworten

Ja der Vertrag ist gültig, da theoretisch natürlich auch ein Mündlicher Vertrag ausreicht.

Die Erklärung des Käufers lautet ohne Datum unverzüglich . Da besteht kein Problem.

Jahresdatum bei der Unterschrift falsch? Wie gesagt der schriftliche Vertrag ist nur eine Ergänzung.

Alles ok soweit. Wenn er es abgeldet hat, das Geld hat und den Kaufvertrag hat, ist alles geregelt

Es ist doch nichts Verbotenes, wenn Dinge im Kaufvertrag fehlen.