Drängeln auf dem Radweg?
Hallo,
Hallo,
Angenommen, man ist professioneller Rennradfahrer und erreicht mit seinem Fahrrad spielendleicht Geschwindigkeiten von 30-40 KMH.
Müssen dann die anderen Fahrradfahrer auf dem Radweg, die ja natürlich langsamer sind, wie auf der Autobahn, nach rechts fahren und den schnelleren vorbeilassen?
dürfte man dann auch Gesten machen, wie zum Beispiel die Lichthupe auf der Autobahn?
Mit freundlichen Grüßen
12 Antworten
Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass ein Radfahrer auf dem Radweg eine angepasst Geschwindigkeit einhalten muss. Wenn du durch deine rüde Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdest machst du dich strafbar. Auch auf dem Radweg gilt das Rechtsfahrgebot. Wenn du überholen willst, musst du rechtzeitig die Klingel betätigen. Gesten machen logischerweise keinen Sinn, da Radfahrer hinten keine Augen haben.
Die StVO sieht in § 5 vor, dass man andere Verkehrsteilnehmer nur von links überholen darf, was auch für Fahrradfahrer auf dem Radweg gilt. Bei solchen Manövern sollten Fahrradfahrer aber einen gewissen Abstand zueinander halten. Dieser muss zwar nicht so groß sein wie der zwischen Autos und Radlern, aber er muss das sichere Aneinander-vorbei-Fahren garantieren. Dabei bezeichnete der BGH einen Abstand von 1,40 m zwischen zwei Radlern auf dem Radweg für „verhältnismäßig schmal“ (AZ: VI ZR 131/84).
Ist der Fahrradweg zum Überholen zu schmal, darf man nicht von rechts überholen und der zu Überholende darf nicht auf den Gehweg ausweichen. Notfalls müssen schnelle Radler, die überholen wollen, damit warten, bis der Radweg an einer Stelle breiter wird.
Bei 30-40 km/h ist es rüde. Wer so schnell fährt, kann bei einem vollen Radweg nur rüde sein.
Lustig wenn man beim Radfahrer bei 30 bis 40 kmh von "so schnell" und "rüde" schreibt aber dann meint 30 kmh flächendeckend in der Stadt wäre nicht machbar weil man als Auto nie ankäme.
Wenn ein Radfahrer auf einem 1,5 m breiten Radweg, wo noch andere Leute unterwegs sind, mit 30-40 kmh fährt, dann ist das extrem schnell. Das kannst du in keiner Weise mit Autofahren vergleichen. ein Radfahrer hat nämlich keine Knautschzone.
Dafür schauen die meisten Radfahrer, die 30-40 km/h fahren, auch tatsächlich dorthin, wo sie hinfahren. Und fühlen sich nicht aufgrund des langsamen Vorankommens und aufgrund zwei Tonnen Blech um sich herum gemüßigt, Whatsappnachrichten zu tippen.
Du darfst natürlich klingeln, und im Normalfall werden die langsameren Radfahrer Platz machen. Aber es gibt meines Wissens kein Gesetz, dass der Rennradfahrer immer Vorfahrt hat. Zumal der Radweg keine Rennstrecke ist.
Nö, du bist aber als professioneller Fahrer, (auch) auf Trainingsfahrt, nicht verpflichtet, den Radweg zu nutzen, wenn ich (noch) richtig informiert bin.
In Österreich ist das so, Trainingsfahrten auf Rennsporträdern unterliegen dort nicht der Benutzungspflicht. In Deutschland ist es nicht so.
In Deutschland sind Radwege grundsätzlich für alle Radfahrer nicht benutzungspflichtig.. Nur wenn mit dem blauen Schild mit weißem Fahrrad eine Benutzungspflicht angeordnet ist, muss der Radweg benutzt werden. Dann aber von allen Radfahrern. Lediglich die Verwaltungsvorschrift zur StVO legt den Behörden nahe, Verstöße auf mehrspurigen Fahrrädern (Dreiräder) oder Fahrrädern mit mehrspurigen Anhängern gegebenenfalls nicht zu ahnden. Keine Ausnahme für Rennradfahrer. Die können höchstens die Benutzungspflicht wegklagen.
Radfahrer, die sich nicht an die Regeln des Verkehrsrechts halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die aktuelle Bußgeldtabelle sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad folgende Sanktionen vor:
Wer einen Fußgänger aufgrund einer zu hohen Fahrrad-Geschwindigkeit gefährdet, dem drohen 30 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Radfahrer, die einen Fußgänger aufgrund einer zu hohen Fahrrad-Geschwindigkeit in einem Bereich gefährden, in dem der Fahrzeugverkehr untersagt war, den erwarten 35 Euro Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) der Flensburger Behörde, auch als Verkehrssünderkartei bekannt.
Den Rest kannst du hier lesen:
https://www.bussgeldrechner.org/fahrrad/geschwindigkeit.html
Wie sollen die Raubritter denn rauskriegen, wer der Zuschnellradfagrer ist? Haben ja kein Kennzeichen
Frage gelesen und verstanden? Oder bist du ein auf Fahrrad programmierter Bott?
Wer einen Fußgänger aufgrund einer zu hohen Fahrrad-Geschwindigkeit gefährdet, dem drohen 30 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Es wird nur interessant, eine solche Gefährdung nachzuweisen, wenn der Fußgänger z.B. einen unvermittelten Ausfallschritt macht und dadurch dem Radfahrer in die zuvor noch freie Bahn gerät..
Radfahrer sollte immer rechts fahren. Lichthupe ist verboten.
Damit sollte halt sowas wie die Klingel etc. gemeint sein
Schnell Fahren muss ja nicht unbedungt mit einer rüden Fahrweise einhergehen