Darf man gegen den Willen der eltern zu Großeltern ziehen?
Hallo, ich habe mal eine Frage mein Stiefbruder ist wirklich nicht einfach und hat seiner Mutter das Leben schon echt nicht einfach gemacht. Er ist jetzt 14 hat sich dazu entschieden von zu Hause abzuhauen und zu seinen Großeltern zu ziehen, die keinen guten Einfluss auf ihn haben und die Mutter den Kontakt zu den Großeltern schon mehrmals verweigert hat, aber sie es natürlich nie durchziehen konnte weil ihr Kind ja dorthin wollte und es ihm wieder erlaubt. Nun wohnt er bei seinen Großeltern, obwohl seine Mutter komplett dagegen ist. Was macht man in so einer Situation? Die Großeltern haben auch kein Kontakt mit der Mutter, weil sie verstritten sind.
5 Antworten
die mutter sollte das kind dringend dort abholen, wenn nötig mit polizei und das kind in therapie geben, wenn es ständig probleme macht.
Die Mutter sollte dringend Therapie machen. Sie projiziert ihre eigenen unaufgearbeiteten Themen mit ihren Eltern auf ihren Sohn und wundert sich, dass dieser es ihr schwer macht?!
Die Großeltern werden beim Enkel vermutlich einiges besser machen, als bei der eigenen Tochter, weil man im Alter entspannter ist und mehr Lebenserfahrung hat. Man hat das eigene Leben und die Themen zu den Eltern reflektiert und bemüht sich um Verbesserung. Darauf ist die Mutter dann wieder eifersüchtig.
Die Mutter hat das Aufenthaltbestimmungsrecht, aber der Sohn könnte zum Jugendamt gehen und am Ende sogar vor Gericht ziehen. Will die Mutter das?
der junge kann garnichts. die mutter kann den sohn einfach abholen und in eine einrichtung für verhaltensgestörte geben, damit er endlich in behandlung kommt.
Nein, darf er nicht. Polizei und Jugendamt regeln.
Die Großeltern machen sich strafbar wenn sie ohne Einwilligung der Eltern den Jungen bei sich aufnehmen, und strafrechtliche Angelegenheit regelt eben die Polizei.
Die Großeltern verweigern Kontakt. Sie entziehen das Kind. Doch, Polizei. Die holt das Kind ab und bringt es nach Hause.
Jugendamt, um das Chaos aufzuräumen, das zu der Situation geführt hat.
Die Großeltern machen sich dadurch nicht strafbar. Ihr Enkel ist ja freiwillig bei Ihnen.
die polizei holt wenn nötig das kind bei den großeltern ab.
wenn sie das kind nicht rausrücken und nach hause bringen, dann schon
Davon redet aber keiner. Im Moment ist das Kind freiwillig dort.
Strafbar machen sich die Großeltern nur wenn sie das Kind gewaltsam dort festhalten oder durch Drohungen am gehen hindern.
Sie dürfen der Mutter die an der Tür ist sogar sagen das der Sohn nicht mit möchte und sie vor der Tür stehen lassen. Alles nicht strafbar. In dem Fall muss dann halt die Polizei kommen.
Ja, ab 18 Jahren.
Die Eltern haben das Aufenthaltbestimmungsrecht. Die Großeltern machen sich strafbar.
Die Polizei hat damit nichts zu tun