darf er mir eine 6 geben?

6 Antworten

Ob er es rechtlich gesehen darf, weiß ich nicht. Aber meiner Meinung nach versucht dein Lehrer damit, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Zweimal dieselbe Klausur schreiben zu lassen - ohne die kleinste Abwandlung - grenzt schon an Arbeitsverweigerung. Aber selbst wenn das noch in Ordnung geht, woher solltet ihr wissen, dass er der Parallelklasse wirklich exakt dieselbe Arbeit präsentiert. Er hätte wenigstens die Angabe einsammeln oder euch darauf hinweisen müssen, dass ihr es nicht weiterzeigt.

Jan7221  31.01.2024, 17:37

Das ist heutzutage in Schulen Standart, aber was soll man machen wenn man in 2 oder mehr Klassen das genau gleiche Unterrichtet

Wir bekommen in der Berufsschule die kurzarbeiten mittlerweile wenn wir sie rausbekommen nur für paar Minuten und dann werden sie wieder eingesammelt. Foto machen ist strengstens verboten wegen geistigem Eigentum des Lehrers 🤣🤣🤣 (+allg. Handyverbot)

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DerKalif  31.01.2024, 17:43
@Jan7221

Okay, zu meiner Zeit gab es das nicht. Aber selbst wenn - bei einer Mathe-Klausur könnte er ja nur quasi dieselben Aufgaben stellen; die selben Rechenaufgaben, nur mit anderen Zahlen z.B. oder etwas Vergleichbares. Das hatte schonmal geholfen. In anderen Fächern sollte sowas auch zu machen sein.

Ich weiß jetzt natürlich nicht, inwieweit der TE wusste, dass dieselbe Klausur wieder gestellt wird. Aber falls das nicht von Lehrer kommuniziert wurde, trägt dieser mMn eher für Verantwortung.

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Jan7221  31.01.2024, 17:50
@DerKalif

Mathe ja, da werden i.d.R. die Zahlen verändert. In den anderen Fächern ist das etwas Schwieriger, bei uns wird das eigentlich gar nicht mehr gemacht, deswegen schreiben alle Klassen am gleichen Tag i.d.R.

In der Realschule bei uns war das ein offenes Geheimnis das es die gleichen Arbeiten sind.

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Ich kann dir jetzt keine rechtlichen Antworten liefern, aber ich finde das der Lehrer die Schuld trägt. Er hat selber den Fehler gemacht das er die Aufgabenblätter nicht eingesammelt hat. Außerdem wurde noch kein Täuschungsversuch vorgenommen da die Parallelklasse die Arbeit noch nicht geschrieben hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich denke nein, spreche mit Deinen Eltern und Deinem Vertrauenslehrer, dass Du das nicht akzeptierst. Wann hat er den "Betrugsversuch" festgestellt, vor der Arbeit der Parallelklasse ? Wieso musst Du damit rechnen dass er nochmal das gleiche schreibt.

Da der Lehrer das Aufgaben Blatt nicht eingesammelt hat, habe ich den Freunden von mir aus der Paralellklasse die Aufgaben gezeigt. Mein Lehrer hat dies aber bemerkt und hat dies als Betrugsversuch notiert (also quasi eine 6). 

Nicht nur "quasi", es ist einer.

Meine Frage ist ob er Berechtigt ist mir eine 6 zu geben oder ob er meinen Namen vor der ganzen paralellKlasse so verwenden darf? 

Ja, darf er. Täuschungsversuch = 6. Und das gilt auch für den, der die Infos liefert, nicht nur für den der sie abschreibt.

Und was die Nennung des Namens angeht: Ja, auch das darf er. Jeder darf immer die Wahrheit sagen.

renvaissance 
Fragesteller
 31.01.2024, 17:24

Ich bin der jenige der die Aufgabenstellungen verbreitet hat und ich habe eine 6 bekommen. die denen ich es gezeigt habe, haben keine bekommen.

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renvaissance 
Fragesteller
 31.01.2024, 17:25

aber er darf es nicht machen wenn ich es nicht möchte. er hätte es doch einfach namenlos ansagen können oder nicht? das ist doch verletzung der privatsphäre.

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salome77  31.01.2024, 17:26
@renvaissance

Du hast doch die Aufgaben auch nicht privat gezeigt, sondern öffentlich.

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Waldmensch70  31.01.2024, 17:27
@renvaissance
aber er darf es nicht machen wenn ich es nicht möchte.

Falsch.

Die Wahrheit darf man sagen. Immer. Damit musst Du leben. Verboten wäre es nur, wenn er etwas Negatives über Dich sagt was nicht wahr wäre.

Und jetzt höre auf Dich hier zum Opfer zu machen, du bist der Täter.

Bevor Du Anderen versuchst etwas vorzuwerfen und Dich darüber mokierst "ob die etwas dürfen" achte zuerst mal selber darauf, das Du nichts machst was Du nicht darfst.

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renvaissance 
Fragesteller
 31.01.2024, 17:28
@salome77

das kann man aber nicht vergleichen. Ich habe es 2 engen freunden gezeigt und er redet scheiße über mich vor 26 leuten. es ist eine sehr peinliche situation für mich..Das Testpapier ist keine private information.

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salome77  31.01.2024, 17:29
@renvaissance

Er hat ja die Wahrheit gesagt. Du hast Mist gebaut und nun lebe auch mit den Konsequenzen.

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Waldmensch70  31.01.2024, 17:30
@renvaissance

Kein "Ja, aber". Nur "Ja".

Ob Du "findest" das man irgend etwas nicht vergleichen könne, das interessiert keinen. Lebe mit den Folgen Deines Handelns.

Und jetzt höre auf Dich hier zum Opfer zu machen, du bist der Täter.

Bevor Du Anderen versuchst etwas vorzuwerfen und Dich darüber mokierst "ob die etwas dürfen" achte zuerst mal selber darauf, das Du nichts machst was Du nicht darfst.

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renvaissance 
Fragesteller
 31.01.2024, 17:30
@Waldmensch70

bro wo habe ich mich als opfer positioniert? ich wollte lediglich wissen ob es gerechtfertigt ist komischer

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renvaissance 
Fragesteller
 31.01.2024, 17:32
@Waldmensch70

idc antworte mit respekt digga es war eine normale frage was willst du…

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Waldmensch70  31.01.2024, 17:34
@renvaissance
idc antworte mit respekt digga es war eine normale frage was willst du…

Jaja, sieht man ja. Z.B. hier sieht man deutlich Deinen Respekt:

wo hab ich jemanden was vorgeworfen bist du irgendwie mental
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Waldmensch70  31.01.2024, 17:36
@renvaissance

Das weisst Du selber, Du siehst doch das Zitat Deines Kommentars das wegen Beleidigung inzwischen von den Moderatoren gelöscht wurde.

Ende der Unterhaltung, ich habe Dir Deine Frage beantwortet.

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renvaissance 
Fragesteller
 31.01.2024, 17:38
@Waldmensch70

allerdings falsch weil ich vor einer ganzen klasse humiliert wurden bin und ich mich somit unwohl fühle. Namensliste ankündigung wäre doch ganz in ordnung gewesen als lehre für die anderen aber ich möchte nicht das er ohne mein eimverständnis meinem namen so verwendet und wörter über mich fallen die respektlos sind .

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Natürlich ist die Strafe gerecht. Hättest einfach das Blatt nicht an jmd zeigen sollen. In der Prüfung ist das schon lange so. Wer in der Prüfung einmal das Handy klingeln hört, wird die Prüfung sofort beendet und durchgefallen