Chef möchte Minijob nicht erlauben?
Hallo, ich habe eine Teilzeitstelle mit 20h/Woche, täglich von 7-13Uhr.
Ich möchte 18-20 Uhr einen Minijob ausüben, welchen mein Chef abgelehnt hat. Behauptung: Ich würde mich nicht genug erholen können, das hat er aber nicht zu entscheiden.
Ich habe weder finanziell noch zeitlich die Mittel, um dagegen anzugehen. Die Minijob Stelle hätte ich ab 01.06.2025. Wenn ich meinem Chef jetzt was sage, werde ich vermutlich noch gekündigt. Ich habe den Job seit Februar, 6 Monate Probezeit.
Ich denke darüber nach, ob ich den Minijob trotzdem ohne Genehmigung ausüben sollte, auch wenn dies im Arbeitsvertrag so vereinbart ist.
Welche Konsequenzen muss ich befürchten, wenn das auffliegt? Eine Kündigung oder auch Strafen?
Wie wahrscheinlich fliegt das auf?
6 Antworten
Als niedrigschwellige Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Fragen gibt es das Bürgertelefon des BMAS, dort gibt es eine extra Leitung zum Thema Arbeitsrecht: 030 221 911 004
https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html
Vielleicht hilft das weiter :)
Ganz einfach, egal was auch im Vertrag steht: Er kann Dir einen weiteren Job nicht verbieten, jedoch kann Er dich einfach normal kündigen mit Vertraglich festgelegter Kündigungsfrist, ohne Abmahnung. Auch wenn andere Schwachsinn schreiben, hat damit auch kein Gericht was zu tun, es ist eine normale Kündigung.
Du könntest es heimlich annehmen und machen, solange dein Arbeitgeber nichts mit bekommt.
welchen mein Chef abgelehnt hat.
Es bedarf keiner Erlaubnis durch den Arbeitgeber. Pauschale Genehmigungspflichten im Arbeitsvertrag sind unwirksam. Der Arbeitnehmer muß einen Nebenjob den Arbeitgeber nur anzeigen.
Ein Pauschales Verbot von Nebenjobs ist ebenfalls nicht zulässig.
Behauptung: Ich würde mich nicht genug erholen können,
Hier gilt das Limit von 48h/Woche die insgesamt nicht überschritten werden dürfen.
Eine Kündigung oder auch Strafen?
Der AG kann nur Kündigen oder Klage gegen die Ausübung des Nebenjobs erheben. Dazu müßte er aber schon begründen, warum die Ausübung des Nebenjobs unzulässig sein soll.
Gesetzlich 11h Ruhepause zwischen zwei Arbeitstage.
20h bis 7h sollte eigentlich passen.
Erkundige Dich bei der Arbeitnehmerkammer.
Du riskierst eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung.
Auffliegen kann es z. B. durch Kollegen, Zufall oder doppelte Sozialmeldungen.
Blödsinn. Er kündigt, mit Kündigungsfrist und fertig.
Warum denkt Ihr eigentlich alle, dass ein Arbeitgeber nicht kündigen kann?
Weder die Abmahnung noch eine Kündigung währen rechtens.. vor dem Arbeitsgericht hätte der chef keinerlei Chance