Google sagt:
Die Strafe für sexuelle Belästigung nach § 184i StGB kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sein. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Erläuterung:
- § 184i StGB: Dieser Paragraf regelt die sexuelle Belästigung in Deutschland.
- Freiheitsstrafe: Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder in besonders schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängen.
- Geldstrafe: Alternativ zur Freiheitsstrafe ist auch eine Geldstrafe möglich.
- Besonders schwerer Fall: Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Tat gemeinschaftlich verübt wird oder andere schwere Umstände vorliegen.
Beispiel:
Wenn eine Person 50 Tage Tagessätze bei einem Tagessatz von 50 Euro erhält, ergibt sich eine Gesamtstrafe von 2.500 Euro.
Zusätzliche Informationen:
- Sexuelle Belästigung kann sich auch auf verbale Äußerungen oder Handlungen beziehen, die für die betroffene Person objektiv einen sexuellen Charakter haben und sie belästigen.
- Es ist wichtig, dass sich die betroffene Person durch das Verhalten belästigt fühlt.
- Die Einschätzung der Strafhöhe hängt von den individuellen Umständen des Falles ab.
- Rechtsanwalt ODEBRALSKI empfiehlt, bei Vorladung wegen sexueller Belästigung einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.