Google sagt:

Die Strafe für sexuelle Belästigung nach § 184i StGB kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sein. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 

Erläuterung:

  • § 184i StGB: Dieser Paragraf regelt die sexuelle Belästigung in Deutschland. 
  • Freiheitsstrafe: Das Gericht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder in besonders schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. 
  • Geldstrafe: Alternativ zur Freiheitsstrafe ist auch eine Geldstrafe möglich. 
  • Besonders schwerer Fall: Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Tat gemeinschaftlich verübt wird oder andere schwere Umstände vorliegen. 

Beispiel:

Wenn eine Person 50 Tage Tagessätze bei einem Tagessatz von 50 Euro erhält, ergibt sich eine Gesamtstrafe von 2.500 Euro. 

Zusätzliche Informationen:

  • Sexuelle Belästigung kann sich auch auf verbale Äußerungen oder Handlungen beziehen, die für die betroffene Person objektiv einen sexuellen Charakter haben und sie belästigen. 
  • Es ist wichtig, dass sich die betroffene Person durch das Verhalten belästigt fühlt. 
  • Die Einschätzung der Strafhöhe hängt von den individuellen Umständen des Falles ab. 
  • Rechtsanwalt ODEBRALSKI empfiehlt, bei Vorladung wegen sexueller Belästigung einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. 
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Ganz einfach, egal was auch im Vertrag steht: Er kann Dir einen weiteren Job nicht verbieten, jedoch kann Er dich einfach normal kündigen mit Vertraglich festgelegter Kündigungsfrist, ohne Abmahnung. Auch wenn andere Schwachsinn schreiben, hat damit auch kein Gericht was zu tun, es ist eine normale Kündigung.

Du könntest es heimlich annehmen und machen, solange dein Arbeitgeber nichts mit bekommt.

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Kontakt aufnehmen

Besser fragst du nach, bevor dein Konto am Ende noch gesperrt wird. Und sicher wird bei einer Überprüfung das Geld zurück gefordert werden.

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Dein Ansprechpartner für dein Geld und Käuferschutz ist OPP:

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Für dein Konto Kleinanzeigen:

service@kleinanzeigen.de

Wer mit VPN bei Kleinanzeigen aktiv ist, wird auch völlig zurecht gesperrt.

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Du solltest nicht so viele Ausreden und Lügen haben.

Frag nach, oder die Tage kommt die Polizei mit einem Haftbefehl.

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Komisch sieht es aus, ja.

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Sie braucht ein Visum.

Ich bin eingebürgert, selbstständig, zahle regelmäßig meine Steuern, habe keine Vorstrafen und bin vollständig in die deutsche Gesellschaft integriert.

Schön für dich, was hat das mit deiner Frage zu tun? Deine Schwester will hier her kommen, nicht du.

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15-20 Std in einer Woche ist ja gar nichts...

Da hast du mehr als genug an Zeit.

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Was würdet ihr machen?

Nichts mehr auf Pump kaufen, wenn man kein Geld hat und eine Therapie gegen Kaufsucht abschließen.

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bei vinted leider ohne Käuferschutz ein Artikel erworben

Somit hast du das System nicht genutzt und Vinted wird zurecht nichts machen.

Wer 2025 noch per Überweisung, und dann noch per Echtzeit bezahlt, will wohl auch gescammt werden.

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Google, 1 Sekunde:

Nein, die Univerwaltung ist keine Behörde im strengen juristischen Sinne. Obwohl Universitäten staatliche Einrichtungen sind und Prinzipien der staatlichen Steuerung unterliegen, ist die Univerwaltung in der Regel eine organisatorische Einheit innerhalb der Universität und keine Behörde im Sinne der Verwaltungsorgane des Staates, wie Wikipedia erklärt
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Das ist normal.

Und nein, logischerweise machst du dich nicht lächerlich und ziehst deine Kündigung zurück. Zudem hast du bereits einen neuen Job den du nicht einfach ohne Frist kündigen kannst.

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Das klärst du mit deiner Krankenkasse.

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