Bürgergeld in Übergangsphase?
Ich bin habe mich freiberuflich selbstständig gemacht und Bürgergeld beantragt. Ab Oktober beginne ich ein Master-Studium. Das heißt ich beziehe nur für ca. 5 Monate Bürgergeld. Muss ich in dieser Zeit einen anderen Job annehmen bzw. wie sinnvoll sind überhaupt Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter, wenn ich in der Zeit ohnehin selbstständig bin und der Zeitraum nur so kurz ist?
Da mich hier einige vielleicht falsch verstanden haben: Ich habe auf Rat der Agentur für Arbeit Bürgergeld beantragt, weil die meinten, ich kann diese Hilfe für die ersten Monate meiner Selbstständigkeit in Anspruch nehmen, um meine Kranken-/Pflegeversicherung abzusichern.
Ich kenne mich mit dem Thema halt nicht so gut aus, da ich noch nie auf BG angewiesen war.
Ich sehe daran ehrlich gesagt nichts schlimmes daran, mal für 5 Monate Bürgergeld in Anspruch zu nehmen. Besonders als Existenzgründer ist das eine wichtige Hilfe für mich. Manche beziehen über Jahre Bürgergeld! Ich habe selbst eingezahlt und beanspruche diese Leistung selbst. Ich habe auch überlegt noch zusätzlich einen Job zusätzlich zu meiner Selbstständigkeit anzufangen, um gar kein BG zu beziehen, aber wer stellt jmd. für 4-5 Monate ein? Außer eine Leihfirma vielleicht oder als Aushilfe...aber das rechnet sich finanziell nicht. Wtf? XD Es ist eine Übergangslösung.
3 Antworten
Ich sehe hier einen Missbrauch des Bürgergeldes.
Dir geht es darum, die 5 Monate zu überbrücken, und damit Du eine noch bessere Ausrede hast, keinen Job anzunehmen, hast Du Dich in irgendeinem Bereich selbstständig gemeldet.
Saisonale Jobs gäbe es -vor allem in der Gastronomie- genug.
Nur: Da müsstest Du halt arbeiten.
Auch auf dem Bau, bei der Erntehilfe, auf dem Wochenmarkt oder demnächst auch als Verkäufer an einem Erdbeerstand/Obststand gäbe es Möglichkeiten.
Selbst in Freizeitparks.
Und wahrscheinlich noch in vielen anderen Bereichen. Sofern Du wolltest oder müsstest.
Wenn es so ist, wie Du erwähnst, bist Du auf einem schlechten Weg.
50 - 60 Stunden arbeiten, und dennoch Bürgergeld brauchen.
Tz.
Da würdest Du bei mir als Thekenkraft 3000.- brutto plus Trinkgeld haben.
Wie finanzierst du dann den Master?
Grundsätzlich geht das, aber du musst natürlich monatlich deine Einkünfte aus der Selbstständigkeit nachweisen. Wenn da so gar nichts bei rumkommt, musst du natürlich einen anderen Job annehmen.
Während der Zeit des Bürgergeldbezuges mußt Du grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Naja, ich kann ja auch freiberuflich tätig sein und zusätzlich noch einen Minijob annehmen. Dann stehe ich dem Arbeitsmarkt wohl kaum zur Verfügung.
und hättest dementsprechend keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Bräuchtest Du auch in dem Fall nicht.
Also willst du sagen, dass Selbstständige nicht arbeiten? Ich habe bereits mehrere Kunden zu betreuen und arbeiten locker 50-60 Stunden pro Woche. Verstehe deine Antwort nicht.