Bitte Leute?

4 Antworten

Dein dann anrechenbares Nettoeinkommen wird nur auf deinen eigenen Bedarf im Haushalt deiner Mutter angerechnet und evtl. Einkommen deiner Mutter unter Berücksichtigung von evtl. Freibeträgen zunächst auf ihren eigenen Bedarf.

Bei dem Brutto und zu erwartenden Nettoeinkommen wirst Du keinen Anspruch mehr haben und zahlst dann deiner Mutter aus deinem Einkommen deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber.

Für den Bedarf deiner Mutter musst Du nicht aufkommen, selbst wenn es vom Einkommen her theoretisch möglich wäre.

Schätze mal sie bekommt dann nichts mehr . Wird dann berechnet. Allerdings könntest du auch ausziehen dann bekommt sie mehr

Bei 2.500 € brutto entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Alabd 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 11:04

Ich meine werde ich auch für meine Mutter zahlen Miete + und alles was braucht für Essen trinken usw oder zahle ich nur für mich zuständig und meinen Teil von Miet

Oder wie ?

DasOrakel  29.05.2025, 11:07
@Alabd
zahle ich nur für mich zuständig und meinen Teil von Miet

So isses :)

Du fällst dann aus der Bedarfsgemeinschaft raus, zahlst den Kopfanteil deiner Miete und Haushaltsstrom selbst. Deiner Mutter wird nur die Kosten der Unterkunft um deinen Anteil gekürzt., sprich du musst nicht für deine Mutter aufkommen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte