Bitte Leute?
ich wohne mit meiner Mutter zusammen. Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bin 24 Jahre alt und meine Mutter ist 56 Jahre alt. Zurzeit mache ich eine BvB-Maßnahme und erhalte BAB 334 Euro, Kindergeld 255 Euro sowie Regelbedarf 171 Euro. Meine Mutter erhält derzeit nur 192 Euro Bürgergeld.
Ab August möchte ich eine Vollzeitstelle beginnen. Meine Frage ist, wie sich das Bürgergeld für meine Mutter dann gestaltet. Wird das Jobcenter weiterhin, zum Beispiel, die Hälfte der Miete übernehmen und ihr Bürgergeld zahlen? Oder ändert sich die Unterstützung?
Ein Freund hat mir gesagt, wenn ich arbeite, werde ich für alles verantwortlich, auch für meine Mutter, und müsste dann zusätzlich ihre Miet- und Lebenshaltungskosten mitbezahlen. Stimmt das? Oder bin ich nur für mich selbst verantwortlich?
Mein Bruttogehalt wird etwa 2.500 Euro betragen.
LG
4 Antworten
Dein dann anrechenbares Nettoeinkommen wird nur auf deinen eigenen Bedarf im Haushalt deiner Mutter angerechnet und evtl. Einkommen deiner Mutter unter Berücksichtigung von evtl. Freibeträgen zunächst auf ihren eigenen Bedarf.
Bei dem Brutto und zu erwartenden Nettoeinkommen wirst Du keinen Anspruch mehr haben und zahlst dann deiner Mutter aus deinem Einkommen deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber.
Für den Bedarf deiner Mutter musst Du nicht aufkommen, selbst wenn es vom Einkommen her theoretisch möglich wäre.
Schätze mal sie bekommt dann nichts mehr . Wird dann berechnet. Allerdings könntest du auch ausziehen dann bekommt sie mehr
Bei 2.500 € brutto entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft.
Du fällst dann aus der Bedarfsgemeinschaft raus, zahlst den Kopfanteil deiner Miete und Haushaltsstrom selbst. Deiner Mutter wird nur die Kosten der Unterkunft um deinen Anteil gekürzt., sprich du musst nicht für deine Mutter aufkommen
Ich meine werde ich auch für meine Mutter zahlen Miete + und alles was braucht für Essen trinken usw oder zahle ich nur für mich zuständig und meinen Teil von Miet
Oder wie ?