Bürgergeld und minijob haben ist es möglich?
Hallo, ich bekomme bürgergeld und muss natürlich wieder in die Arbeitswelt einsteigen. Im Moment kann ich temporär in einem minijob arbeiten (bis zum sommer dann beginne ich mit einer ausbildung) heisst das dass, JC die Unterstützung komplett zurückzieht ? Weil mit minijob kann ich die miete noch knapp bezahlen. Oder heisst es dass ich ab jetzt die miete selber bezahle und bekomme bisschen regelbedarf geld? Oder umgekehrt die miete wird bezahlt und das regelbedarf wird dann mit meiner minijob gehalt verglichen ?
Was genau wird auf mich zukommen?
Übrigens erhalte ich nur um die 200€ regelberaf von JC also keine 500€
1 Antwort
Was machst Du denn derzeit, wie alt bist Du und mit wem wohnst Du zusammen ?
Wenn Du nur um die 200 Euro für den Regelbedarf bekommst, dann gibt es sicher noch Kindergeld, was entsprechend mindernd angerechnet wird.
Würdest Du unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent sein, dürftest Du derzeit bis auf Höhe der Minijobgrenze von 538 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.
Bei höherem Bruttoeinkommen gelten darüber hinaus weitere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Trifft keine der genannten Voraussetzungen zu, dann gelten nur die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen.
100 Euro Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, bis 520 Euro kommen 20 % an Freibetrag dazu.
Von 520 Euro bis 1000 Euro Brutto 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag.
Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.
Das wird dann mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.