Arbeitgeber verbietet E Bike?

8 Antworten

Es ist keine Arbeitszeit, also kann der Arbeitgeber dir keine Vorschriften machen.

Er kann natürlich im Rahmen des Hausrechts das Befahren des Betriebsgeländes mit diesem Fahrzeug verbieten. Aber dieses Verbot endet an der Grundstücksgrenze.

Er kann das Ding auf seinem Firmengelände verbieten und auch der Polizei einen diesbezüglichen Tipp geben, die Fahrt zur Arbeit kann er Dir aber nicht verbieten.

Und Du weißt schon, was bei einem Unfall, womöglich mit Verletzten, da auf Dich zukommt?

dhbiker362 
Fragesteller
 12.09.2023, 10:10

Ich fahre von mir Zuhause bis zur Firma ausschliesslich Waldwege. Da ist es doch egal ob das Ding 50 oder mehr läuft

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dhbiker362 
Fragesteller
 12.09.2023, 10:18
@ES1956

Nein, ich wohne am Waldbrand und mein Arbeitsort ist auf der anderen Seite des Waldes

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SarahSchweiz  12.09.2023, 10:37
@dhbiker362

Waldwege sind keine rechtsfreie Zone. Und unabhängig dessen spielt es keine Rolle, WO du fährst - du hast dein Fahhrad rechtswidrig modifiziert. Das allein reicht schon, um dir Probleme einzuheimsen. Das soll unter dem Strich dann aber deine Sorge sein. Ganz nebenbei: Es geht nicht nur darum, dass man auf einer Strecke auch gerade so gut 50 oder 60 fahren KÖNNTE, sondern auch darum, dass die Komponenten des Fahrrades unter Umständen gar nicht für diese Leistung ausgelegt sind. Folgen? Beispielsweise das Versagen der Bremsleistung... Da sollte man vielleicht etwas über den Tellerrand blicken.

Unter dem Strich ist es aber einerlei undhat mit der Frage nichts zu tun.

  • Der Arbeitgeber darf es dir nicht verbieten
  • Das Gesetz hingegen DARF es dir verbieten - und täte das auch. Ob du das Risiko erschwischt zu werden eingehen willst, entscheidest du selbst. Und ob du das Risiko mit 50 oder mehr km/h in einen Baum zu brettern bereit bist einzugehen, das entscheidest du ebenfalls selbst.

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht mehr zu sagen.

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dhbiker362 
Fragesteller
 12.09.2023, 10:44
@SarahSchweiz

Also bei einem Bike dass auf schnelle Downhil Fahrten ausgelegt ist, sehe ich da kein Problem

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JochenOWL  12.09.2023, 11:25
@dhbiker362

Ob das "egal" ist, wird dir gerne der zuständige Forstbeamte, der im Revier Polizeirechte hat, erklären.

Gleiches Recht haben auch die bestellten Jagdaufseher....

Und wenn man dann im Landeswaldgesetz liest, dass so ein "egal" bis zu 25.000€ kosten kann und nicht jeder diese Summe aus der Portokasse bezahlt.....dann lohnt es sich vielleicht darüber nachzudenken, ob das wirklich so "egal" ist....

LG

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JochenOWL  12.09.2023, 11:42
@M111evo

Ach, ich kenne gleich mehrere Fälle, wo der zuständige Forstamtsleiter - Forstbeamte haben ebenso, wie bestellte Jagdaufseher im Revier Polizeirechte - Anzeige erstattet hat.

Denen war das nämlich nicht "egal", was in ihrem Revier passiert, sie, als Forstbeamte haben Dienstpflichten und natürlich werden sie, nachdem vielleicht ein freundlicher Hinweis, im Rahmen ihres Ermessensspielraums, nichts bewirkt hat, Anzeige erstatten.

Menschen sind unterschiedlich und deshalb gibt es welche, die auf ein Bußgeld reagieren und sich dann zukünftig an Gesetze halten aber es gibt auch welche, die "beratungsresistent" sind....

Wenn dann jmd. regelmäßig auffällt, weil er meint, dass ein Wald ein rechtsfreier Raum ist und wenn dann die zuständigen Behörden - z. B. Staßenverkehrsamt/Führerscheinstelle sich Sorgen machen, ob derjenige überhaupt zur Teilnahme am Straßenverkehr mental geeignet ist, dann kann das durchaus unerwünschte Konsequenzen haben, die dem FS, dann möglicherweise nicht "egal" sind....

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Eckengucker  12.09.2023, 12:04
@dhbiker362

Ich fahre von mir Zuhause bis zur Firma ausschliesslich Waldwege. Da ist es doch egal ob das Ding 50 oder mehr läuft

Allein schon die Tatsache, dass du keine gültige Versicherung hast ist ein Straftatbestand nach dem Pflichtversicherungsgesetz für Fahrzeuge. Zu den anderen Verstößen, angefangen bei der Zulassung, dem fehlenden Versicherungskennzeichen, bis zum nicht mehr erlaubten Befahren von Waldwegen für derartige Fahrzeuge will ich mal nur einen Hinweis geben.

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JochenOWL  12.09.2023, 12:58
@Eckengucker

Du bist ein anständiger Mensch, weil du, sehr richtig, auf mögliche Rechtsfolgen hinweist, über die der FS, in einer gewissen Ahnungslosigkeit, offenbar nicht nachgedacht hat....

Bleibt zu hoffen, dass auch andere, die hier mitlesen, noch rechtzeitig über ihr Handeln nachdenken....

Ich selber habe keine Freude daran, jmd. anzuzeigen und versuche es zuerst einmal mit einem "sachdienlichen Gespräch" aber, auch wenn ich als Jagdaufseher im Revier eines Freundes, einen "erweiterten Ermessensspielraum" habe, so gibt es Grenzen und die sind dann erreicht, wenn jmd. - trotz freundlichem Hinweis - weiterhin gegen Landes- und/oder Bundeswaldgesetz verstößt.

Danke für deinen Beitrag und liebe Grüße

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Eckengucker  12.09.2023, 13:29
@JochenOWL

Die Frage ist, ob es als "S-Pedelec" im Wald erkannt wird, Pedelecs dürfen entsprechend ja auf Waldwegen fahren. Insofern ist der Begriff "E-Bike" des Fragers schon nicht richtig, weil damit theoretisch -nicht im Sprachgebrauch- die Räder gemeint sind, die ohne Pedalunterstützung fahren und die bräuchten schon ab 6 km/h eine Versicherung, ab 25 einen Mofaführerschein und ab 45 km/h wird der AM benötigt. Letzteres gilt auch für getunte E-Fahrräder.... und kann sehr teuer werden.

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Keine Ahnung ob das jetzt rechtlich sicher möglich ist, das sollte sich ein Anwalt ansehen der im Arbeitsrecht bewandert ist.

Aber sobald du einen Wegeunfall anzeigst wird der AG in die Unfallanzeige rein scheiben das du ein nicht zugelassenes Fahrzeug benutzt hast. Das wird die BG dann bestimmt freuen, sparen sie doch so eine Menge Kosten.

darkhouse  13.09.2023, 08:22

Genau das meine ich auch. Der Arbeitsweg ist grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Bei deinem illegalen Umbau wird sich der Versicherer freuen, was er an Geld so sparen kann. Du bekommst dann nichts für deine Krankausfallzeit, dein AG keine Ausgleichshilfen, evtl. bei schweren bzw. bleibenden Schäden keine Rente etc. Dein AG schützt dich dadurch nur. Er kann es dir letztlich nicht rechtsverbindlich verbieten, aber du solltest auf ihn hören. Oder ein zugelassenes Bike nutzen.

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ja, er darf es Dir verbieten

Grund: Du bist nach Verlassen der Haustür auf dem Weg zur Arbeit über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert

RedPanther  12.09.2023, 10:22

Das lese ich z.B. hier anders.

Aussage: Auch wenn der Arbeitgeber eine gewisse Gefährdung sieht, liegt das Wegerisiko beim Arbeitnehmer, weil's keine Arbeitszeit ist. Im Fazit:

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: Solange der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorgaben darüber machen kann, wie er Dinge zu tun hat, bewegen wir uns im Bereich der zählbaren Arbeitszeit
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dhbiker362 
Fragesteller
 12.09.2023, 10:24
@RedPanther

Sehe ich auch so. Wenn er mir das verbieten will, dann soll er mir zukünftig den Arbeitsweg anrechnen.

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darkhouse  13.09.2023, 08:24
@RedPanther

Er kann es ihm am Ende tatsächlich nicht rechtsverbindlich verbieten. Aber da der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für den Arbeitsweg höchst wahrscheinlich wegfiele, würde ich hier ernsthaft mal nachdenken!

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wiki01  12.09.2023, 10:23

Das begründet nicht die Zulässigkeit eines Verbotes, welches in die Freizeitbetätigung hineinreichen würde.

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Direkt verbieten kann er das nur auf dem Firmengelände, indirekt aber auch außerhalb, weil er einerseits die Polizei informieren kann, aber andererseits - weitaus dramatischer - auch wegen einer vorsätzlich herbei geführten Verletzung nach einem Unfall die Lohnfortzahlung verweigern kann.