AfD Absage. Ist das jetzt positiv oder negativ?
Die AfD hat laut Bundesverfassungsgericht keinen automatischen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Zwei entsprechende Organklagen der AfD blieben ohne Erfolg. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Brandner verstieß nicht gegen die Verfassung.
Ist das jetzt gut oder schlecht?
4 Antworten
Ich finde es gut, dass ein paar Dinge eindeutig geklärt wurden.
Die AfD behauptet zwar von sich, eine demokratische Partei zu sein, mault jedoch in den höchsten Tönen, wenn sich die Demkratie gegen sie entscheidet. Damit wird sie nun leben müssen.
Insofern bekommt das Verfassungsgericht von mir ein dickes LIKE! (auch wenn sich das Verfassungsgericht um mein Like natürlich nicht schert und auch nicht scheren darf!)
Im Grunde ist es negativ, dass darüber überhaupt gestritten werden muss.
Die Geschäftsordnung des Bundestages und die parlamentarischen Gepflogenheiten sind eindeutig.
Dem politischen Gegner diese Rechte zu verweigern und gleichzeitig auf die Demokratie zu verweisen, passt nicht zusammen.
Naja, Vorsitzende wurden nicht wirklich gewählt. Vielmehr werden die Ausschüsse kommissarisch von den Stellvertretern geführt.
Im Grunde ist das eine absurde Situation und dem politischen Klima in Deutschland nicht zuträglich.
Nein! Das ist gut so!
Dem politischen Gegner diese Rechte zu verweigern und gleichzeitig auf die Demokratie zu verweisen, passt nicht zusammen.
Es geht um Wahlen! Und Du wirst die zur jeweiligen Wahl berechtigten Abgeordneten wohl kaum zwingen können, eine bestimmte Person zu wählen! Oder wäre dieser Zwang für Dich etwa "demokratisch"!
Auserdem:
Ausgerechnet ein AfD-Mann wie Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschuss - das hieße, "den Bock zum Gärtner" zu machen!
Schlecht für die Partei.
Gut für die Demokratie ist es meiner Meinung nach jedoch nicht.
Gut für die Demokratie ist es meiner Meinung nach jedoch nicht.
Und warum nicht?
Es geht um Wahlen! Und man wird die zur jeweiligen Wahl berechtigten Abgeordneten wohl kaum zwingen können, eine bestimmte Person zu wählen! Oder wäre dieser Zwang für Dich etwa "demokratisch"!
Im Übrigen ist der "Anspruch" einer Partei auf einen Ausschussvorsitz kein Rechtsanspruch, sondern kediich eine Gewohnheitsübung!.
Auserdem:
Ausgerechnet ein AfD-Mann wie Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschuss - das hieße, "den Bock zum Gärtner" zu machen!
Das Spiel hatten wir vor 20 Jahren schon mit den Grünen. Die haben damals genauso argumentiert wie jetzt die AfD, wollen diese jetzt aber nicht gelten lassen.
Der Unterschied: Die Grünen hatten eine Fürsprecherin - CDU/CSU. Die haben das nicht für die Grünen gemacht, sondern um der SPD einen Vizeposten wegnehmen zu können.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gibt hier auf jeden Fall Klarheit. Einen Anspruch gibt es nicht, man muss schon gewählt werden.
Gepflogenheiten sind keine Rechte. Nur weil es sich so eingebürgert hat, gibt es trotzdem noch die Regel, dass die Vorsitzenden gewählt werden müssen. Und wer nicht die Mehrheit bekommt, wurde nicht gewählt.