Ab wann Abitur bestanden?

3 Antworten

Also du musst auf jeden Fall auf deine 100 Punkte in 4-facher Wertung kommen (also mind. 25 Notenpunkte in allen Prüfungen), aber ob es dann noch weitere Regelungen gibt müsstest du deinen Koordinator fragen, der kann dir das alles (in deinem individuellen Fall) mit aktueller Prüfungsordnung erklären.

Hier ist das erste Problem, dass natürlich nur ein Teil der Antwortenden aus Hessen kommt (wenn überhaupt) und sich dann kaum einer mit der (aktuellen) Prüfungsordnung wirklich genügend auskennt. Dann schreibt jemand „Ja, bei mir ging das problemlos, Abi 2019“, du verlässt dich drauf und dann gab es neue Regelungen und du hast das Nachsehen.

Schachpapa  07.04.2024, 16:08
Dann schreibt jemand „Ja, bei mir ging das problemlos, Abi 2019“, du verlässt dich drauf und dann gab es neue Regelungen und du hast das Nachsehen.

Das Nachsehen hat man vor allem, wenn man schlecht vorbereitet ist. Die Regelungen sind dann zweitrangig ;-)

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Zur Zulassung brauchst du insgesamt mindestens 200 Punkte aus den 4 Halbjahren der letzten beiden Schuljahre (also 11+12 bei G8 bzw. 12+13 bei G9)

(2) Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nach Block I sind die 24 anzurechnenden Grundkurse einfach zu werten, die acht anzurechnenden Leistungskurse zweifach. Unter den 32 einzubringenden Kursen darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen sein. Höchstens sechs Kurse dürfen unter fünf Punkten sein, davon maximal zwei Leistungskurse in einfacher Wertung.
Jede Prüfungsteilnehmerin und jeder Prüfungsteilnehmer wird in der Abiturprüfung in fünf Fächern geprüft. Die Fächer müssen die drei Aufgabenfelder nach § 7 abdecken und als Abiturprüfungsfächer zugelassen sein. In drei Fächern findet eine schriftliche ( §§ 32 und 33), im vierten Fach eine mündliche Prüfung ( §§ 34 bis 36) und im fünften Fach ( § 37) eine Präsentation, eine besondere Lernleistung oder eine mündliche Prüfung statt.

In den 5 Prüfungen brauchst du zusammen mindestens 100 Punkte bei 4-facher Wertung. Mindestens 3-mal glatt 4 und keine 6.

Im Abiturbereich nach Abs. 1 (Block II) werden die Ergebnisse wie folgt angerechnet:
1. In jedem der fünf Prüfungsfächer werden die Ergebnisse vierfach gewertet, d.h. es können jeweils maximal 60 Punkte erreicht werden.
2. In mindestens drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, müssen in der Abiturprüfung jeweils mindestens fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht werden.
3. In schriftlichen Prüfungsfächern, die mit null Punkten abgeschlossen sind, wird eine zusätzliche mündliche Prüfung nach § 34 Abs. 2 durchgeführt.
4. Wird im vierten oder fünften Prüfungsfach eine Prüfung mit null Punkten abgeschlossen, so entscheidet der Prüfungsausschuss nach § 28 Abs. 1 auf der Grundlage der insgesamt erzielten Ergebnisse, ob eine mündliche Nachprüfung innerhalb von drei Unterrichtswochen angeboten wird. § 30 Abs. 10 bleibt unberührt.
5. Die Prüfung darf in keinem Prüfungsfach mit null Punkten abgeschlossen sein.

Quelle: Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Recherche

Das kommt tatsächlich ganz auf die Prüfungsordnung an. Ich hatte in meinen schriftlichen eine komplett versemmelt und trotzdem bestanden. Bei mir musste nur die Summe der Notenpunkte stimmen. Frag das doch am besten bei eurer Oberstufenleitung nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
anonym27787 
Fragesteller
 12.11.2023, 14:55

woher kamst du denn und was für eine Summe muss man denn erreichen

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