Guckst du hier:
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I

§27 Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium

[...]
Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Fach der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft als auch in einem oder mehr der übrigen Fächer nicht ausreichend sind. § 23 bleibt unberührt.

§23 Nachprüfung

(1) Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.

[...]
(4) Die Prüfung besteht aus einer mündlichen, gegebenenfalls aus einer praktischen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt.

Das bedeutet zusammengefasst:

Ausgleichen kannst du nicht, aber du kannst am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung machen. Dabei kannst du dir das Fach aussuchen.

...zur Antwort

Toll aussehen ist eine Sache, aber wenn sie den Mund aufmacht und nur Quatsch rauskommt, törnt das ziemlich ab. Schreiben können sollte sie auch.

...zur Antwort
Wenn 0 ... die Mitte ist, wieso bezeichnet man sie dann als Mitte?

Wer ist "man"? Du behauptest selbst, dass Null die Mitte ist und fragst dann, warum "man" sie als Mitte bezeichnet.

Man könnte auf die Idee kommen, weil es gleich viele Zahlen oberhalb und unterhalb von Null gibt.

Das trifft aber auch für jede andere Zahl zu. Es ist dir also unbenommen, die Zahl 156768,931 als "Mitte" zu bezeichnen. Das würde aber wohl von den allermeisten nicht verstanden werden.

...zur Antwort

Die Zusatzprüfung wird sicher so terminiert, dass du gleichzeitig mit den anderen dein Zeugnis empfangen kannst ;-)

Laut Zeitplan kann die letzte mündliche Prüfung am Tag der Zeugnisausgabe, also am 9.7., stattfinden (wie immer man das organisatorisch hinkriegt).

Wie viele Punkte du erreichen musst, hängt auch von den anderen Ergebnissen ab, damit du auf die vorgeschriebenen 100 P in Block II kommst. Das Ergebnis der Zusatzprüfung wird halbiert, ggf abgerundet und anschließend vervierfacht.

Als angehender Abiturient könntest du das vielleicht auch selbst herausgoogeln.

Hier AGVO §26 (2a)

Aber wie Knoerf schon schrieb: Mach einfach mehr als 0 Punkte ;-)

Viel Erfolg

...zur Antwort

Vermutlich hast du deine Geschichtslehrerin missverstanden, was immer sie da angedeutet haben mag.

Ich würde sie bei nächster Gelegenheit fragen, wie sie das gemeint hat, um das Missverständnis aufzuklären.

...zur Antwort

Lies: https://gemeinsamleben-hessen.de/de/dokumente/GemeinsamlebenHessen_Brosch_Nachteilsausgleich.pdf

Bei der Abiturprüfung wird ein Nachteilsausgleich gewährt, wenn die Schule diesen Nachteilsausgleich in der Oberstufe gewährt und dokumentiert hatte. [...] Eine Verlängerung der Arbeitszeit [...] ist grundsätzlich auch in der Abiturprüfung möglich.
  1. Anträge auf Nachteilsausgleich muss man frühzeitig stellen.
  2. Bei jeder Prüfung wird man gefragt, ob man sich in der Lage fühlt die Prüfung abzulegen oder ob man (mit Attest) von der Prüfung zurücktreten will
  3. Dein Schulleiter hat dir bereits Auskunft gegeen. Er dürfte sich auskennen.
  4. Falls dir hier jemand etwas anderes sagen sollte: "in GuteFrage haben sie aber gesagt" ist ein sehr schwaches Argument.

Fazit: Nächstes Jahr nochmal versuchen

...zur Antwort

Wenn Mathe dein bestes Fach ist, solltest du Mathe-LK wählen. Anscheinend ist die Entscheidung bereits gefallen.

Wenn dabei 14-15 Punkte abfallen, prima. Wie schwer dir das fällt, kann hier niemand wissen. Aber es ist keinesfalls unmöglich.

Würde es etwas ändern, wenn hier jemand berichtet, dass er/sie im Mathe-LK extrem viel tun musste, um auf einen grünen Zweig zu kommen? Vielleicht hatte die Person nur deshalb Mathe-LK, weil sie in Deutsch und Fremdsprachen noch schlechter war und Mathe das geringste Übel.

Aber "Nächstes Jahr habe ich Mathe LK" hört sich ziemlich defiitiv an.

Mach dir keinen Kopf darum, die kochen alle nur mit Wasser.

...zur Antwort

Das kann hier keiner wissen. Die mündlichen Prüfungen werden vom Fachlehrer erstellt, nicht zentral.

Vermutlich habt ihr drei große Themen gehabt (Analysis, Stochastik und Lineare Algebra bzw. Vektorrechnung). Zu einem davon bekommst du eine größere Aufgabe (wie in einer schriftlichen Arbeit), die du in 30 Minuten Vorbereitungszeit bearbeitest. Anschließend stellst du deine Lösung in einem selbstständigen Vortrag (ca 10 min) vor. Danach fragt der Prüfer Fragen zu einem weiteren Thema. Nach maximal 30 min hast du es hinter dir.

So läuft es bei uns in NRW.

...zur Antwort

Die Noten sehen doch ganz vernünftig aus. Also hin, wenn sie dich nehmen.

Aber demnächst Standard am Ende mit d. Auch und gerade in Informatik.

Eine Stand-Art findest du auf dem Wochenmarkt: Obststand, Gemüsestand, Fischstand etc.

...zur Antwort

Die Nullstellen von f sind 0 und 8. P(u|v) soll die rechte obere Ecke des einbeschriebenen Rechtecks sein. Dann ist der Mittelpunkt M der unteren Seite bei (4|0). Die Seite ist doppelt so lang wie die Distanz von 4 bis u, also 2•(u-4). Die Höhe des Rechtecks ist v=f(u). Da u zwischen der Mitte M und der rechten Nullstelle liegen muss, ist der Definitionsbereich [4;8] (eigentlich ]4;8[, also ausschließlich 4 und 8, sonst erhält man kein Rechteck, sondern jeweils nur eine Strecke).

Das Teilen durch 2 ist sachlich falsch, ändert aber nichts an der Lösung, denn wenn die Häfte maximal ist, dann natürlich auch das Ganze.

Die Anmerkungen zur Skizze links sind falsch. Nicht 4-u, sondern u-4 und nur bis zur Ecke des Rechtecks.

...zur Antwort

Ich würde einen Namen nehmen, der (auch für das Kind) leicht auszusprechen und unmissverständlich in der Schreibweise ist.

Patri(z|c)ia, Violet(t)a, Trac(e)y, Chel(sy|sea), Char(lie|ly), Mick(y|ey|ie)

Alice, gesprochen Alies, Ellis, oder Alietze

Unter dem Aspekt bleiben eigentlich nur Anna und Emma übrig. Das wären jetzt nicht unbedingt meine persönlichen Favoriten, weil sie zu häufig genommen werden. Aber es ist ja nicht meine Tochter. Und ich bin vermutlich aus einer anderen Generation als du.

...zur Antwort

Wenn du meinst, dass sie dich ungerecht bewertet, kannst du (oder deine Eltern) Widerspruch gegen die Note einlegen. Dann wird sie die Note begründen müssen. Wahrscheinlich kann sie das aber.

Ich denke mal, du hast schlechte Karten, weil du am kürzeren Hebel sitzt. Du kannst versuchen, es ihr recht zu machen (z.B. im Unterricht nicht stören sondern intensiv mitmachen, bei Klassenarbeiten auch auf eine saubere Schrift achten usw.)

Letzten Endes musst du einfach abwarten, dass du in dem Fach eine andere Lehrkraft bekommst. Wenn jeder sich seine Lehrer nach Sympathie aussuchen könnte und alle, die ein bisschen mehr verlangen, gleich abgewählt würden, gäbe es bald nur noch Lehrer, die den Kindern nach dem Mund reden, weil sie sonst befürchten müssen arbeitslos zu werden.

...zur Antwort