Ist eine Nachprüfung für das Abi jetzt überhaupt noch möglich?

4 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Lies: https://gemeinsamleben-hessen.de/de/dokumente/GemeinsamlebenHessen_Brosch_Nachteilsausgleich.pdf

Bei der Abiturprüfung wird ein Nachteilsausgleich gewährt, wenn die Schule diesen Nachteilsausgleich in der Oberstufe gewährt und dokumentiert hatte. [...] Eine Verlängerung der Arbeitszeit [...] ist grundsätzlich auch in der Abiturprüfung möglich.
  1. Anträge auf Nachteilsausgleich muss man frühzeitig stellen.
  2. Bei jeder Prüfung wird man gefragt, ob man sich in der Lage fühlt die Prüfung abzulegen oder ob man (mit Attest) von der Prüfung zurücktreten will
  3. Dein Schulleiter hat dir bereits Auskunft gegeen. Er dürfte sich auskennen.
  4. Falls dir hier jemand etwas anderes sagen sollte: "in GuteFrage haben sie aber gesagt" ist ein sehr schwaches Argument.

Fazit: Nächstes Jahr nochmal versuchen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schachpapa  21.06.2025, 08:50

Im Übrigen gilt nach der hessischen Prüfungsordnung:

OAVO §26 (13.3) In schriftlichen Prüfungsfächern, die mit null Punkten abgeschlossen sind, wird eine zusätzliche mündliche Prüfung nach § 34 Abs. 2 durchgeführt.

Da du dir keine 6 eingefangen hast, gibt es auch keine mündl. Prüfung. Vorschriften zu "Bestehens- oder Verbesserungsprüfungen" habe ich in der hess. Prüfungsordnung nicht gefunden. Sowas gibt es z.B. in NRW.

Frag das doch Deinen Schulleiter. Der kennt sich damit aus.