Ist eine Nachprüfung für das Abi jetzt überhaupt noch möglich?
Hallo zusammen,
ich stehe nach 5 Tagen von meinem nicht bestandenen Abitur in Hessen und habe folgende Noten:
Schriftlich
• Mathe (GK): 2 Punkte
• Chemie (LK): 4 Punkte
• Englisch (LK): 8 Punkte
Mündlich
• Geschichte (GK): 6 Punkte
• Deutsch (GK): 2 Punkte
Ich habe vor den Prüfungen keinen Nachteilsausgleich beantragt (Hatte die Möglichkeit aufgrund meiner Beeinträchtigung). Jetzt wurde mir vom Schulleiter gesagt, dass eine Nachprüfung nicht möglich sei.
Jetzt nun zu meiner Frage:
Kann ich trotzdem noch nachträglich einen Nachteilsausgleich beantragen und eine mündliche Nachprüfung machen, um mein Abitur zu bestehen? Welche Punkte muss ich erreichen, falls die mündliche Nachprüfung genehmigt wird? Ich wohne in Hessen.
Ich wäre dankbar für Antworten.
LG
4 Antworten
Lies: https://gemeinsamleben-hessen.de/de/dokumente/GemeinsamlebenHessen_Brosch_Nachteilsausgleich.pdf
Bei der Abiturprüfung wird ein Nachteilsausgleich gewährt, wenn die Schule diesen Nachteilsausgleich in der Oberstufe gewährt und dokumentiert hatte. [...] Eine Verlängerung der Arbeitszeit [...] ist grundsätzlich auch in der Abiturprüfung möglich.
- Anträge auf Nachteilsausgleich muss man frühzeitig stellen.
- Bei jeder Prüfung wird man gefragt, ob man sich in der Lage fühlt die Prüfung abzulegen oder ob man (mit Attest) von der Prüfung zurücktreten will
- Dein Schulleiter hat dir bereits Auskunft gegeen. Er dürfte sich auskennen.
- Falls dir hier jemand etwas anderes sagen sollte: "in GuteFrage haben sie aber gesagt" ist ein sehr schwaches Argument.
Fazit: Nächstes Jahr nochmal versuchen
Im Übrigen gilt nach der hessischen Prüfungsordnung:
OAVO §26 (13.3) In schriftlichen Prüfungsfächern, die mit null Punkten abgeschlossen sind, wird eine zusätzliche mündliche Prüfung nach § 34 Abs. 2 durchgeführt.
Da du dir keine 6 eingefangen hast, gibt es auch keine mündl. Prüfung. Vorschriften zu "Bestehens- oder Verbesserungsprüfungen" habe ich in der hess. Prüfungsordnung nicht gefunden. Sowas gibt es z.B. in NRW.
Keine Ahnung, aber du könntest folgendes machen, wenn dir das für deine Zukunft reicht: https://www.bildungsserver.de/bildungswesen-allgemein/hessen-10929-de.html
Den schul. Teil hat du AFAIK schon geschafft.
notting
Beantragung eines Nachteilsausgleichs in Abschlussprüfungen:
In Abschlussprüfungen ist im Abitur ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung nicht möglich, jedoch in Real- und Hauptschulabschlussprüfungen.
Frag das doch Deinen Schulleiter. Der kennt sich damit aus.