Ist es legal durch eine Menschenmenge zu fahren?
Es findet eine illegale Demo von Klimaaktivisten statt und sie sperren den Straßenweg.
Die Autos stehen im Stau und hupen wie wild.
Ein Autofahrer hat genug und fährt durch die Klima-Aktivisten.
Welche Konsequenzen für den Autofahrer sind zu rechnen?
Frage inspiriert durch dieses Video:
Woher diese debilen Hungerphanasien?? Ein Kinderfilmchen lang da doch wohl kaum.
Sieh dir die Kommentare darunter an. (auf YouTube).
Da thematisiert keiner, was der Fahrer falsch gemacht hat.
Ja, die gehen auf solchen Scheiß sachlich ein, ich frage halt woher dergleichen kommt!
Die meisten Nutzer auf YouTube kommen von der westlichen Region aus dem englischsprachigen Raum (z.B. Amerika).
Ich bin froh hier zumindest menschenwürdige Antworten zu lesen.
Im Text zu dem Film ist noch nicht mal das Englisch korrekt. Was soll man dann davon halten.
Oh ist mir gar nicht aufgefallen haha 😅 Der Videoinhalt an sich bleibt aber unverändert
10 Antworten
Wenn der welche davon anfährst, dann ist das schwere Körperverletzung.
Solange niemand verletzt wird, wird es wohl keine Konsequenzen geben.
Von fahrlässiger Körperverletzung in leichten und schweren Fällen, über versuchte Körperverletzung bis hin zu Totschlag oder Mord, kann da strafrechtlich sicherlich einiges auf den Fahrer zukommen.
Zivilrechtlich stehen Schmerzensgeldforderungen im Raum.
Mur Schäden am Auto würd auch zu rechnen sein.
Und natürlich Verlust des Führerscheins.
Wenn er dabei niemanden verletzt oder die Fahrzeuge der Demo Teilnehmer beschädigt hat, dann wird er wohl keinen Konsequenzen fürchten müssen.
Eine Demo zu einer beliebigen Tageszeit zu veranstalten ist ein Grundrecht, den Straßenverkehr zeitgleich zu blockieren ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
In so einem Fall würde ich die Demo Teilnehmer anzeigen, die Polizei war für einige Straßenabschnitte rechtzeitig anwesend, hat allerdings nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um diese illegale Demo im Ansatz zu stoppen.
Eine Demo zu einer beliebigen Tageszeit zu veranstalten ist ein Grundrecht,
Sofern diese angemeldet oder spontan(Flashmob) ist. Bei letzterem ist sie aber nicht "veranstaltet".
Es ist Aufgabe der Polizei die Blockierer (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) zu entfernen. Als Zivilperson/normaler Bürger darf er jedoch nach dem "Jedermanns-Gesetz" die Blockierer, oder zumindest einen von ihnen, festnehmen und der Polizei ausliefern.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Einfach weiterfahren darf ein Autofahrer nicht, weil das zu gefährlich für die Täter wäre. Wie das von einem Gericht beurteilt werden würde, hängt sehr von der Person des Autofahrers und des Richters ab. Hat der Autofahrer Glück, fällt das unter überzogene Notwehr und er wird nicht bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
das ist natürlich strafbar. Das ist sogar versuchter Mord