Habe Klimaaktivisten von der Straße gezerrt und einen getreten, bekomme ich jetzt ne Anzeige?
War heute mit dem Auto zur arbeit und bei uns in der Stadt haben sich Aktivisten auf der Straße festgeklebt. Habe einen noch davon abhalten können und ihn weggezerrt mit andeeren Autofahrern, einen anderen habe ich hinten getreten ( nur leicht). Er schrie aber auf und wollte mich anzeigen. Aber Polizei hat nix aufgenommen, bekomme ich im nachhinein trotzdem ärger?
34 Stimmen
11 Antworten
Kommt drauf an wer sich gesehen hat. Generell ist allerdings bei der Beliebtheit der Klimaaktivisten die Wahrscheinlichkeit, dass jemand dich der Polizei meldet, etwas geringer als normalerweise.
Nein, das kann ich mir nicht vorstellen das du deswegen Ärger bekommst.
Sowas ist zum Standard diesbezüglich geworden.
Körperverletzung müsste erst mal nachgewiesen werden. Wenn du nur leicht getreten hast, sollte man nichts nachweisen können.
Bei solchen Aktionen muss man gut aufpassen, sonst geht das schnell nach hinten los.
ah ok, das weist du natürlich besser als ich :()
Schwierig.
In meinen Augen kommt es darauf an, ob der Tritt noch verhältnismäßig zur dir widerfahrenden Nötigung war und ob es in der Situation erforderlich war. Kann wohl niemand pauschal beurteilen.
Ein Tritt ist hier niemals erforderlich, da die Voraussetzungen einer Notwehr nicht gegeben sind.
Du kennst die Situation nicht. Vllt wollte er ihn sanft von der Straße ziehen und daraufhin wurde er tätlich angegriffen.
Vielleicht wurde auch auf ihn geschossen oder er war noch verwirrt, weil er gerade erst von Aliens entführt worden war...
Was wollen wir uns noch alles dazu ausdenken?
Ich denke gar nichts dazu, das machst du ^^ Aber ich lasse es offen, während du dich darauf festlegst, dass der Tritt falsch war.
Das nennt man Körperverletzung.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Notwehr.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Da er vor Ort genötigt wird, ist ein rechtswidriger Angriff auf sich bzw. seine Rechte gegeben.
Einfach mit Körperverletzung zu argumentieren funktioniert nicht.
Er wurde an der Weiterfahrt auf öffentlichen Raum gehindert durch dort sitzende Menschen.
Folgendes ist einfach nur absurd.
Da er vor Ort genötigt wird, ist ein rechtswidriger Angriff auf sich bzw. seine Rechte gegeben.
Das Recht auf freie Fahrt?
Das Gericht welches dem statt gibt möchte ich sehen.
durch dort sitzende Menschen.
durch Menschen, die kriminelle Handlungen begehen. Nötigung ist
Ein eigenverantwortliches Handeln wird durch das Einwirken vom Täter also unterlaufen, indem dieser dem Opfer ein anderes Verhalten aufzwingt, als es dessen freien Willen entsprechen würde, um einen bestimmten angestrebten Zweck zu erfüllen.
was wohl zweifelsfrei gegeben ist, da er seinen freien Willen (Weiterfahrt) nicht mehr ausüben kann aufgrund rechtswidriger Handlungen anderer.
Ob das als Nötigung gewertet wird, sollte man erstmal abwarten. Ob Notwehr gegen eine Nötigung dieser Art gerechtfertigt ist, sollte man dann 2x abwarten.
Und ob es der Prüfung der Verhältnismäßigkeit standhält, dass man jemanden von hinten tritt, braucht man nicht abwarten, denn das tut es nicht.
Viel Spaß mit der Strafe wünsche ich. Sie ist hochverdient.
Ob das als Nötigung gewertet wird, sollte man erstmal abwarten. Ob Notwehr gegen eine Nötigung dieser Art gerechtfertigt ist, sollte man dann 2x abwarten.
Wie es dir vermutl. entgangen ist, bin auch keineswegs sicher, ob hier die Notwehr greift. Denn meine Antwort sagt ja aus, dass es davon abhängig, ob seine Handlungen (Tritte) verhältnismäßig und erforderlich waren.
Da ich die Situation nicht kenne, lasse ich das offen.
Nein, das ist hier nichtmal wichtig, da gegen eine Nötigung dieser Art keine Notwehr greift. Notwehr setzt einen "gegenwärtigen Angriff" voraus. Dieser muss sich gegen Personen oder Gegenstände (persönliche Rechtsgüter) richten. Das ist hier nicht gegeben. Zeit ist hier kein solches Rechtsgut.
Er richtet sich gegen seine Person, indem er ihm seine freie Handlungsfähigkeit nimmt (s. oben was Nötigung ist) und ist "gegenwärtig" solange der Kriminelle sich vor seinem Wagen befindet,
Unsinn...
Immer wieder köstlich, wie Laien bei rechtlichen Themen mitreden wollen.
Zum mitmeißeln: Das hier ist KEIN gegenwärtiger Angriff, weil er nicht durch das Festkleben gefährdet wird.
Ich zitiere die Definition von Nötigung aus einem Rechtsportal und kann sie auf die Situation einer Straßenblockade von Klimaextremisten anwenden.
Du schreibst "Unsinn". Lassen wir mal so stehen ;)
Die begleitenden Sympathisanten der Klimaaktivisten filmen alles. Jede Annäherung. Es wird eher die Ausnahme sein, einen Tritt nicht nachweisen zu können.
Davon abgesehen ist die Story reines Maulheldentum, und der Fragesteller hat niemanden gezerrt oder getreten.