ist eine Verfügung wegen Organspende mit einer Patientenverfügung überhaupt kompatibel, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat?
was hat in einer Patientenverfügung eine Frage nach Organspende zu suchen, wenn der letzte Schritt ohnehin eine Verwendung ausschließt, aus allen möglichen Gründen, bestimmt aber nicht lebensverlängernd, um die Organe "frisch" zu halten.. wenn die, die eine Patientenverfügung ausstellen, schon älter sind, bringt der § Organspende ja oder nein überhaupt noch was?
4 Antworten
Das ist halt Bürokratie es sollte aber auf jeden Fall nieder geschrieben stehen ob du es möchtest oder nicht sonst müssen es deine Angehörigen entscheiden
Auch für ältere ist die Entscheidung für oder gegen eine Organspende wichtig, denn es gibt auch die so genannte „old to old“ Spende
In der Patientenverfügung gibt es in der Regel einen Passus, der Organspende betrifft, wenn nicht, dann eben selbst ergänzen oder vom Hausarzt.
Hier findest Du die Antwort zu Deiner Frage:
"Patientenverfügung und Organspendeerklärung: Orientierung für Konfliktsituationen – Deutsches Ärzteblatt" https://www.aerzteblatt.de/archiv/patientenverfuegung-und-organspendeerklaerung-orientierung-fuer-konfliktsituationen-a47f6a46-f47c-45ef-bb4a-e63d59aa108e
Hallo bachforelle49,
trotz der unterschiedlichen Themenbereiche gibt es Überschneidungen.
So kann die Entscheidung für eine Organspende bspw. von den in einer Patientenverfügung festgelegten Maßnahmen beeinflusst werden.
Für eine Organspende ist bspw. meist eine künstliche Aufrechterhaltung der Körperfunktionen nach dem Hirntod erforderlich.
Wenn eine Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen generell ausschließt, kann dies eine Organspende unmöglich machen.
Beide Verfügungen sollten daher aufeinander abgestimmt werden.
In der Patientenverfügung sollte deshalb explizit festgelegt werden, ob im Falle einer möglichen Organspende lebenserhaltende Maßnahmen bis zur Organentnahme gewünscht sind.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Wille zur Organspende nicht ungewollt durch andere Regelungen in der Patientenverfügung verhindert wird.
Eine Verfügung zur Organspende und eine Patientenverfügung schließen sich also nicht aus.
Um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden, sollten sie jedoch inhaltlich aufeinander abgestimmt werden.
Es empfiehlt sich, sich zu beiden Themen rechtlich beraten zu lassen.
Gruß Sarkasie