Warum dürfen Jugendliche von 14 bis 17 keine Masturbations Sachen ins Netz stellen, obwohl das Masturbieren in diesem Alter doch etwas ganz normales ist?

3 Antworten

Weil viele von ihnen nicht wissen, wie weitreichend solch ein Material sein kann. Das harmloseste, was passieren kann, ist Mobbing im privaten Umfeld (Schule, Sportverein). Das schlimmste wäre eine mögliche Kindesentführung durch Pädophile.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich gerne mit aktueller Innen- & EU-Politik
Simmi26 
Fragesteller
 03.01.2023, 19:38

Hm, aber Mobbing, Ächtung und sexuellen Missbrauch können doch auch erwachsene Personen, die solche Videos von sich ins Netz stellen, erfahren?

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Kris, UserMod Light  03.01.2023, 19:41
@Simmi26

Die sollten aber so weit denken können, dass sie die Risiken selbst einschätzen können. Kinder und Jugendliche sind da eher schutzbedürftig.

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Meinst du damit ein Video bei dem ein 14-17 Jähriger masturbiert?

Weil das Kinderpornografie ist und damit eine schwere Strafrat! Auch wenn der Jugendliche es selbst gedreht und online gestellt hat, wird in diesem Fall der Jugendliche selbst angezeigt sofern er 14 oder älter ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf und Interesse
DerRoll  03.01.2023, 19:51
Weil das Kinderpornografie ist

Nein, ist es nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

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peace87  03.01.2023, 19:54
@DerRoll

Das ist das Gesetz dazu und wiederlegt meine Aussage nicht!

Natürlich ist es Kinderpornografie wenn Kinder zwischen 14 - 17 Jahren Pornos machen!

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peace87  03.01.2023, 20:03
@DerRoll

Achso du hängst dich an dem Wort Kind auf statt Jugendlich... Das macht vom Strafmaß aber doch keinen Unterschied oder?

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DerRoll  03.01.2023, 20:44
@peace87

Bitte lese die entsprechenden Artikel durch bevor du dich durch weitere Unkenntnis hervor tust. Jugendliche sind keine Kinder.

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peace87  03.01.2023, 20:49
@DerRoll

Chill mal, schon gut. Ich unterscheide halt nicht. Für mich sind Kinder alle unter 18...

Schreib doch gleich was du willst und das dabei unterschieden wird. War mir nicht klar...

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peace87  03.01.2023, 21:02
@DerRoll
die dann gerade hier auf GF häufig zu moralinsauren Diskussionen führt.

Dann lass es doch 😉

Und wie gesagt ICH nenne alle die unter 18 sind Kinder.

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Answer1234567  03.01.2023, 21:41
@peace87

Wie wäre es damit, wenn du dich einfach nicht zu Themen äußern würdest, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast? Wer nicht einmal in der Lage ist, grundlegende Begriffe auseinanderzuhalten, ist nicht qualifiziert, sich zu Rechtsthemen zu äußern.

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peace87  03.01.2023, 21:53
@Answer1234567

Habt ihr ein Kollektiv gegen mich gebildet? 🤣

WItzig...

Abgesehen davon ist meine Antwort ja nicht falsch. Ist doch eine Straftat und Kinder, oh pardon Jugendpornografie.

Nach der Logik gäbe es hier nur Koch eine handvoll Leute die Fragen beantworten...

Also noch was unklar?

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Answer1234567  03.01.2023, 22:00
@peace87
Habt ihr ein Kollektiv gegen mich gebildet?

Das Kollektiv derjenigen, die Ahnung haben?

Abgesehen davon ist meine Antwort ja nicht falsch.

Doch, ist sie.

Ist doch eine Straftat und Kinder, oh pardon Jugendpornografie.

Zwei Straftatbestände. Einmal ein Strafmaß von maximal drei Jahren, einmal ein Strafmaß von mindestens einem Jahr und bis zehn Jahren. Das ist schon ein kleiner Unterschied.

Nach der Logik gäbe es hier nur Koch eine handvoll Leute die Fragen beantworten...

Wenn diese dann wenigstens minimal Ahnung von den Themen haben, zu denen sie Antworten schreiben, würde das das Niveau hier auf GF deutlich anheben. Stelle dir doch mal selbst die Frage: Was bringt einem Fragesteller mehr: 30 Antworten, die sich großteils widersprechen und überwiegend vollkommener Schwachsinn sind? Oder 3 umfangreiche und fundierte Antworten von Leuten, die sich nur zu Themen äußern, von denen sie wirklich Ahnung haben?

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peace87  03.01.2023, 22:06
@Answer1234567

Steht hier das ich Experte für Rechtsfragen bin? Nö oder!? Abgesehen davon ist sie vielleicht wegen dem Wort Kind - Jugendlich rechtlich nicht hundertprozentig richtig. Deswegen aber auch nicht komplett falsch!

Dann sollen sich doch die Rechtsexperten einfach zu Wort melden und ne ordentliche Antwort schreiben.

Aber ist ok hab eure Einwände zur Kenntnis genommen. Schönen Abend!

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Answer1234567  03.01.2023, 22:20
@peace87

Gerade bei Rechtsfragen machen Begriffe oft einen erheblichen Unterschied (hier in der Praxis zwischen einer Geld- oder Bewährungsstrafe und einer mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafe), deswegen reiten wir so darauf herum. Vor allem, weil die Begriffe hier ganz eindeutig legaldefiniert und auch für jeden halbwegs gebildeten Laien ohne Probleme recherchierbar sind.

Es ist überhaupt kein Problem, wenn man sich mal irrt, wir alle (auch die Experten) irren sich mal. Aber wenn man dich fundiert und begründet darauf hinweist, dass du falsch liegst, wäre es vielleicht nicht verkehrt, wenn du diese (in der Regel nett gemeinte!) Aussage einfach mal so annehmen und (bei Interesse) nochmal selbst nachrecherchieren oder bei Verständnisfragen freundlich nachfragen würdest, um dein Wissen zu erweitern und zu korrigieren. Wenn man aber (um mal ein verständliches Beispiel zu wählen) als Meeresbiologe auf die (mit Nachweisen unterlegte!) Aussage "Fische schwimmen im Wasser" die Antwort bekommt "Nein, Fische laufen auf dem Gehweg", und das dann auch noch mehrfach, fühlt man sich ehrlich gesagt ziemlich verarscht.

Aber nichts für ungut, wir haben die Sache ja geklärt.

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peace87  03.01.2023, 22:31
@Answer1234567

Ich hätte auf den ersten Kommentar auch anders reagiert wenn bisschen mehr kommt als nur "Nein ist es nicht und dann nen Link."

Eine vernünftige Erklärung kann hier Wunder bewirken. 😉

Ich hab nie ein Problem damit wenn ich mal falsch liege und mich jemand berichtigt. Aber dann muss derjenige halt auch erklären was er meint.

Diesen Kommentar hier hab ich @Roll geschrieben,

Achso du hängst dich an dem Wort Kind auf statt Jugendlich... Das macht vom Strafmaß aber doch keinen Unterschied oder?

Nachdem mir oben jemand das geschrieben hatte.

Ü14 ist es Jugendp., was auch schlimm ist.

Da ist ersichtlich was gemeint ist. Meine erste Auffassung von dem ersten Kommentar von @ Roll war, dass er behauptet Kinderpornografie sei nicht verboten. Dementsprechend reagiere ich dann halt darauf. Verstehst?

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Answer1234567  03.01.2023, 22:45
@peace87
Eine vernünftige Erklärung kann hier Wunder bewirken. 😉

Da hast du Recht. Aus unserer Sicht ist ein Link als Beleg und zum selber Nachlesen ausreichend, aber einen Laien überfordert das u. U. Vielleicht nimmt sich ja auch Roll den Vorfall zu Herzen und schreibt zukünftig noch einen erklärenden Satz dazu.

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peace87  03.01.2023, 22:48
@Answer1234567

Na dann haben wir doch alles geklärt.

Hätte ich den Link im Detail gelesen hätte ich es vielleicht verstanden. Habs aber nur überflogen und mich gefragt was das jetzt soll und dann darauf wie gesagt entsprechend geantwortet...

Naja egal.. Passt doch. Schönen Abend!

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Masturbation ist da ganz normal, ja.

Masturbation im Netz hochladen, ist aber auch in anderen Altersstufen nicht normal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einmal im Reichstag das WC benutzt
Answer1234567  03.01.2023, 21:41

Also dein "Woher ich das weiß"-Text passt ja mal perfekt zum Thema :D

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