Gutscheine als Entschädigung?

Hallo liebe Community,

Im April 2020 habe ich per WhatsApp ein Tattoo Termin gemacht (kein schriftlicher Vertrag, ausschließlich Terminvereinbarung per Smartphone) für den 18.09.2020 und eine Anzahlung in Höhe von 250 Euro getätigt (ausschließlich für den Termin, es wurde nie eine Vorlage entworfen oder sonstige Leistung erfüllt). Durch Corona und den Lockdown hat das Tattoo-studio den Termin abgesagt da die Tattowiererin welcher aus Russland kommt nicht einreisen durfte. Ich wollte den Termin allerdings bei dieser Künstlerin. Daraufhin haben sie den Termin wiederum auf den 05.12.2020 geschoben. Inzwischen hat sich bei mir einiges geändert und ich habe erneut angefangen zu studieren und bin auf das Geld finanziell angewiesen. Ich habe den Termin für den 05.12.2020 am 27.10.2020 vor Beginn des zweiten Lockdowns (November 2020) abgesagt. Nun will das Tattoo-studio mir nur einen online Gutschein ausstellen und beziehen sich auf Aussagen der Regierung das es ihnen gestattet sei das Geld auch in Gutscheinform "zurück" zu heben. In den AGB's haben sie keinerlei Richtlinien für die Anzahlung oder die Rückerstattung oder Absagen eines Termins. Nun würde ich gerne wissen ob Sie das Recht haben mir die Rücküberweisung zu verweigern obwohl nie eine wirkliche Leistung erbracht worden ist.

Vielen Dank im voraus :)

Gruß Lukas

Rechtsanwalt, Recht, Gutschein, Geld zurück, Rechtsfrage, Rückerstattung, Termin, Coronakrise
Ist das gut formuliert?6?

(Es geht darum das ich ein Termin bei einer Psychologen machen möchte)

Sehr geehrte xy ,

gerne würde ich mit Ihnen einen Termin vereinbaren.Ich könnte täglich in der Zeit von 16-18 Uhr bei Ihnen sein.Wenn zurzeit kein Termin frei ist würde ich gerne auf die Warteliste

Bitte teilen Sie mir mit, wann es Ihnen passt.

Mit freundlichen Grüßen.

Xxxxxx

Danks

Brief, Deutsch, Sprache, Kommunikation, Psychologie, Psychologe, Termin
Termin beim Arbeitsamt verpasst, Folgen?

Guten Tag,

ich hatte wohl am 13.05 einen Termin gehabt beim Arbeitsamt. Leider wusste ich von diesem nichts. Meine Betreuerin sagte, ich würde frühestens einen Termin bekommen, wenn:

  1. die Corona-Sperre aufgehoben wird und man wieder Termine wahrnehmen und
  2. mein Vertrag im August ausläuft.

Momentan bin ich Vollzeit am Arbeiten. Ich hatte mich am 11.05 arbeitssuchend gemeldet, weil mein Chef gesagt hatte, dass er mich nicht übernehmen kann, weil eine andere Filiale schließt und die Mitarbeiter hier in der Gegend aufgeteilt werden.

Direkt am nächsten Tag hab ich einen Brief von der Arbeitsagentur bekommen, mit dem üblichen Kram (Rechte und Pflichten des Arbeitslosen etc). Den hab ich hier liegen. Da war kein Brief dabei, dass ich am 13.05 einen Termin gehabt hätte. Die Briefe mit dem Benutzernamen und dem Passwort kamen ca 2 Tage später, obwohl die anscheinend alle am 11.05 ausgedruckt wurden.

In der Jobbörse App steht natürlich drin, ich hätte einen Termin gehabt, aber leider hatte ich bis dato nicht mal die Anmeldedaten erhalten, geschweige denn einen Brief.

Ich hab das heute per Zufall gesehen, weil ich schauen wollte, wann ich denn den Termin hätte, im August, versteht sich.

Was soll ich denn machen? Ich hab bisher leider noch keinen neuen Job gefunden, muss ich mit Sanktionen rechnen? Ich arbeite noch Vollzeit, ich schau auch nicht dauernd auf mein Handy, vorallem, weil es uns verboten ist, das Handy im Geschäft rumzutragen...

Vielen Dank für die Antworten.

Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Termin

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