Hausdurchsuchung, wegen des Kaufen von Polenböllern im Internet

Hallo,

momentan gibt es bei einem Freund von mir ein mehr oder weniger großes Problem.

Gestern früh um 6 Uhr standen bei Ihm 3 Beamte von der Kriminalpolizei vor der tür, welche einen durchsuchungsbefehl für sein Haus bzw. seine Zimmer hatten.

´Er hätte vor 2 Jahren, damals mit 14, bei´einem privaten Verkäufer im Internet für 90 € 10 Packungen Böller bestellt. Dabei handelte es sich aber um einen fake Verkäufer, der sich die nummer einer Paysafekarte geben lies, und dann absprang. Somit bekamm er nie ein Packet welches besagte sachen enthielt. Aufgrund dessen, machten sie nun 2 Jahre später eine Hausdurchsuchung bei ihm um diese Böller zu finden.

Natürlich gingen sie leer aus.

Das Problem ist nur das sie den PC mitgenommen haben , um auf diesem Beweise oder soetwas zu finden. Da dieser erst nach dem "fake Kauf" erwoben wurde können auf diesem keine beweise sein.

Wie kann er sich dagen wehren? Der angebliche verkäufer wurde wohl dingfest gemacht und hatte dann irgendwo die Anschirft meines Freundes..

Da er nie wirklich die böller erhielt kann ihm doch nix passiere oder?

Es waren vlt. noch gecrackde pc spiele auf dem PC kann er dafür strafbar gemacht werden?

Wenn ein packet angekommen wäre ,könnte man doch eh nicht den Ihalt 2 Jahre nach dem eigentlichen delikt nachweisen ...

Grüße

Computer, Anwalt, Polenböller, Rechtschreibung, Sprengstoff, Strafrecht

Meistgelesene Fragen zum Thema Sprengstoff