WG Zimmer streichen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: vor etwa 2 Monaten bin ich in ein WG Zimmer gezogen, befristet erstmal auf 6 Monate. Dieses hat eine uralte, befleckte Tapete und diese möchte ich gerne neu streichen.

Der Mietvertrag ist mit "Einheitsmietvertrag für Zimmer" (wohnung durchgestrichen stattdessen zimmer geschrieben) beschriftet.

  • Die Dauer ist vom 1.10.23 - 31.03.24 im mietvertrag befristet.
  • "weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit in zulässiger Weise beseitigen will, und in zulässiger Weise so wesentlich verändern will, dass durch die Maßnahmen die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert werden würde."

(es ist ein DG zimmer und er will das Dach neu machen und die Wohnung Grundsanieren).

Es folgt die Klausel:

  • "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses hinsichtlich des ihm ausschliesslisch zur Nutzung überlassenen Mietobjekts sämtliche je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Schönheitsreperaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen."
  • "Die Parteien treffen folgende weitere Vereinbarungen:
  • Wohnung ist möbliert inkl. Küchengeräte (defekte Geräte werden nicht ersetzt)."

Kann ich jetzt einfach streichen? Muss ich überhaupt nachfragen?

Der Vermieter-Sohn stimmte zunächst zu, als ich ihn ansprach, kam nun aber mit der Antwort seines Vaters (Vermieter) zurück, dass der dagegen ist.

ich will aber streichen.

was kann ich tun?

Entweder streichen oder umziehen ist meine Devise.

Mfg, B. Hirsch

Miete, Renovierung, WG
Wer ist für die Reinigung von Staub durch Schleifarbeiten verantwortlich?

Guten Abend zusammen.

Ich bekomme in meiner Dachgeschosswohnung einen neuen Teppich verlegt. Habe alles aus dem Raum geräumt, wo der Teppich verlegt werden soll. Da ich nicht alles in meinen Keller bekommen habe, habe ich zb. Lautsprecher, Matratze, Tische und kleine Schränke in die Küche und Toilette gestellt. Die Küche hat keine Tür, ist nur ein Rahmen eingebaut. Die Toilettentür wurde ausgebaut, weil sie nach aussen aufgeht und beim verlegen nicht im Weg ist. Der Handwerker hat nun den Teppich rausgerissen und sagte, er müsste den Untergrund abschleifen, damit die letzten Reste vom Teppich und Kleber abgehen. Habe extra gefragt, ob ich etwas abdecken soll, hatte Folie da. Er sagte, mit ihrer Methode und Gerät entsteht fast kein Staub, da passiert nichts. Nunja, als er fertig war ( ich war in der Wohnung darunter) hab ich mir das angeschaut und ich hab gedacht mich trifft der Schlag. Die komplette Küche und Toilette samt Inhalt total grau von dem Staub. Matratze, Lautsprecher, Elektrogeräte, überall Sitz der Staub drin und nicht wenig. Er hat noch nichtmal die Tür zum Treppenhaus zu gemacht, da ist auch alles verdreckt. Ich weiss, wo gearbeitet wird, fallen Späne, aber hätte er das abgedeckt, wäre nichts weiter passiert. Jetzt die Frage, wer reinigt das, dass ist ja schon mutwillig. Ich kann doch wirklich verlangen, wenn ich eine Teppichfirma beauftrage , das sie weiß ob Staub anfällt oder nicht. Vorallem kostet der Teppich mit verlegen über 7000€. Sogar eine Tapete ist eingerissen und die Wände wurden erst gestrichen. Wer ist da jetzt für verantwortlich?

heimwerken, Handwerk, Renovierung, Teppich, Boden

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