Auszug aus (inzwischen sehr "zerwohnter") Mietwohnung - was kommt auf mich zu?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich wohne seit etwa 15 Jahren in derselben Wohnung zur Miete (seit Anfang Studium, im Anschluss gings in die Leiharb.. IT-Beratung. War ohnehin nicht viel zuhause, die Miete dafür dann angenehm günstig). Nun werde ich aber demnächst mit meiner Freundin zusammenziehen und die alte Bude muss weg. Leider ist die Wohnung inzwischen sehr in die Jahre gekommen und muss wahrscheinlich vollständig saniert werden - die Frage die sich mir stellt ist jetzt, wie hohe Kosten da noch auf mich als (Ex-)Mieter zukommen können und wie man den Umzug generell möglichst reibungsfrei und vor allem fair für alle Parteien hinbekommt (neue Wohnung ist ca. 500km weg - allzuviele Trips sind beruflich nicht drin). Man muss dazu sagen, ich hatte nicht furchtbar viel Kontakt zum Vermieter - in der gesamten Zeit vielleicht 2-3 mal. Er hat die Wohnung von seinem Vater geerbt und wollte nicht viel damit zu tun haben, kleinere Reparaturen habe ich bisher selbst erledigt, im Gegenzug wurde dafür nie nennenswert die Miete erhöht (liegt so etwa 15-20% unter den Vergleichsmieten hier im Haus). Damals habe ich die Wohnung unrenoviert, ungestrichen, etc. as-is vom Vormieter übernommen, nach Vertrag bin ich zu den üblichen Schönheitsreparaturen (Tapete, Streichen, ..) verpflichtet - allerdings stellt sich ein wenig die Frage nach der Sinnhaftigkeit weil die Wohnung bei den nötigen Instandsetzungen vermutlich sowieso nochmal richtig schmutzig wird. Die größten "Baustellen" die mir einfallen sind:

* Bad: Leider sehr schlecht zu belüften da kein Fenster vorhanden, habe es so gut es geht versucht, aber "richtige" Belüftung durch die Wand zum Flur wurde erst ein paar Jahre nach Einzug installiert. In der Zeit hat der vorhandene Badezimmerunterschrank angefangen zu gammeln - habe diesen entsorgt und durch einen Neuen ersetzt 

* Bad: Duscharmatur hat nach ein paar intensiven Handwerker-Sessions in den Nachbarwohnungen angefangen zu tropfen, stellte sich beim Nachsehen nach den Dichtungen sogar als brüchig heraus - habe daher eine neue Armatur installiert 

* Küche/Flur: Kühlschrank hat irgendwann den Geist aufgegeben, habe diesen mit einem Neuen ersetzt. Herd+Spüle funktionieren zwar noch, sind aber in sehr schlechtem Zustand (z.B. hat sich die Verkleidung von der Ofentür gelöst, so dass man jetzt quasi 2 separate Elemente "zuklappen" muss. Gewinde sind hinüber)

* Küche/Flur: Deckschicht vom Boden nahe vom Herd hat sich teilweise gelöst, Problem wird mit der Zeit schlimmer, wirkt auf mich als würde der Kleber den Geist aufgeben

* Küche/Flur: Feder vom Schloss in der Wohnungstür ist beschädigt/verstopft - der Schließbolzen schnappt wenn man die Klinke loslässt nicht immer zu, Abschließen geht aber problemlos. Tür an sich ist in keinem sonderlich guten Zustand

* Wohn/Schlafzimmer: Loch im Teppich (war bei Einzug schon vorhanden, ist aber seitdem gewachsen)

Vieles davon fällt sicher in die Kategorie "hätte der Vermieter erledigen müssen", aber da ich ja z.B. auch einige seiner Einrichtungsgegenstände entsorgt habe gehe ich davon aus man wird sich irgendwie einigen müssen. Das Bauchgefühl sagt eine Erstattung vom Zeitwert wäre fair, aber der dürfte nach der langen Zeit ja sowieso gegen 0 gehen - Habt ihr Erfahrungen mit solchen Situationen? Wie lief das Ganze bei euch ab? Gerne auch Perspektiven von Vermietern, jeder Input hilft. Dank euch schonmal :)

Beste Grüße

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Gibt es viel Meckern in DE?

Jemand schreibt

Ich war dann nach der Unterzeichnung noch mal in der Wohnung gewesen um auszumessen. Da hab ich fast einen Schlag bekommen. In den Ecken waren tote Fliegen und spinnen, an der Tür ist alles abgesplittert, das laminat in der Ecke kaputt sodass man einen Teil ganz rausnehmen kann, Flecken an der Wand, viele Nägel und Dübel oben an der wand. Das ekligste waren aber Flecken auf der Arbeitsplatte, dreckige Schubladen, unterm Backofen ist noch Müll und im Bad stand noch der Müll vom Vormieter(!).

Ich denke der Vormieter ist einfach abgehauen, aber dass man als Hausverwaltung Menschen so eine versiffte Wohnung zeigt, finde ich echt schockierend. Ich bin nicht anspruchsvoll, aber wenn es so unhygienisch ist, bekomme ich echt Ekel und ich zahle ja Miete um dort wohnen zu können. Ich muss dort wohl oder übel eh einziehen, aber ich kann den dreck von fremden Menschen doch nicht wegräumen, vor allem wenn das da schon so lange steht. Ist sowas überhaupt möglich? Ich meine das sind grobe Verschmutzungen und besenrein ist das definitiv nicht. Ich wohne auch 50 km entfernt aber kann so ja nicht einziehen.

Auch wen er Recht hat, meckern die Leute in anderen Kulturen nicht so extrem.

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Der Deutsche meckert und bleibt so passiv und hilfslos ohne Eigeniniative.

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Eigentümer von Gebäuden - neue Kosten(Gefahren) durch Asbest?

Hallo eine kleine Frage. Ich habe gehört das Eigentümer von immobilien zukünftig vor weiteren Schlamassel gestellt werden, die unsere Regierungen verbockt haben. Wir wir ja alle wissen wurde damals Asbest in nicht geringer Menge in allen möglichen Bereichen verbaut (und übrigens weiß man seit der Antike das das Zeug gefährlich ist ) : Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Fensterkitte, Farben etc. Die TRGS519 regelt hierzu einiges. Nun habe ich gehört das man wieder neue Kosten/Hürden auf Eigentümer von Immobilien umschlagen will und ich hätte gerne mal ein Update zur Richtigkeit. Soweit ist noch nix fix aber soweit ich gehört habe (und teilweise bereits jetzt aktiv):

  • Glaubt dein Mieter da ist Asbest in der Bude hast du die Pflicht diesen aufzuklären. Kannst du das nicht, machst du dich strafbar. Kannst du das nicht, hast du die Pflicht, entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Gutachter Asbest für ordentlich Geld). Das gilt auch dann, wenn dein Mieter meint in Eigenregie für eine Miet(!!!)wohnung irgendwelche Umbaumaßnahmen durchzuführen. Übrigens glaube ich auch, dass das grundsätzlich gilt, allein schon, da durch das Einschlagen eines Nagels in die Wand Fasern freigesetzt werden können. Außerdem kann der Mieter Mietminderung durchsetzen.
  • Verkaufst du deine Immobilie, musst du darauf aufmerksam machen, dass dort Asbest ist. Ist die Immobilie also vor 1993, besteht grundsätzlich diese Pflicht. Ich frage mich an dieser Stelle, ob das nicht als Info bereits ausreicht, denn es ist doch allgemein bekannt, dass früher Asbest verbaut wurde ?! Was meint ihr hierzu?
  • hinzukommen soll die grundsätzliche Pflicht Asbestfreiheit bescheinigen zu können , stimmt das? Das würde ja dann theoretisch auf alle Gebäude vor 93 zukommen. Alle Immobesitzer wären dann in den Arsch gekniffen :D

Die große Preisfrage:

Nebst allen diversen anderen Dingen, die man sich geühlt wöchentlich ausdenkt: Sind Eigentümer älterer Bestandsimmobilien / Handwerker in den Arsch gekniffen ? Ich glaube kaum, dass ein TRTGS519 Schein eines Handwerkers diesen automatisch zur Evaluierung von Asbestbuden befähigt (maximal wird es ihn etwas näher dahin bringen).

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