Wer ist für die Reinigung von Staub durch Schleifarbeiten verantwortlich?

2 Antworten

Üblicherweise ist der Schutz von u.a. Möbeln mit z.B. Malerflies oder Planen eine Nebenleistung zur Hauptleistung, die nicht gesondert zu vergüten ist, sie gehört also dazu.

Wenn die Firma also nicht fachgerecht geschliffen hat - in Deinem Fall ohne oder mit defekter Absaugung -, dann hat die Firma die Reinigung durchzuführen. Du musst die Firma SCHRIFTLICH mit einer konkreten und angemessenen Frist (Datum !) zur Mangelbeseitigung auffordern. Das sind i.d.R. 2 Wochen nach Beendigung. Zudem verweigerst Du in diesem Schreiben mangels Nutzungsmöglichkeit der Wohnung die Abnahme. => also nicht selbst putzen und hinterher streiten.

Zudem noch ein Auszug aus der BG Bau zu technischen Maßnahmen, die Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen der Handwerker haben:

Technische Maßnahmen

  • Staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen anwenden (zum Beispiel Absaugung, Nassbearbeitung mit Aerosolbindung). Eine wirksame Stauberfassung ist in vielen Bereichen möglich.
  • Bei Trennschleifern, Schlitz- und Putzfräsen oder Schleifgeräten nur geprüfte Systeme verwenden
  • Arbeitsbereiche, Arbeitsräume regelmäßig reinigen
  • Entstauber oder Kehrsaugmaschinen benutzen, nicht trocken kehren oder abblasen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art

Puh, hört sich scheiße an. Vor allem wenn dann so gearbeitet wird, wird es auch mit allem anderen ein Problem geben.

Ab jetzt jeden Schritt überwachen und auf nichts verlassen, was er sagt.

Wenn du einen Rechtsschutz hast, gleich zu einem Anwalt für eine Erstberatung zum weiteren Verhalten und zur Einforderung der ausstehenden Leistungen.

Und bei der Arbwitsweise habe ich das Gefühl, du wirst den Anwalt brauchen, leider....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vom Leben gezeichnet